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Abmahnung Juwelier Chronotage GmbH

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Juwelier Chronotage GmbH


Abmahnung Juwelier Chronotage GmbH

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Juwelier Chronotage GmbH, Karl-Grillenberger Str. 3a, 90402 Nürnberg, durch die uns bestens bekannt Abmahnkanzlei von Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, zu.

In der Abmahnung der Juwelier Chronotage GmbH wird zunächst ausgeführt, dass die Juwelier Chronotage GmbH auf der Internetseite chrono-exclusiv.de einen Onlineshop für Uhren betreiben würde.

Gegenstand der Abmahnung ist der Verkauf einer Uhr der Marke „Bisset“ auf der Handelsplattform eBay.

Mit der Abmahnung lässt die Juwelier Chronotage GmbH durch Rechtsanwalt Sandhage Registrierungspflichten gem. ElektroG beanstanden. Bei batteriebetriebenen Armbanduhren würde es sich um Elektrogeräte handeln. Diese dürften gem. § 6 ElektroG in der Bundesrepublik Deutschland erst dann zum Verkauf an Letztverbraucher angeboten werden, wenn sie zuvor ordnungsgemäß nach den Regelungen des ElektroG bei der Stiftung EAR registriert worden sind. Ohne die ordnungsgemäße Registrierung der Uhrenmarke bestünde ein absolutes Vertriebs- und Veräußerungsverbot für diese Produkte. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Registrierungspflichten würde gem. § 6 Abs. 2 ElektroG der entsprechende Händler tragen. Die Einhaltung der Registrierungspflichten sei dem Gesetzgeber dabei so wichtig, dass er bei Verstößen gem. § 23 ElektroG empfindliche Bußgelder bis zu 100.000 EUR im Einzelfall vorschreiben würde.

Eine Überprüfung der Marke „Bisset“ habe ergeben, dass eine Registrierung dieser Marke bei der Stiftung EAR nicht erfolgt sei.

Der Verstoß gegen die Registrierungspflichten sei nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch wettbewerbsrechtlich unlauter im Sinn der §§ 3, 3a UWG.

Insofern fordert die Juwelier Chronotage GmbH den Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung auf. Der Abmahnung der Juwelier Chronotage GmbH ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt, wonach der Abgemahnte es unterlassen soll, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Bereich des Handels mit Uhren batteriebetriebene Uhren in Deutschland anzubieten oder zu verkaufen, ohne zuvor bei der nach dem ElektroG zuständigen Stelle registriert worden zu sein, sofern die nach dem ElektroG kennzeichnungspflichtigen Waren nicht von einem nach der Maßgabe des ElektroG registrierungspflichtigen und ordnungsgemäß registrierten Dritten bezogen worden sind.

Weiter fordert die Juwelier Chronotage GmbH den Empfänger der Abmahnung auf, ihr die Kosten der Inanspruchnahme von Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus einem Streitwert von 35.000,00 €, mithin 1.655,70 € brutto, zu ersetzen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Juwelier Chronotage GmbH vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage erhalten haben, sprechen Sie uns gern einfach unverbindlich an.

10/2020: Weitere Abmahnungen der Juwelier Chronotage GmbH

Uns gehen weitere Abmahnungen der Juwelier Chronotage GmbH durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage zu. Nun sind in einer Abmahnung auch Uhren der Marke „Lars Larsen“ betroffen. Nach weiteren Angaben der Kanzlei Sandhage läge eine Bestätigung des offiziellen Distributors der Lars Larsen Group für die Bundesrepublik Deutschland vor, wonach die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung unterlassen worden ist. Damit stünde der Gesetzesverstoß unzweifelhaft fest.

10/2020: Weitere Abmahnungen der Juwelier Chronotage GmbH

Von einer Abmahnung der Juwelier Chronotage GmbH durch die Kanzlei Sandhage sind nunmehr auch Uhren unter der Bezeichnung „Locman“ betroffen.


UPDATE 11.11.2020: Weitere Abmahnung + Verdacht des Rechtsmissbrauchs

Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, die der Berliner Abmahnanwalt Gereon Sandhage im Namen der Firma Juwelier Chronotage GmbH ausspricht.

