Abmahnung Martin Heide
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die Herr Martin Heide, Inhaber der Firma pclike, Am Rimburger Acker 9, 52531 Übach-Palenberg, vertreten durch eine in Pforzheim ansässige Rechts- und Patentanwaltskanzlei, gegenüber einem Onlinehändler ausspricht.
In seiner Abmahnung lässt Martin Heide ausführen, Computerhardware, insbesondere PC-Komplettsysteme, sowie die dazugehörige Software über das Internet zu vertreiben und dabei unter anderem die Plattform „Geizhals Preisvergleich" zu nutzen. Der Empfänger der Abmahnung biete dort ebenfalls PC-Komplettsysteme an, sodass zwischen ihm und Herrn Heide ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG bestehe.
Kürzlich sei Martin Heide darauf aufmerksam geworden, dass der Empfänger seiner Abmahnung auf geizhals.de mit irreführenden Preisangaben werbe.
Außerdem sei der Empfänger der Abmahnung nach Artikel 14 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten dazu verpflichtet, auf seiner Internetseite einen Link zur OS-Plattform einzustellen, der leicht zugänglich sein muss. Der Abgemahnte sei dieser Verpflichtung bisher nicht nachgekommen, was gemäß § 3a UWG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 UWG ebenfalls unzulässig sein soll.
Anschließend lässt Martin Heide zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Weiter soll der Empfänger der Abmahnung Rechtsanwaltskosten aus einem Abmahn-Gegenstandswert von 30.000,00 € an die Rechtsanwälte von Herrn Martin Heide zahlen.
Der Abmahnung liegt eine im Entwurf vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die jedoch über das zur Beseitigung der (angeblichen) Wiederholungsgefahr hinausgeht und schon deshalb unter keinen Umständen in dieser Form unterzeichnet und an Herrn Martin Heide zurückgesandt werden sollte.
UPDATE 12.08.2016: Weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die Herr Martin Heide, handelnd unter der Bezeichnung pclike, Am Rimburger Acker 9, 52531 Übach-Palenberg, vertreten durch Rechtsanwalt Henning Twelmeier von der Pforzheimer Kanzlei Twelmeier Mommer & Partner, gegenüber einem Onlinehändler ausspricht.
Diesmal lässt der Abmahner Martin Heide u.a. zahlreiche AGB-Klauseln, die Garantie-Werbung sowie das Fehlen der Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr beanstanden.
Rechtsanwalt Henning Twelmeier setzt dem Empfänger der Abmahnung eine Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von nicht einmal 5 Tagen. Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 € nebst einer erhöhten 1,5-Geschäftsgebühr zu Gunsten der Kanzlei Twelmeier Mommer & Partner anerkannt werden. Der in Ansatz gebrachte Gegenstandswert entspreche dem Interesse von Martin Heide an der Durchsetzung der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche und sei der Höhe nach angemessen, so die Begründung von Rechtsanwalt Twelmeier.