• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Markus Miliczek

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Markus Miliczek


Abmahnung Markus Miliczek

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Markus Miliczek, Radlbäckstr. 11 , 82166 Gräfelfing, durch Rechtsanwalt Andreas Gerstel zu.

Herr Markus Miliczek handelt auf der Plattform eBay unter dem Verkäufemame „543-dabei-de" mit zahlreichen Artikeln aus dem Sortiment Beauty & Gesundheit. Seine Angebote richten sich nach Angaben in der Abmahnung an private Endverbraucher.

Der Empfänger der Abmahnung würde ebenfalls auf eBay in großem Umfang Waren aus dem Sortiment Beauty & Gesundheit zum Kauf anbieten und dabei als privater Verkäufer auftreten. Diese Aussage sei jedoch unzutreffend. Die Verkaufstätigkeit erfülle zahlreiche Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe.

Eine gewerbliche Tätigkeit liege vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme, vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2006, Az. VIII ZR 173/05. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolge, sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln, vgl. Münchner Kommentar, 5. Auflage, § 14 Rn. 28. Ob gewerbliches oder „noch" privates Handeln vorliege, bemesse sich nach Rechtsprechung anhand einer konkreten Einzelfallbetrachtung. Hierbei würden im Wesentlichen folgende Indizien zur Bestimmung herangezogen:

1. Anzahl der verkauften Artikel bezogen auf einen bestimmten Zeitraum
2. Verkauf von gleichartigen Waren in großer Anzahl
3. Verkauf von Neuwaren
4. Ankauf und Verkauf von Neuwaren oder Gebrauchtwaren

Die Rechtsprechung gehe davon aus, dass insbesondere das Anbieten von Neuwaren ein ganz starkes Indiz dafür darstelle, dass es sich nicht um private Gelegenheitsverkäufe handele. Ebenso verhalte es sich, wenn ein Verkäufer den gleichen Artikel mehrfach anbieten würde. Private Gelegenheitsverkäufe würden das Anbieten von unterschiedlichsten gebrauchten Gegenständen aus dem privaten Haushalt, die nicht mehr benötigt werden, beinhalten. Nicht rein privat sei dagegen das wiederholte Anbieten von Neuwaren eines bestimmten Warensortiments.

Die Verkaufstätigkeit des Empfängers der Abmahnung des Herrn Markus Miliczek sei deshalb nicht mehr als privat, sondern vielmehr als gewerblich zu qualifizieren.

Wegen des vorgenannten Wettbewerbsverstoßes würde sich der Empfänger der Abmahnung einen erheblichen wettbewerbsrechtlichen Vorteil gegenüber Herrn Markus Miliczek verschaffen. Aufgrund vorgenannter Ausführungen stünde Herrn Markus Miliczek daher ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8 I, III Nr. 1, 3, 3a UWG gegen den Abgemahnten zu. Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr würde nach Erstbegehung vermutet und könne nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden. Dies entspräche ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Durch diese Abmahnung seien Herrn Markus Miliczek Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Abgemahnte gemäß § 13 Abs. 3 UWG zudem verpflichtet sei. Diese Kosten werden mit 1.134,55 EUR beziffert.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Markus Miliczek erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland