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Abmahnung Rene Fritz

Abmahnung Rene Fritz durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder


Abmahnung Rene Fritz

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Rene Fritz, Havannaer Str. 39, 99091 Erfurt, vertreten durch den durch Massenabmahnungen im Filesharing-Bereich bundesweit bekannt gewordenen Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Str. 7-10, 24103 Kiel, vor.

Mit der durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder ausgesprochenen Abmahnung lässt Rene Fritz erklären, dass er – genauso wie der Empfänger der Abmahnung – im Internet mit Kosmetikartikeln handele.

Beanstandet wird mit der Abmahnung, dass deren Empfänger nach den von der Rechtsprechung gebildeten Kriterien in der „Eigenschaft eines gewerblichen Händlers“ handele und sich gleichwohl als „privater Anbieter“ ausgebe. Hierdurch verschaffe sich der Empfänger der Abmahnung einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten.

RA Lutz Schröder fordert den Empfänger der Abmahnung sodann dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners Rene Fritz abzugeben.

Ferner sollen Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren) auf das Kanzleikonto von Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € gezahlt werden.

Die der Abmahnung beigefügte und durch RA Schroeder vorformulierte Unterlassungserklärung ist schon hinsichtlich des Unterlassungsversprechens viel zu weit gefasst und sollte daher unter keinen Umständen in der vorgefertigten Form abgegeben werden. Wenn eine solch weitgefasste Erklärung unterzeichnet wird, würde sie trotzdem lebenslänglich gültig werden, obgleich der Abmahner Rene Fritz keinen Anspruch darauf hat, eine solch weitgehende Erklärung zu verlangen. Die Gefahr, die dabei von der Unterlassungserklärung ausgeht, ist darin zu sehen, dass jeder Verstoß eine Vertragsstrafenzahlung zu Gunsten des Herrn Rene Fritz auslösen kann, wobei in der Regel von Beträgen zwischen 3.000,00 € und 5.000,00 € ausgegangen werden muss und zwar je Verstoß.

Empfänger solcher Abmahnungen sollten daher dringend anwaltliche Hilfe durch einen im Wettbewerbsrecht / Onlinerecht spezialisierten Anwalt in Anspruch nehmen, um diese weitreichenden Gefahren von vornherein zu vermeiden.


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