Abmahnung ProPix GmbH
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma ProPix GmbH, Sacharowweg 1, 71522 Backnang, vor. Die Abmahnung wird durch die Kanzlei FMP Mundt Traut & Born, Hamburg, ausgesprochen.
Abgemahnt wird die angeblich unzulässige Veröffentlichung eines Produktfotos auf der Internetplattform „idealo“. Mit der Abmahnung wird behauptet, dass das beanstandete Produktfoto speziell für die Firma ProPix GmbH gefertigt worden sei.
Der abgemahnte Onlinehändler habe dieses Foto jedoch unter Verletzung der ausschließlichen Urhebernutzungsrechte auf idealo veröffentlicht. Diese Nutzung verletze insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG, da Nutzungsrechte nicht wirksam eingeräumt worden seien. Die Verletzungshandlung sei durch mehrere Screenshots gerichtsfest dokumentiert.
Es bestehe daher ein verschuldensunabhängiger Unterlassungsanspruch zu Gunsten der ProPix GmbH. Der Empfänger der Abmahnung wird daher dazu aufgefordert, die weitere Verwendung des Bildmaterials umgehend einzustellen und vorhandene digitale Vervielfältigungsstücke aus den Serververzeichnissen sämtlicher von ihm beeinflussbarer Internetauftritte vollständig zu löschen.
Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr wird unter Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Eine Fristverlängerung komme aufgrund der Eilbedürftigkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich nicht in Betracht.
Zudem wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.
Darüber hinaus soll der Empfänger der Abmahnung einen Schadensersatz in Höhe von 687,50 € an ProPix zahlen und Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 7.887,50 € an die FMP Mundt Traut & Born Rechtsanwälte zahlen.
Die Abmahnung wirft im konkreten Fall mehrere Fragen auf. Insbesondere war zu prüfen, ob der abgemahnte Onlinehändler überhaupt verantwortlich für eine Veröffentlichung von Produktfotos auf der Plattform idealo sein kann. Weil von dieser Frage das Schicksal der Abmahnung abhängt, kam es im aktuellen Fall nicht mehr auf die Sach- und Rechtslage im Übrigen an.
Betroffene sollten die Forderungen der ProPix GmbH daher sorgfältig und erforderlichenfalls durch anwaltliche Hilfe prüfen lassen. Dies gilt insbesondere für die u.a. geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Gerade im Urheberrecht sollte man solche harmlos wirkenden Erklärungen mit äußerstem Fingerspitzengefühl anfassen, damit es in Zukunft nicht zu weiteren erheblichen finanziellen Schäden kommt.
Bei Fragen können Sie sich gern im Rahmen eines zunächst für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats an uns wenden.