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Abmahnung PEARL GmbH

Abmahnung der PEARL GmbH durch die Patent- und Rechtsanwälte Maucher Börjes Jenkins


Abmahnung PEARL GmbH

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der PEARL GmbH durch die Patent- und Rechtsanwälte Maucher Börjes Jenkins zu.

Von dieser Abmahnung der PEARL GmbH ist ein Anbieter von Fahrradlampen betroffen. Nach den Ausführungen der PEARL GmbH in der Abmahnung seien diese nicht für den Straßenverkehr zugelassen.

Nach § 22a Abs. 1 StVZO müssen bestimmte für die Verkehrssicherheit relevanten Fahrzeugteile in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Dazu gehören gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 22 StVZO Scheinwerfer, Schlussleuchten, rote, gelbe und weiße Rückstrahler… für Fahrräder (§ 67 Abs. 1 bis Abs. 7, Abs. 11 StVZO).

Ebenso wie das Dynamolicht müssen batteriebetriebene Fahrradlampen amtlich genehmigt und mit einem Prüfzeichen gekennzeichnet sein. Entsprechend zugelassene Leuchten erkennt man an der sogenannten K-Nummer (Wellenlinie + Buchstabe „K“ + fortlaufende Nummer, z.B. K 236). Leuchten ohne K-Nummer dürfen nicht im Straßenverkehr verwendet werden.

Gemäß § 22a Abs. 2 StVZO dürfen bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile wie die beanstandeten Fahrradlampen, die reihenweise gefertigt werden, zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO nur feilgeboten, veräußert, erworben und verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen zugeteilten Prüfzeichen nach § 7 FzTV (Fahrzeugteileverordnung) gekennzeichnet sind. Dies sei der der vom Abgemahnten angebotenen Fahrradlampe nicht der Fall.

Die PEARL GmbH gibt dem Empfänger der Abmahnung insoweit die Gelegenheit, die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen. Der Abmahnung ist eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung bereits beigefügt.
In jedem Fall ist zu beachten, dass durch die Unterzeichnung dieser der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung ein Vertrag mit der PEARL GmbH zustande kommt, der sodann ein Leben lang Wirksamkeit erlangt.

Zudem werden mit der Abmahnung der PEARL GmbH Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz geltend gemacht. So soll die PEARL GmbH durch die wettbewerbswidrige Bewerbung ein Wettbewerbsnachteil beim Absatz der Produkte entstanden sein.


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Kommentare (1)

  • Non Nomen

    13 März 2016 um 18:51 |
    Geht es P. wirklich wirtschaftlich sooo schlecht, dass solche Streithanseleien nötig sind?

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