• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Pnel Online-Shop UG

Urheberrechtliche Abmahnung der Pnel Online-Shop UG


Abmahnung Pnel Online-Shop UG

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Pnel Online-Shop UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführerin Lydia Nolte, Graureiherweg 2, 59519 Möhnesee, vor.

Die Abmahnung wird von der Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord, Dortmund, ausgesprochen.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, durch die Nutzung von drei Produktfotos in einem Onlineshop die Urheberrechte der Firma Pnel Online-Shop UG (haftungsbeschränkt) verletzt zu haben.

In der Abmahnung heißt es, dass die Pnel Online-Shop UG einen Onlineshop betreibe, in dem eine Vielzahl an Ersatz- und Zubehörteilen für Lichtkuppeln, Lichtbänder und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) angeboten würde. Um die Artikel auf der Website pnel.de im Online-Shop darzustellen, lasse die Pnel Online-Shop UG professionelle Fotografien anfertigen. Zu diesem Zwecke habe sie von dem Fotografen die exklusiven Nutzungsrechte an den Fotografien einräumen lassen. Des Weiteren seien der Pnel Online-Shop UG auch die durch eine Verletzung des Urhebernennungsrechts gemäß § 13 UrhG entstehenden Zahlungsansprüche von dem Fotografen abgetreten worden.

Sodann wird in der Abmahnung der Firma Pnel Online-Shop UG erklärt, dass sie aufgrund einer Internetrecherche habe feststellen müssen, dass die betreffenden drei Fotografien auf der Website des Empfängers der Abmahnung verwendet würden, ohne über die hierfür erforderliche Einwilligung zu verfügen. Bei den Fotografien handele es sich um Lichtbildwerke, welche nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG geschützt seien. Fotografien würden den Schutz als Lichtbildwerke genießen, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind, was etwa bei besonders künstlerischen oder ästhetischen Fotos der Fall sei.

Anhaltspunkte für die hinreichende Individualität seien z.B. ein besonderer Bildausschnitt, Licht- und Schattenkontraste, Schärfen und Unschärfen, wie diese bei der vorliegenden Fotografie zu erkennen sei. Durch die unerlaubte Verwendung des Lichtbildwerkes würde deshalb das der Pnel Online-Shop UG zustehende Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) verletzt. Die Pnel Online-Shop UG habe daher Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Schadenersatz und Erstattung der ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten (§§ 97, 97a Abs. 3, 101 UrhG, 259 ff., 249 ff. BGB), so der Vorhalt der Rechtsanwälte Fuß & Jankord gegenüber dem Empfänger der Abmahnung.

Der abgemahnte Onlinehändler wird sodann dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Pnel Online-Shop UG abzugeben. Der Abmahnung liegt ein Entwurf einer solchen Unterlassungsverpflichtungserklärung bei.

Weiter machen die Rechtsanwälte Fuß & Jankord einen Auskunftsanspruch geltend. Der Abgemahnte sei verpflichtet, Auskunft zu erteilen über den genauen Zeitpunkt, seit dem die streitgegenständliche Fotografie öffentlich zugänglich gemacht worden ist bzw. darüber, ob und in welcher Weise diese noch anderweitig, z.B. im Printbereich, genutzt worden ist.

Darüber hinaus wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.292,50 € geltend gemacht. Bei diesem Betrag soll es sich nach den Vorstellungen der abmahnenden Firma Pnel Online-Shop UG bzw. der Rechtsanwälte Fuß & Jankord um einen Mindestschaden (!) handeln.

Weiter werden Rechtsanwaltsgebühren, die sog. Abmahnkosten, in Höhe von 1.054,10 € verlangt.

Schon wegen der generellen Gefahren, die sich aus strafbewehrten Unterlassungserklärungen ergeben, raten wir dringend an, die weitere Vorgehensweise und die genauen Formulierungen in der Unterlassungserklärung mit fachkundiger Hilfe abzustimmen. Selbst bei fahrlässigen Verstößen gegen derartige Unterlassungserklärungen drohen Vertragsstrafen von etwa 5.000,00 € je Verstoß. Dieses Risiko lässt sich jedoch von vornherein vermeiden, sofern auf die Abmahnung taktisch sinnvoll reagiert wird. Dies sollte jedoch stets im Einzelfall geprüft und festgelegt werden.

Auch sind natürlich die finanziellen Forderungen, die mit der Abmahnung geltend gemacht werden zu überprüfen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Firma Pnel Online-Shop UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführerin Lydia Nolte, erhalten haben, können Sie sich gern im Rahmen eines für Sie kostenlosen Orientierungstelefonats an uns wenden.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland