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Abmahnung Noel Gutmann

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Noel Gutmann - Foto: © djvstock/fotolia.com


Abmahnung Noel Gutmann

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Noel Gutmann, Am Kloster 59, 42799 Leichlingen, vertreten durch den für rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen bekannten Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage vor.

Rechtsanwalt Sandhage erklärt dem Empfänger der Abmahnung zunächst, dass sein Mandant Noel Gutmann als Onlinehändler u.a. mit dem Verkauf von Taschen, Gürteln, Geldbörsen und allerlei sonstigen Accessoires befasst sei und im Internet über die Onlinepräsenz paradisemall.de zu erreichen sei.

Dem abgemahnten eBay-Händler wirft RA Gereon Sandhage vor, dass gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde. Seit dem 09.01.2016 ist die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten, damit bestehe auch für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen.

Der Abmahner Noel Gutmann lässt anschließend dazu auffordern, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link auf die OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei den Angeboten vorzuhalten.

Ferner soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Herrn Noel Gutmann, Leichlingen, abgegeben werden und es sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwalt Gereon Sandhage zur Einzahlung gebracht werden.

Die der Abmahnung beiliegende und durch Rechtsanwalt Sandhage vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte unter keinen Umständen in der vorgelegten Form unterzeichnet und an den Abmahner Gutmann zurückgereicht werden.

Betroffene Händler sollten sich stattdessen umgehend nach Erhalt einer solchen Abmahnung an einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um jedwede Risiken und unnötige Kosten von vornherein zu vermeiden.

Gern können Sie sich natürlich auch im Rahmen eines für zunächst unverbindlichen sowie kostenlosen Orientierungstelefonats an uns wenden. Unsere Kanzlei verfügt über weitreichende Kenntnis über die vielzähligen Abmahnungen, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage in der Vergangenheit für unterschiedliche Abmahner ausgesprochen hat.

Sprechen Sie uns einfach an…


UPDATE 16.08.2017: Weitere Abmahnung (oder Berechtigungsanfrage)

Uns liegt ein weiteres Schreiben vor, mit dem sich Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin, im Namen von Noel Gutmann, (angebl.) handelnd unter paradisemall.de, Am Kloster 59, 42799 Leichlingen, an einen eBay-Händler wendet.

Aufgrund der Formulierungen ist bereits unklar, ob es sich bei diesem Schreiben um eine bloße Berechtigungsanfrage oder vielmehr um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung handeln soll.

Jedenfalls scheint sich der Abmahner Noel Gutmann diesmal an der Angabe unverbindlicher Herstellerpreisempfehlungen (UVP) zu stören. Betroffen ist das Angebot einer Handtasche über die Internethandelsplattform eBay. Der Hersteller der beworbenen Handtasche habe den UVP aufgehoben, weil es sich bei dem beworbenen Artikel um ein älteres Vorläufermodell handele, sodass eine unverbindliche Preisempfehlung gar nicht mehr existent sei, meint Abmahnanwalt Sandhage.

Der Empfänger dieser Abmahnung/dieser Berechtigungsanfrage wird dazu aufgefordert, den NAchweis der Gültigkeit der UVP zu erbringen und wird durch RA Sandhage zudem darauf hingewiesen, dass die unzulässige Werbung mit UVPs nach § 16 UWG unter Strafe gestellt sei.

Ebenfalls wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 35.000,00 € an Rechtsanwalt Sandhage gezahlt werden.

Die Abmahnung/Berechtigungsanfrage ist aus vielen Gründen fragwürdig. Betroffene sollten daher nicht vorschnell und unüberlegt reagieren.


UPDATE 17.08.2017: Weitere Berechtigungsanfragen/Abmahnungen

Uns gehen heute gleich zwei weitere Berechtigungsanfragen bzw. Abmahnungen zu, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, im Namen des Noel Gutmann, Leichlingen, handelnd unter paradisemall.de, gegenüber eBay-Händlern ausspricht.