Diesmal geht es um einen "Abmahnklassiker", den Rechtsanwalt Sandhage derzeit auch noch im Namen anderer "Abmahnmandanten" aufgreift: Abgemahnt wird eine widersprüchliche Belehrung über die Widerrufsfristen im Rahmen eines eBay-Angebots. So würde in ein und demselben eBay-Angebot einmal darüber belehrt, dass die Widerrufsfrist 30 Tage betrage und an anderer Stelle dieses eBay-Angebots sei von einer Widerrufsfrist von einem Monat die Rede. Diese widersprüchlichen Angaben nimmt Rechtsanwalt Gereon Sandhage zum Anlass seiner Abmahnung. Wir kennen diese Vorwürfe aus zahlreichen anderen Abmahnangelegenheiten der Kanzlei Sandhage daher nur zu gut.

Zudem haben wir in den vergangenen Tagen weitere Informationen sowohl über die Firma Juwelier Chronotage GmbH als auch über die Abmahnungen, die Anwalt Sandhage im Namen dieser Abmahnfirma ausspricht. Wir kommen schon jetzt zu dem Ergebnis, dass die Abmahnungen mit sehr (!) hoher Wahrscheinlichkeit den Tatbstand des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG) erfüllen dürften und deshalb unzulässig sind.

Der Rechtsmissbrauch hat zur Folge, dass zumindest im konkreten Fall der Juwelier Chronotage GmbH keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche mehr geltend gemacht oder gar gerichtlich durchgesetzt werden dürften - und zwar auch dann, wenn ein Wettbewerbsverstoß in materiell-rechtlicher Hinsicht vorliegen sollte.

Mit den uns vorliegenden Indizien, die mit Blick auf den Rechtsmissbrauch eine ganz deutliche Sprache sprechen und die sehr stark den Vorgehensweisen von Abmahnanwalt Sandhage in anderen Abmahnangelegenheiten ähneln, gehen wir deshalb auch von sehr (!) hohen Verteidigungschancen gegen die Abmahnungen aus.

Betroffene Onlinehändler, die eine Abmahnung von der Juwelier Chronotage GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, erhalten haben, sollten sich deshalb dringend anwaltlich beraten lassen, um insbesondere die schwerwiegenden Folgen strafbewehrter Unterlassungserklärungen von vornherein zu vermeiden. Es lohnt sich, hier genauer hinzuschauen!


UPDATE 12.11.2020: Wer und was steckt hinter der Abmahnerin Juwelier Chronotage GmbH

Ohne an dieser Stelle aus vielerlei Gründen zu sehr ins Detail gehen zu wollen, fällt bei Aufruf der Internetseite der Firma Juwelier Chronotage, die über die Domain chrono-exclusiv.de erreichbar ist, auf, dass dort heißt:

"Juwelier Chronotage GmbH

Geschäftsführer: Klaus Zerahn".

Betrachtet man jedoch die Handelsregisterangaben, so werden dort u.a. folgende Angaben zu den Geschäftsführern der Juwelier Chronotage GmbH gemacht:

"Geschäftsführer: Bößl, Mario, Nürnberg, (...); Schmidt, Werner Maximilian, Kammerstein, (...),"

Soweit im Impressum der Juwelier Chronotage GmbH einerseits Herr Klaus Zerahn als Geschäftsführer genannt wird und das Handelsregister aber die Herren Mario Bößl und Werner Maximilian Schmidt ausweist, lässt bereits dieser Widerspruch aufhorchen. Noch interessanter werden diese Informationen, wenn man berücksichtigt, dass es sich bei Herrn Klaus Zerahn ebenfalls um einen "Abmahnmandanten" von Rechtsanwalt Sandhage handelt. So hatte Abmahnanwalt Sandhage bereits vor mehreren Jahren schon Abmahnungen im Namen des Klaus Zehran ausgesprochen [wir berichteten].

Hierbei handelt es sich aber bei Weitem nicht um die einzigen Informationen, aufgrund derer wir darauf schließen, dass das wettbewerbsrechtliche Vorgehen von Herrn Rechtsanwalt Sandhage im Namen der Juwelier Chronotage GmbH (mal wieder!) den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs erfüllen dürfte.

Wir bleiben für unsere Mandanten kontinuierlich weiter am Ball.


UPDATE 30.11.2020: Weitere Abmahnungen

Auch in der vergangenen Woche erreichten uns vermehrt Abmahnungen, die der Berliner Abmahnanwalt Gereon Sandhage im Namen der Juwelier Chronotage GmbH, Karl-Grillenberger-Str. 3a, 90402 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Werner Maximilian Schmidt und Mario Bößl, ausspricht.

Regelrecht standardisiert und textbausteinartig wird jeweils der fehlerhafte/nicht verlinkte ("anklickbare") Hinweis auf die OS-Plattform im Rahmen von eBay-Angeboten abgemahnt.

