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Abmahnung Licom Systems GmbH / Vero Software GmbH

Abmahnung Licom Systems GmbH / Vero Software GmbH, Software AlphaCam - Foto: © Designec/fotolia.com


Abmahnung Licom Systems GmbH

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Licom Systems GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Schneider, Borchersstr. 20, 52072 Aachen vor.

Mit der Abmahnung wird zunächst behauptet, die Firma Licom Systems GmbH habe die exklusiven und ausschließlichen Vertriebsrechte des CAD-Computerprogrammes „AlphaCam“ in Deutschland inne.

Die auf dem Rechner/Client installierte AlphaCam-Programmversion könne kommerziell nutzbar nur über eine Freischaltung des CLS-Systems (Client-Ucensing-Service) in Betrieb genommen werden. Dabei würde zum Beispiel die Seriennummer eines USB-Hardware-Dongle mit der entsprechenden in der Lizenzdatei des Kunden eingetragene Seriennummer überprüft, um dann - bei vorliegender Übereinstimmung - die in der Lizenz-Datei enthaltenen Module für den Benutzer bestimmungsgemäß freizuschalten. Fehle die Lizenzdatei oder stimme diese nicht mit der entsprechenden Prüfhardware überein, so sei kein Arbeiten mit AlphaCam möglich. In das Programm der Firma Licom Systems GmbH sei auch eine technische Schutzvorrichtung integriert, um etwaige Programmveränderungen, insbesondere Manipulationen hinsichtlich der Lizenz- und Copyrightvorschriften festzustellen, sodass sowohl elektronische als auch physikalische Schutzmaßnahmen bestünden, über die Programmveränderungen festgestellt werden könnten. Diese technischen Schutzmaßnahmen (TPM) würden die Firma Licom Systems GmbH im Falle einer Manipulation selbständig über eine bestehende Internetverbindung informieren. Anhand der  vorliegenden Rückmeldungen des Programms könne nachgewiesen werden, dass auf mindestens einem Rechner im Netzwerk des Empfängers der Abmahnung die Software der Licom Systems GmbH installiert sei, welche mittels eines Hackertools der Hackergruppe „Legends Never Die" (kurz LND genannt) manipuliert worden sei. Die Manipulation führe dazu, dass bei Inbetriebnahme des Programms der Dongle nicht benötigt wird und das jeweilige Programm den vollständigen Lizenzumfang nutzt, das heißt, sämtliche Programmteile freigeschaltet sind.
Aufgrund der nunmehr festgestellten Urheberrechtsverletzung stehe der Licom Systems GmbH zum einen ein Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG zu, welcher dazu führe, dass sich der Abgemahnte zum einen die rechtswidrig installierten Softwareversionen zu löschen habe und zum anderen dazu verpflichtet sei, die durch die Erstbegehung begründete Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auszuräumen.

Gemäß dem Entwurf einer entsprechenden Erklärung soll es der Empfänger der Abmahnung bei Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 60.000 Euro (in Worten: sechszigtausend Euro) zukünftig unterlassen, die von der Firma Planit Software Ltd. hergestellte und von der Firma Licom Systems GmbH in Deutschland unter dem Arbeitstitel „AlphaCam“ vertriebene Software ohne vorher hierfür eine wirksame Lizenz genommen zu haben auf Workstations oder dem Server der Unterlassungsschuldnerin zu installieren, installiert zu halten oder in Gebrauch zu nehmen, sowie lizensierte Versionen der Software zu verändern, zu manipulieren (zu be-/überarbeiten), insbesondere sie mit einer von der Gruppe „Legends Never Die" (kurz LND) hergestellten Software zu ändern oder zu ergänzen oder solch veränderte Software auf Workstations oder dem Server zu installieren, installiert zu halten und/oder in Betrieb zu nehmen.

Zudem soll sich der Empfänger der Abmahnung u.a. dazu verpflichten an die Firma Licom Systems GmbH aufgrund der gerügten und angeblich nachgewiesenen Lizenz- und Urheberrechtsverletzungen pauschal einen Betrag von 20.000 Euro zu zahlen.

UPDATE 11/2018: Weitere Abmahnung- diesmal der Vero Software GmbH
Uns liegt eine weitere Abmahnung hinsichtlich des CAD-Computerprogrammes mit dem Arbeitstitel „AlphaCam" vor. Diesmal spricht diese Abmahnung die Vero Software GmbH, Schleussner Str. 90, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch die Geschäftsführer, die Herren Paolo Guglielmini und David Anthony Mills, aus. In der Abmahnung ist zu lesen, dass exklusiven und ausschließlichen Vertriebs- und Verwertungsrechte hinsichtlich des CAD-Computerprogrammes „AlphaCam" ursprünglich bei der Licom Systems GmbH lagen, welche nunmehr mit der Vero Software GmbH verschmolzen sei.

In Bezug auf den weiteren Inhalt der Abmahnung der Vero Software GmbH kann auf Vorstehendes verwiesen werden.

Wenn auch Sie Adressat einer Abmahnung der Vero Software GmbH sind, sprechen Sie uns an.


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (3)

  • Peter Grams

    26 September 2019 um 12:45 |
    Hallo,Ich habe keine Abmahnung wie oben beschrieben erhalten,sondern bei mir wurde heute morgen 26.09.19 eine Hausdurchsuchung durchgeführt. In dem Durchsuchungsbefehl waren die gleichen Angaben wie in der Abmahnung notiert.

    antworten

  • PK

    20 September 2018 um 14:14 |
    Mich würde interessieren wie der stand der dinge ist? Auch ich bin betroffen mit dem selben schreiben und suche nun weitere!

    antworten

    • PG

      15 Juli 2020 um 08:16 |
      Hallo PK, ich wurde bereits in einem Strafrechtlichen Verfahren wegen Urheberrechtsverletung verurteilt. Das Programm war installiert und wurde wieder deinstalliert. Die Staatsanwalschaft hat über eine Wiederherstellung dies wieder sichtbar gemacht.

      antworten

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