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Abmahnung iParts GmbH

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma iParts GmbH


Abmahnung iParts GmbH

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma iParts GmbH, Deitmerstr. 12, 12163 Berlin, vor.

Die Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Christoph Rapatz von der Kanzlei der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg ausgesprochen.

Rechtsanwalt Rapatz behauptet in der Abmahnung, dass die iParts GmbH als Unternehmen im Bereich der Reparatur und des Vertriebs von Handys, Smartphones und Tablets und dazugehörigem Zubehör tätig sei und verweist insoweit auf die Domain irepairshop.de.

Abgemahnt wird ein eBay-Angebot aus dem Bereich Handyzubehör/Mobilfunkzubehör.

Konkret beanstandet Rechtsanwalt Rapatz, dass gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen würde, indem in dem eBay-Angebot für Kunden kein anklickbarer Link auf die OS-Plattform vorgehalten würde.

Nach der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online¬Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung) sei die Einrichtung der sog. OS-Plattform (Plattform für die Online-Streitbeilegung“ vorgesehen. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der ODR-Verordnung regele nun, dass Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen, einen leicht zugänglichen Link zur sog. OS-Plattform auf ihrer Website vorhalten müssten. Diese Verpflichtung zur Einstellung eines anklickbaren Links auf die OS-Plattform gelte auch für Online-Auktionsplattformen wie eBay, so Anwalt Christoph Rapatz weiter.

Der abgemahnte eBay-Händler wird anschließend dazu aufgefordert, es zu unterlassen, eBay-Angebote zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten, die keinen für Verbraucher leicht zugänglichen und anklickbaren Link zur OS-Plattform bereithalten.

Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma iParts GmbH abgegeben werden.

Darüber hinaus sollen Abmahnkosten, also die Rechtsanwaltsgebühren zur Aussprache der Abmahnung, aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,00 € und somit 887,02 € auf dem Konto der Kanzlei FAREDS zum Ausgleich gebracht werden.

Derartige Abmahnungen der Kanzlei FAREDS, mit denen standardisiert und textbausteinartig fehlende/fehlerhafte Hinweise auf die OS-Plattform beanstandet werden, erreichten uns in den vergangenen Monaten sehr (!) häufig.

Aus der Erfahrung heraus können wir sagen, dass die finanziellen Forderungen für die Abgemahnten natürlich immer eine wesentliche Rolle spielen. Gleichzeitig betonen wir aber noch mehr, dass die eigentlichen Risiken stets aus den mit den Abmahnungen geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung resultieren. Ist eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung voreilig oder unbedacht abgegeben worden, bleibt diese in der Regel zeitlich unbefristet („lebenslänglich“) gültig. Im Falle künftiger Verstöße gegen die Unterlassungserklärung können sich die Abmahner dann erneut melden und empfindlich hohe Vertragsstrafen fordern. In der Regel entsprechen Vertragsstrafen Beträgen von mehreren tausend Euro (Faustformel: 5.000,00 € pro Verstoß), sodass sich aus einer so harmlos wirkenden Erklärung existentielle Risiken für die Abgemahnten ergeben können. Dies gilt auch dann, wenn in der Unterlassungserklärung keine konkreten Geldbeträge/Vertragsstrafen genannt werden, sondern bspw. nur von einer „angemessenen Vertragsstrafe“ die Rede ist.

Betroffenen Händlern ist deshalb zur Vermeidung dieser unabsehbaren Folgen nahezulegen, bei jedweden Unsicherheiten fachkundige Hilfe hinzuziehen, um derartige Risiken gar nicht erst einzugehen.

Haben auch Sie eine Abmahnung von der iParts GmbH, vertreten durch die FAREDS Rechtsanwälte, erhalten, können Sie sich an uns wenden – dies auch gern im Rahmen eines für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats.


UPDATE 12.05.2020: Weitere Abmahnung

Erneut erreicht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, die Rechtsanwalt Christoph Rapatz von den FAREDS Rechtsanwälten für die Firma iParts GmbH aus Berlin ausspricht.

Auch mit dieser Abmahnung wird ein fehlerhafter Hinweis auf die OS-Plattform im Rahmen eines eBay-Angebots beanstandet.

Der abgemahnte eBay-Händler soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der iParts GmbH abgeben und Abmahnkosten in Höhe von 887,02 € (Streitwert: 10.000,00 €) zahlen.


UPDATE 12.05.2020 (II): Weitere Abmahnung

Und wieder erreicht uns eine Abmahnung, die Rechtsanwalt Rapatz von den FAREDS Rechtsanwälten im Namen der iParts GmbH gegenüber einem eBay-Händler ausspricht. Auch hier geht es um den Hinweis auf die OS-Plattform.

Alle bisher hier insoweit bekannten Abmahnungen aus der Feder von Anwalt Rapatz scheinen im Wesentlichen wortidentisch zu sein. Die Abmahnungen haben allesamt das Datum 08.05.2020.

Die lässt den Eindruck aufkommen, dass Rechtsanwalt Rapatz an nur einem Tag zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen hat, mit denen standardisiert Unterlassungsansprüche und Kostenerstattungsansprüche in Höhe von jeweils 887,02 € behauptet werden.

Wir werden dem weiter nachgehen - Betroffene können sich gern bei uns melden.



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