Abmahnung Palleon GmbH
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Palleon GmbH, Neunkirchen, vertreten durch die Anwaltskanzlei der Hager Hülsen Rechtsanwälte, Miltenberg, vor.
Mit ihrer Abmahnung lässt die Palleon GmbH den fehlenden/fehlerhaften Hinweis auf die sog. OS-Plattform im Rahmen eines eBay-Angebots für Bekleidung/Textilien beanstanden.
In der Abmahnung der Hager Hülsen Rechtsanwälte wird darauf hingewiesen, dass auch die Firma Palleon GmbH unter dem eBay-Benutzernamen „palleon-store“ sowie in ihrem Onlineshop unter palleon.de Textilien verkaufe.
Vorgeworfen wird ein angeblicher Wettbewerbsverstoß des Empfängers der Abmahnung hinsichtlich der Informationspflichten zur Online-Streitbeilegung nach der sog. ODR-Verordnung, nach der der abgemahnte eBay-Händler dazu verpflichtet sein soll, einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform/OS-Plattform vorzuhalten.
Der Empfänger der Abmahnung soll deshalb eine Unterlassungserklärung zu Gunsten der Palleon GmbH abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandwert von 10.000,00 € an die Hager Hülsen Rechtsanwälte zahlen.