Betroffene sollten sich dringend gegen die Abmahnungen wehren - es lohnt sich!


UPDATE 16.12.2020: Weitere Abmahnung nebst Berechtigungsanfrage

Uns erreicht ein sog. "typengemischtes" Schreiben des Berliner Abmahnanwalts Gereon Sandhage erreicht, das im Namen der Firma Juwelier Chronotage GmbH versandt worden ist. Bei diesem Schreiben handelt es sich um eine (völlig unübliche) Kombination aus Berechtigungsanfrage und Abmahnung.

Dem Empfänger der Berechtigungsanfrage bzw. Abmahnung wird eine angeblich unzutreffende UVP-Angabe im Zusammenhang mit dem Angebot einer Uhr bei eBay vorgehalten.

Rechtsanwalt Sandhage wünscht Auskünfte und Nachweise über die Richtigkeit der angegebenen unverbindlichen Herstellerpreisempfehlung (UVP). Für den Fall, dass die beworbene UVP nicht, nicht mehr bzw. nicht in der angegebenen Höhe besteht, fordert Rechtsanwalt Gereon Sandhage die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Juwelier Chronotage GmbH. Dann sollen auch Abmahnkosten in Höhe von 326,31 € aus einem Streitwert/Gegenstandswert von 3.000,00 € an Anwalt Sandhage gezahlt werden.

Derartige Schreiben von Abmahnanwalt Sandhage kennen wir zur Genüge. Betroffene haben auch hier sehr gute Chancen, sich mit Erfolg gegen die Abmahnungen zu verteidigen. Insbesondere sind die Erfolgsaussichten sehr (!) hoch, keine Auskünfte erteilen oder Unterlagen vorlegen zu müssen sowie auch keine Unterlassungserklärung abgeben und Zahlungen an Anwalt Sandhage leisten zu müssen.


UPDATE 25.05.2021: Weitere Abmahnungen

AUch in den vergangenen Wochen/Monaten sind uns Abmahnungen zugegangen, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Juwelier Chronotage GmbH ausgesprochen hat.

Beliebte Abmahngründe sind bei Herrn Sandhage mittlerweile auch angebliche Wettbewerbsverstöße aufgrund nicht ordnungsgemäßer Registrierung von Verpackungen. RA Sandhage betont dabei (auch im Namen der Juwelier Chronotage GmbH), dass ein Onlinehändler zwangsweise Verpackungen zum Warenversand nutzen müsse und deshalb der Registrierungspflicht des § 9 VerpackG unterfalle. Die abgemahnten eBay-Händler sollen jedoch nicht in dem Verpackungsregister LUCID eingetragen sein - dies sei wettbewerbswidrig und stelle zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern von bis zum 100.000,00 € geahndet werden könnten.

Man sollte diese Abmahnungen zwar ernst nehmen, sich aber nicht von solchen - für Herrn Sandhage auch in anderen Abmahnangelegenheiten typischen - Drohungen beeindrucken lassen. Offensichtich zielen diese Drohungen von Abmahnanwalt Sandhage geradezu darauf ab, dass die mit den Abmahnungen geltend gemachten Forderungen widerspruchslos erfüllt werden. Dabei bestehen jedoch sehr (!) gute Chancen, auch diese Abmahnungen vollständig abzuwenden.


UPDATE 27.05.2021: Änderungen im Handelsregister

Ergänzend machen wir darauf aufmerksam, dass sich auch handelsregisterlich etwas bei der Firma Juwelier Chronotage GmbH geändert hat. 

Zunächst einmal ist die Juwelier Chronotage GmbH jetzt unter der Anschrift Waldstr. 1, 14806 Planetal OT Dahnsdorf, ansässig.

Ebenfalls ist die Geschäftsführung der Juwelier Chronotage GmbH ausgewechselt worden. Geschäftsführer der Firma Juwelier Chronotage GmbH ist nun Herr Klaus Walter Hans Zerahn.

Klaus Zerahn, persönlich (als Einzelunternehmer), ist in unserer Kanzlei ebenfalls als Abmahnmandant von Rechtsanwalt Sandhage bekannt, sodass dieses Konstrukt nicht den Eindruck eines bloßen Zufalls erweckt.



Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • Marcel Preuß

    21 Oktober 2020 um 12:32 |
    Guten Tag,

    ich habe heute exakt die gleiche Abmahnung erhalten.

    Mit freundlichem Gruß
    Marcel Preuß

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