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Abmahnung Michaela Maurer

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Michaela Maurer


Abmahnung Michaela Maurer

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Michaela Maurer, St. Georg Siedlung 12, 83043 Bad Aibling, vor.

Nach Angaben in der Abmahnung handelt Frau Michaela Maurer im Internet, u. a. auf der Handelsplattform Ebay unter dem Nutzernamen „form-3d mit unterschiedlichen Waren, die im 3-D-Druckverfahren hergestellt werden.

Frau Michaela Maurer habe feststellen müssen, dass sich der Empfänger der Abmahnung in mehrfacher Hinsicht wettbewerbswidrig verhalte.

Insofern fordert Frau Michaela Maurer auf, es zu unterlassen, im Fernabsatzhandel

a. den Eindruck zu erwecken, die Transportgefahr bei der Warenlieferung läge bei dem Verbraucher;

und/oder

b. den Eindruck zu erwecken, die Transportgefahr bei der Rücksendung der Ware nach Ausübung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts läge beim Verbraucher;

und/oder

c. die Vorstellung hervorzurufen, dass die Rückzahlung des Kaufpreises nach Ausübung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts durch den Rückerhalt der Ware bedingt sei, wenn nicht zugleich darauf hingewiesen wird, dass der Kaufpreis unabhängig von dem Rückerhalt der Ware gezahlt werden muss, wenn der Käufer die Rücksendung der Ware nachweist.

Weiter soll sich der Empfänger der Abmahnung mit der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung verpflichten, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Unterlassungsverpflichtungsversprechen eine Vertragsstrafe zu zahlen, die von Frau Michaela Maurer nach billigem Ermessen festzusetzen ist und im Streitfalle durch das zuständige Gericht überprüft werden kann.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Michaela Maurer erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

 

Update: Weitere Abmahnung der Frau Michaela Maurer durch die HKMW Rechtsanwälte

Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Michaela Maurer zu.

Mit dieser Abmahnung lässt Frau Michaela Maurer das Angebot eines Mitbewerbers beanstanden, bei dem bei einem angeblich im 3D-Druck-Verfahren hergestellten Produkt in der Überschrift der Eindruck erweckt würde, dass es sich um ein Original-Teil handeln würde. Dies sei nach Ansicht der Frau Michaela Maurer unzulässig und zu unterlassen. Zur Begründung führt Frau Mauer durch Ihre Kanzlei aus, dass offensichtlich tatsächlich nicht beabsichtigt sei, Originalware zu liefern, sondern innerhalb der Artikelbeschreibung angegeben würde, dass es sich um eine im 3D-Druck hergestellte Ware handele. Anhand eines Testkaufs sei verifiziert worden, dass tatsächlich keine Originalware geliefert würde. Hierdurch würden die angesprochenen Kunden über eine wesentliche Eigenschaft der Ware – nämlich den Hersteller bzw. die betriebliche Herkunft der Ware - in die Irre geführt. Insoweit würde die Werbung gegen S 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG verstoßen. Die Irreführung sei auch spürbar, denn es sei bekannt, dass Verbraucher sich eher für Original-Ersatz- und Zubehörteile des Herstellers als für Waren von Drittanbietern entscheiden würden. Über die Irreführung in der Überschrift helfe auch die Aufklärung innerhalb der Artikelmerkmale bzw. der Artikelbeschreibung nicht hinweg, zumal der Verbraucher das Geschäft sowohl im Webbrowser als auch in der mobilen Ansicht bzw. der App abschließen könne, ohne diese Informationen zur Kenntnis nehmen zu müssen. Gerade der durch die Überschrift erzeugte Irrtum über den Hersteller könne Verbraucher dazu verleiten, sich nicht weiter mit dem Angebot zu beschäftigen, weil sie davon ausgehen, mit der Originalware ohnedies das bestmögliche Produkt zu bekommen.

Insofern fordert Frau Michaela Maurer zur Unterlassung und damit zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiter soll der Empfänger die Kosten der Abmahnung der Frau Michaela Maurer in Höhe von 1.134,55 Euro tragen.


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • Pilz

    24 Juni 2020 um 18:45 |
    Guten tag
    Ich habe durch zufall diesen Artikel im Internet gefunden.
    Da mir diese sogenannte person bei ebay mit irgend etwas droht wo ich garnicht wüsste was ich falsch gemacht hätte .
    Droht mir mit gewerbeamt und zoll wobei der Artikel nichts mit zoll zu tun hat geschweige gewerbe .
    Wie soll ich mich verhalten .
    Mit freundlichen Grüßen
    Robert pilz

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