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Abmahnung MAIRDUMONT GmbH & Co. KG

Urheberrechtliche Abmahnungen der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG


Abmahnungen der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG

Bereits in der Vergangenheit haben wir über urheberrechtliche Abmahnungen der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, Marco-Polo-Straße 1, 73760 Ostfildern, berichtet. Nunmehr spricht die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG eine Abmahnung durch die Kanzlei MBBS RECHTSANWÄLTE aus.

In der Abmahnung wird zunächst dargelegt, dass die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG im Jahr 2007 die United Navigation GmbH, Zeppelinstraße 41, 73760 Ostfildern (vormals Falk Marco-Polo lnteractive GmbH, eine ehemalige Tochtergesellschaft der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG) damit beauftragt habe, eine Kartografiesubstanz zu erstellen, die bis Anfang 2014 auf falk.de und gofalk.com aufrufbar war. Diese kartografischen Werke seien urheberrechtlich geschützt gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 7 UrhG. Sie würden auf Routenplanerdaten der "NAVTEQ Europe B.V., De Run 1115, 5503 LB Feldhofen, Niederlande" (jetzt: HERE Europe B.V., gleiche Anschrift) basieren. Diese Rohdaten seine nicht selbständig urheberrechtlich schutzfähig. Die persönliche geistige Schöpfung sei vielmehr in der optischen Gestaltung der Kartografie und in der Umsetzung der kartografischen Merkmale zu sehen (Zeichenschlüssel), für die sich allein die angestellten Kartografen und Programmierer von United Navigation und unserer Mandantin verantwortlich zeichnen würden. Aufgrund der mit NAVTEQ getroffenen Vereinbarung zur Lieferung der Daten müssten die Karten mit einem Hinweis „©Falk, Kartendaten NAVTEQ™“ oder ähnlich gekennzeichnet sein. Die ausschließlichen, urheberrechtlichen Nutzungsrechte an diesen Karten würden jedoch bei United Navigation liegen, die diesbezügliche Rechtsverletzungen bis 2015 in eigenem Namen verfolgt hat. Nunmehr sei United Navigation und unsere Mandantin vertraglich übereingekommen, dass unsere Mandantin diese Rechtsverletzungen in eigenem Namen verfolgt.

Dem Empfänger der Abmahnung wird sodann vorgeworfen, für sein Internet-Angebot Kartenmaterial aus den kartografischen Werken (Stadtplänen und Landkarten) der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG zu verwenden. Nach Kenntnisstand der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG habe dieser keine vertragliche Berechtigung zur Nutzung dieser Kartografie unter der im Betreff genannten Internetadresse. Falls dieser doch Inhaber eines Lizenzvertrages sein sollte, wird innerhalb bestimmter Frist um einen entsprechenden Nachweis gebeten.

Aufgrund der Rechtsverletzung sei zu vermuten, dass der Empfänger der Abmahnung auch zukünftig erneut gegen die Nutzungsrechte der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG verstoßen würde (Wiederholungsgefahr). Diese Vermutung könne nach der Rechtsprechung nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausgeräumt werden.

Der Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung ist der Abmahnung der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG bereits beigefügt.

Aufgrund des Rechtsverstoßes sei der Abgemahnte daneben auch verpflichtet, Kosten der MBBS RECHTSANWÄLTE gem. der beigefügten Kostennote in Höhe von € 413,90 zu tragen. Bei der Bemessung des Gegenstandswertes habe man sich an den Festsetzungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Hamburg orientiert. Danach sei der Unterlassungsanspruch mit € 4.000,00 zu bewerten. Der Schadensersatzanspruch sei zusätzlich zu berücksichtigen. Der Anspruch ergebe sich aus den Grundsätzen einer Geschäftsführung ohne Auftrag als Aufwendungsersatzanspruch, aber auch als Schadensersatzanspruch aus § 97 Absatz 2 UrhG.

Daneben stünde der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG ein Schadensersatzanspruch für die rechtswidrige Nutzung der Kartografie zu. Dieser bestünde zunächst aus der entgangenen Lizenzgebühr, die auch bei einer vertragsgemäßen Nutzung hätte gezahlt werden müssen. Die reguläre Lizenzgebühr für die genutzte Karte belaufe sich auf € 280,37. Das entspreche der regulären Preisliste der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG. Die Höhe der Lizenzgebühr richte sich nach der Anzahl und der Größe der Ausschnitte, wobei es für die Größe auf die abgebildete Fläche der Originalkartografie und nicht auf die gewählte, ggf. verkleinerte oder vergrößerte Darstellung im Internet oder im Ausdruck ankomme.

Außerdem fordert die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG auf, innerhalb der genannten Frist Auskunft über den Umfang und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials zu erteilen, insbesondere darüber, in welchem Umfang die Kartografie in anderen Medien (z.B. Unternehmensbroschüren und -prospekten) genutzt worden ist.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG erhalten haben, sprechen Sie uns an.


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