Mit den beiden wortidentischen Schreiben werden auch diesmal angeblich unzutreffende unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) beanstandet.

So wie oben bereits beschrieben, erklärt Rechtsanwalt Sandhage auch in diesen Fällen mit seinem Standardschreiben, dass der Hersteller der betroffenen Taschen seinen Einfluss auf die Preisbildung aufgegeben habe, sodass eine unverbindliche Preisempfehlung gar nicht mehr exisitiere. Vor diesem Hintergrund werde nun im Wege einer formellen Berechtigungsanfrage um Mitteilung und um Vorlage entsprechender Nachweise gebeten, aufgrund welcher aktueller Herstellerangaben die angebotenen Taschen unter Verweis auf eine UVP angeboten werden dürften. Erforderlich sei hierzu die Vorlage der aktuell gültigen Preisliste des Herstellers oder ggf. anderer Unterlagen, die den Nachweis der Gültigkeit der UVP erbringen. Die Vorlage der Unterlagen sei erforderlich, da der Gesetzgeber die Werbung mit nicht existierenden, nicht mehr aktuellen oder fehlerhaften UVP ausdrücklich gemäß § 16 UWG unter Strafe gestellt habe, so die Drohungen von RA Gereon Sandhage weiter.

Für den Fall, dass die beworbenen UVPs nicht, nicht mehr bzw. nicht in der angegebenen Höhe besteht, sei die beanstandete Werbung sofort zu unterlassen. Die Empfänger der Schreiben dürften nach Meinung von Rechtsanwalt Sandhage dann nicht weiter mit veralteten bzw. nicht mehr existenten UVPs werben. Ferner hätten die angeschriebenen eBay-Händler dann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber seiner "Mandantin" (Noel Gutmann?) abzugeben. Nur so können gerichtliche Schritte vermieden werden.

Darüber hinaus wird auch in diesen beiden Fällen ein Kostenerstattungsanspruch aus einem Streitwert von jeweils 35.000,00 € behauptet.

Die Schreiben/Berechtigungsanfragen/Abmahnungen werfen viele Fragen auf. Zudem sind bereits jetzt erste Anzeichen für ein rechtsmissbräuchliches und damit unzulässiges Abmahnverhalten vorhanden.

Die Frage des Rechtsmissbrauchs ist jedoch stets im Einzelfall genau zu überprüfen, um keine unnötigen Risiken einzugehen.


UPDATE 25.08.2017: Weitere Berechtigungsanfrage/Abmahnung

Auch heute geht uns ein Schreiben zu, mit dem Rechtsanwalt Sandhage im Namen von Noel Gutmann eine wettbewerbsrechtliche Berechtigungsanfrage und/oder Abmahnung ausbringt.

Auch hier wird die Werbung mit einem angeblich unzutreffenden UVP beanstandet.

Im Übrigen kann auf die bisherigen Ausführungen verwiesen werden.

In diesem konkreten Einzelfalls spricht allerdings Vieles dafür, dass Rechtsanwalt Gereon Sandhage gemeinsam mit Noel Gutmann den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs erfüllt haben dürfte. Es lohnt sich also, die Abmahnungen genau zu prüfen.


UPDATE 28.08.2017: Weitere Abmahnung

Tatsächlich geht uns diesmal eine "richtige" Abmahnung zu, die Rechtsanwalt Sandhage im Namen von Noel Gutmann gegenüber einem eBay-Händler ausspricht.

Abgemahnt wird einer fehlerhafter Hinweis auf die OS-Plattform.

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners Gutmann abgeben und Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € auf dem Kanzleikonto von RA Gereon Sandhage zur Einzahlung bringen.


UPDATE 29.08.2017: Weitere Berechtigungsanfrage/Abmahnung

Und wieder geht uns eine Abmahnung/Berechtigungsanfrage zu, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen von Herrn Noel Gutmann ausbringt.

Wie gehabt, wird die Werbung mit einer angeblich unzutreffenden UVP gerügt, sodass auf die bisherigen Ausführungen verwiesen werden kann.

Auch in diesem konkreten Einzelfall besteht der dringende Verdacht, dass die Abmahnung schon in Folge des Rechtsmissbrauchs unzulässig ist und damit keine Ansprüche gegenüber dem betroffenen eBay-Händler begründen kann.


UPDATE 31.08.2017: Weitere Berechtigungsanfrage/Abmahnung

Auch heute geht uns eine Berechtigungsanfrage bzw. Abmahnung des Noel Gutmann, Leichlingen, angeblich vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, zu.

Gegenstand dieses Schreibens ist erneut ein angeblich unzutreffender UVP, den Rechtsanwalt Sandhage mit seinem mittlerweile hinreichend bekannten Standardschreiben beanstandet.


UPDATE 07.11.2017: Weitere Abmahnung

Nach einer mehrwöchigen Ruhephase erreichte uns heute wieder eine aktuelle Abmahnung, die der Berliner Anwalt Gereon Sandhage im Namen von Noel Gutmann, jetzt: Friedrichstr. 123, 10117 Berlin, ausspricht.

Diesmal mahnt Rechtsanwalt Sandhage die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform ab, obwohl die URL der OS-Plattform in dem betreffenden eBay-Angebot genannt wird. Nach Auffassung des Abmahnduos Gutmann/Sandhage soll dies jedoch nicht ausreichen. Es sei nämlich erforderlich, dass der Verbraucher auch auf den Link klicken könne, so Abmahnanwalt Sandhage weiter.

Gegenstandswert der Abmahnung: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 281,30 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 08.11.2017: Weitere Berechtigungsanfrage/Abmahnung

Wieder geht uns eine wettbewerbsrechtliche Berechtigungsanfrage/Abmahnung des Herrn Noel Gutmann, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, zu.

Diesmal wird wieder eine angeblich unzutreffende Herstellerpreisempfehlung/unverbindliche Preisempfehlung (UVP) behauptet.

Ansonsten gibt's in dem Standardschreiben nichts Neues - ausgenommen natürlich, dass der Verdacht des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG) immer stärker wird.


UPDATE 09.11.2017: Weitere Abmahnung wegen "OS-Link"

Uns liegt eine weitere Abmahnung des Noel Gutmann, ausgesprochen durch RA Gereon Sandhage, vor. Textbausteinartig wird erneut die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform ab. Auch hier ist die URL der OS-Plattform in dem abgemahnten eBay-Angebot genannt worden.

Gegenstandswert der Abmahnung: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 281,30 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 20.11.2017: Weitere Abmahnung (OS-Plattform) + Verdacht des Rechtsmissbrauchs

Wieder geht uns eine Abmahnung zu, die Rechtsanwalt Sandhage im Namen von Noel Gutmann gegenüber einem eBay-Händler ausspricht. Beanstandet wird abermals der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform im Rahmen eines eBay-Angebots.

Gegenstandswert der Abmahnung: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 281,30 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €

Es sprechen zahlreiche Indizien dafür, dass die Abmahnungen, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen von Noel Gutmann ausspricht, den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 S. 1 UWG) erfüllen. Für die betroffenen Händler steigen damit die Chancen, sich gegen die (womöglich sogar formal berechtigten) Abmahnungen mit Erfolg zu wehren.

Im Falle des Rechtsmissbrauchs entsteht darüber hinaus ein Anspruch auf Erstattung der (eigenen) Kosten zur Abwehr der Abmahnung.

Betroffenen Händlern wird daher dringend empfohlen, die Abmahnung kritisch überprüfen zu lassen. In keinem Fall sollten strafbewehrte Unterlassungserklärungen ohne vorherige Beratung abgegeben werden, da sich die erheblichen Folgen womöglich nicht mehr rückgängig machen lassen.

Bei Beratungsbedarf sprechen Sie uns gern einfach an.



Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • Gast

    03 November 2017 um 08:49 |
    Noel Gutmann wohnt nicht am Kloster 59, 42799 leichlingen.

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