• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung PBViGoods GmbH

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der PBViGoods GmbH - Foto: © M.Dörr & M.Frommherz /fotolia.com


Abmahnung PBViGoods GmbH

Uns liegt eine Abmahnung der PBViGoods GmbH, Rathenow, durch die Kanzlei ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor.
Nach Angaben in der Abmahnung verkauft die PBViGoods GmbH e-Zigaretten und Zubehör über die Webseite steam-time. de.
Aufgrund der Art und des Umfangs der Verkaufstätigkeit des Empfängers der Abmahnung auf der Plattform ebay.de sei dieser als gewerblicher Anbieter einzustufen.

Wer planmäßig und über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt anbiete, handele gewerblich, wobei es auf die Frage, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliege, nicht ankomme.

Sodann bitten die ANKA Rechtsanwälte um Verständnis dafür, dass die der PBViGoods GmbH diesen Zustand nicht hinnehmen könne. In der Abmahnung ist hierzu zu lesen:

„Unsere Mandantin muss zahlreiche Vorschriften beachten. Insbesondere muss unsere Mandantin das Widerrufsrecht der Kunden beachten, Belehrungen vornehmen und Steuern abführen.

Zudem muss unsere Mandantin die Altersverifikation vornehmen, die etwa 1 EUR pro Produkt zusätzliche Versandkosten auslöst.
Außerdem dürfen Hersteller und Händler nur Produkte in den Verkehr bringen, die 6 Monate vorher bei den Behörden angemeldet wurden.

Da Sie als gewerblicher Verkäufer auch Unternehmer wie unsere Mandantin sind, müssen auch Sie die einschlägigen Vorschriften einhalten.

Gemäß § 5 Abs. 1 Telemediengesetz sind Sie als Dienstanbieter im Internet dazu verpflichtet, eine vollständige Anbieterkennzeichnung verfügbar zu halten, was bei Ihren Angeboten fehlt.

Unsere Mandantin musste erst einen Testkauf veranlassen, um festzustellen, wer sich hinter Ihrem eBay Pseudonym verbirgt.
Gemäߧ 312 g Abs. 1 BGB i. V. m. §§ 355 ff. BGB steht Verbrauchern das oben schon angesprochene Widerrufsrecht zu.
Sie haben als Unternehmer gemäß § 312 d Abs. 1 und 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) i. V. m. Art. 246 a § 1 Abs. 2 S. 1 EGBGB den Verbraucher über die Bedingungen, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts, die Rechtsfolgen des Widerrufs sowie über das Musterwiderrufsformular aus Anlage 2 zu Art. 246 a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB zu belehren.

Außerdem haben Sie entsprechend Artikel 246 c und 246 a EGBGB Informationen vorzuhalten, die im elektronischen Geschäftsverkehr dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden müssen. […]“

Insofern fordert die PBViGoods GmbH zur Unterlassung auf und droht bei Ablauf der in der Abmahnung genannten Frist gerichtliche Schritte an. Weiter verlangt die PBViGoods GmbH 492,54 EUR Kostenerstattung in Bezug auf die durch die Abmahnung entstandenen Kosten (Gegenstandswert 5.000 EUR).

Wenn auch Sie eine Abmahnung der PBViGoods GmbH erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.


UPDATE 26.07.2018: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma PB-ViGoods GmbH, Rathenow, vor.

Beanstandet wird diesmal der Verkauf von e-Zigaretten und Zubehör über die Internethandelsplattform im gewerblichen Umfang, obwohl sich der abgemahnte eBay-Verkäufer als Privatverkäufer ausgebe.

Der Empfänger der Abmahnung soll es unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken bei Fernabsatzverträgen Verbrauchern Waren anzubieten und/oder anbieten zu lassen und dabei als privater Verkäufer aufzutreten, ohne tatsächlich privater Verkäufer zu sein.

Ferner soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der PB-ViGoods GmbH abgegeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € gezahlt werden.


UPDATE 15.01.2020: Weitere Abmahnung

Uns wird eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ANKA Rechtsanwälte für die Firma PB-ViGoods GmbH aus Rathenow vorgelegt.

Auch hier wird ein Privatverkäufer bei eBay abgemahnt, weil er als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei.

Im Wesentlichen gleicht diese Abmahnung derjenigen, über die wir vor fast genau einem Jahr am 16.01.2019 berichtet haben (s. oben).

Erneut wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der PB-ViGoods GmbH gefordert und es sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € (= 1.171,67 €) gezahlt werden.

UPDATE 16.01.2019: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere Abmahnung vor, die die Firma PB-ViGoods GmbH, handelnd unter steam-time.de, Rathenow, durch die ANKA Rechtsanwälte, Essen, ausspricht.

Betroffen ist erneut das Marktsegment e-Zigaretten und Zubehör.

Abgemahnt wird ein privater Verkäufer auf der Internethandelsplattform eBay. Ihm wird vorgeworfen, als gewerblicher Verkäufer aufzutreten, obwohl er sich selbst als Privatverkäufer bezeichne.

Hierzu heißt es in der Abmahnung, dass die PB-ViGoods GmbH zahlreiche Vorschriften beachten müsse, so müsse sie z.B. das Widerrufsrecht der Kunden beachten, Belehrungen vornehmen Steuern abführen, Altersverifikationen vornehmen und dürfe Produkte nur nach Anmeldung bei den Behörden in den Verkehr bringen.

Der Empfänger der Abmahnung wird anschließend dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der PB-ViGoods GmbH und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € zum Ausgleich zu bringen.

Schon wegen der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist dringend zu empfehlen, unmittelbar nach Zugang einer solchen Abmahnung fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, um so erhebliche Risiken für die Zukunft abzuwenden.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland