Abmahnung Oleksandra Schmidt Tube-Finder
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel im Namen der Firma Tube-Finder, Inhaberin Oleksandra Schmidt, Biegersguterweg 1, 95326 Kulmbach, gegenüber einem eBay-Händler ausgesprochen hat.
Wie auch bei anderen Massenabmahnungen, die Rechtsanwalt Lutz Schroeder serienbriefartig für andere „Abmahnmandanten“ versendet, geht es auch hier um den Vorwurf der unzulässigen Bezeichnung als „Privatverkäufer“ bei eBay. Dem Empfänger der Abmahnung wirft der Kieler Anwalt Schroeder vor, sich bei eBay als privater Verkäufer auszugeben, obwohl er tatsächlich im gewerblichen Umfang tätig sei.
Im Einzelnen:
Zunächst erklärt RA Lutz Schroeder dem abgemahnten eBay-Privatverkäufer, dass Oleksandra Schmidt bzw. die Firma Tube-Finder als Händlerin unter anderem auf der Internetplattform eBay Elektronenröhren zum Kauf anbiete. Die Angebote würden sich an private Endverbraucher richten - Oleksandra Schmidt verkaufe in ganz erheblichem Umfang und nicht nur gelegentlich Elektronenröhren. Allein auf der Plattform eBay habe Oleksandra Schmidt unter dem Verkäufernamen tube-finder derzeit über 1.300 Angebote für Elektronenröhren veröffentlicht und halte über 180.000 Röhren auf Lager.
Der Abgemahnte biete auf der Internethandelsplattform eBay ebenfalls in großem Umfang Elektronenröhren an und richte sich dabei genauso an Endverbraucher – dabei werde aber darauf hingewiesen, dass er (der Empfänger der Abmahnung) als „privater Anbieter“ auftritt. Der Abmahnung liegt eines der beanstandeten Angebote als Anlage bei.
Die Aussage „Privatverkäufer“ treffe allerdings nicht zu, so Abmahnanwalt Lutz Schroeder. Denn die Verkaufstätigkeit der Abgemahnten würde alle Kriterien erfüllen, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt hat. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme, so der Vorhalt der Abmahnung weiter.
Rechtsanwalt Schroeder macht sodann umfassende Ausführungen zur (vermeintlichen) Rechtslage unter Hinweis auf zahlreiche Gerichtsentscheidungen, aus denen sich auch für den konkreten Fall ergeben soll, dass der Empfänger der Abmahnung tatsächlich als gewerblicher Verkäufer anzusehen sei. In schon regelrecht dreister Art und Weise unterstellt Anwalt Lutz Schroeder dem Abgemahnten sodann, dass er nur zum Schein als privater Verkäufer handele – seine Tätigkeit sei in Wirklichkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen (meint jedenfalls RA Lutz Schroeder). Nicht minder dreist ist auch die weitere Unterstellung, dass sich der Verdacht aufdränge, dass kein Gewerbe angemeldet worden sei und dass keine Steuern abgeführt würden.
Wir kennen diese Hinweise und Vorhaltungen von RA Schroeder aus vielen gleichgelagerten Fällen und wissen, dass Rechtsanwalt Schroeder mit seinen Textbausteinabmahnungen oftmals schlichtweg am Thema vorbeischreibt. Schon hier lohnt es sich also in jedem Fall, genauer hinzuschauen.
Auch im Übrigen wirft die Abmahnung der Firma Tube-Finder - Oleksandra Schmidt weitere Fragen auf, denen in den kommenden Tagen bzw. Wochen nachgegangen wird.
Die Forderung von Rechtsanwalt Schröder, nach der eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Abmahnerin Oleksandra Schmidt bzw. der Firma Tube-Finder abgegeben werden müsse, sollte jedenfalls besonders sorgfältig geprüft werden. Weil derartige Erklärungen sehr weitreichende finanzielle sowie lebenslängliche Folgen haben, sollte hier keinesfalls vorschnell reagiert werden. Bei jedweden Zweifeln lohnt es sich, rechtzeitig fachkundige Hilfe hinzuziehen, sodass die weitere Vorgehensweise auch in taktischer Hinsicht fristgerecht geklärt werden sollte. Die finanziellen Folgen und Risiken lassen Sie nämlich in aller Regel bei jeder Abmahnung zumindest reduzieren. In nahezu sämtlichen Wettbewerbsangelegenheiten der Kanzlei Schroeder, die wir hier bearbeitet haben, konnten wir die Forderungen bislang insgesamt sowie vollständig zu Gunsten unserer Mandanten zurückweisen – mit Erfolg! Auch wenn daraus leider nicht automatisch auf die Folgen der Abmahnungen der Oleksandra Schmidt, handelnd unter Tube-Finder, geschlossen werden kann, so werden wir unser Knowhow bei der Beratung unserer Mandanten natürlich nicht unberücksichtigt lassen.
Dasselbe gilt für die geforderten Abmahnkosten in Höhe von 953,40 € (Streitwert: 15.000,00 €). Auch insoweit sollte nicht vorschnell an Rechtsanwalt Lutz Schroeder oder die Firma Tube-Finder, Inhaberin Oleksandra Schmidt, gezahlt werden.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Tube-Finder Oleksandra Schmidt, vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schröder, erhalten haben, können Sie sich gern im Rahmen eines für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats an uns wenden.