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Abmahnung iOcean UG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung iOcean UG durch RA Sandhage


Abmahnung iOcean UG

Der für rechtsmissbräuchliche Abmahnserien bekannte Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, spricht eine Abmahnung im Namen der Firma iOcean UG (haftungsbeschränkt) aus.

Einerseits wird ein fehlender/fehlerhafter Link auf die OS-Plattform abgemahnt. Dieser „Verstoß“ ist in den letzten Monaten serienbriefartig durch Rechtsanwalt Sandhage abgemahnt worden, sodass es nicht wundert, dass sich dieser Abmahn-Punkt auch einer Abmahnung wiederfindet, die RA Sandhage im Namen der iOcean UG (haftungsbeschränkt) ausspricht.

Neu ist aber, dass auch das Nicht-Bereitstellen eines Jungendschutzbeauftragten durch die iOcean UG beanstandet wird.

Ob sich Rechtsanwalt Gereon Sandhage hier eine neue „Abmahnnische“ ausgesucht hat, wird allerdings abzuwarten bleiben.

Neben einer Unterlassungserklärung wird Erstattung der Abmahnkosten verlangt.

Grundsätzlich eignen sich die Abmahnungen, die durch Rechtsanwalt Sandhage ausgesprochen werden, immer dazu, genauer hinzuschauen. Die geltend gemachten Forderungen sollten also nicht ungeprüft erfüllt werden – eine anwaltliche Beratung im Vorfeld kann hier unnötige Risiken frühzeitig vermeiden und zwar insbesondere mit Blick auf die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch RA Sandhage, erhalten haben, können Sie sich gern zunächst im Rahmen eines für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats an uns wenden.


UPDATE 02.08.2018: Weitere Abmahnungen

Uns sind heute mehrere Abmahnungen zugegangen, die der Berliner Abmahnanwalt Gereon Sandhage im Namen der Firma iOcean UG (haftungsbeschränkt), Schenkendorfer Weg 12, 14513 Teltow, gegenüber eBay-Händlern ausspricht.

Wie für Rechtsanwalt Sandhage üblich, wird auch hier jeweils abgemahnt, dass der Linktext auf die sog. OS-Plattform nicht anklickbar sei. Die abgemahnten eBay-Händler würden zwar bei den rechtlichen Informationen des Verkäufers auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung nebst Internetadresse hinweisen. Diese reiche jedoch nicht aus. Die Internetadresse müsse verlinkt werden, d.h. der Verbraucher müsse auf den Link klicken können, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage zur Begründung der Abmahnungen.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der abmahnenden Firma iOcean UG gefordert.

Darüber hinaus sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € an Rechtsanwalt Sandhage gezahlt werden.

Die der Abmahnung im Entwurf beiliegende und durch RA Sandhage vorformulierte "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 500,00 € für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung vor.

Wirft man einen Blick in das im Internet öffentlich einsehbare Handelsregisterportal der Länder, so finden sich dort folgende Informationen über die abmahnende Firma:

Amtsgericht Potsdam Aktenzeichen: HRB 30926 P     Bekannt gemacht am: 22.03.2018 05:00 Uhr

Neueintragungen

13.03.2018

HRB 30926 P: iOcean UG (haftungsbeschränkt), Teltow, Schenkendorfer Weg 12, 14513 Teltow. Die inländische Geschäftsanschrift: Schenkendorfer Weg 12, 14513 Teltow; Gegenstand: Der Einzelhandel mit Raucherbedarf, orientalischen Wasserpfeifen, ätherischen Ölen und Duftkerzen, der Verkauf von Tablets, Handys und deren Zubehör, die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte rund um die Abwicklung von Verkäufen über Internetplattformen. Ausgenommen sind Geschäfte, die der behördlichen Genehmigung bedürfen. Kapital: 2.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. Ebenhög, Niels, *03.05.1995, Kleinmachnow; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.11.2017

Es lohnt sich, auch bei den Abmahnungen, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage für die iOcean GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Niels Ebenhög, ausspricht, genauer hinzuschauen. Selbst wenn diese Abmahnungen nach unserer Kenntnis noch sehr "jung" sind, spricht erneut Vieles dafür, dass das wettbewerbsrechtliche Instrument der Abmahnung hier aus sachfremden Erwägungen heraus missbraucht wird.

Betroffene können sich gern für ein kostenloses Orientierungstelefonat an uns wenden.


UPDATE 27.08.2018: Weitere Abmahnungen/Rechtsmissbrauch

In den vergangenen Tagen sind uns vermehrt weitere Abmahnungen zugegangen, die der Berliner Abmahnanwalt Gereon Sandhage im Namen der Firma iOcean UG (haftungsbeschränkt), Teltow, vertreten durch den GF Niels Ebenhög, ausspricht.

Per Serienbriefabmahnung wird abermals der fehlerhafte Hinweis auf die OS-Plattform im Rahmen von eBay-Angeboten beanstandet.

Zur Begründung der Aktivlegitimation behauptet Rechtsanwalt Sandhage, dass die iOcean UG unter legalsmoke.de ein Versandhandelsunternehmen betriebe und dass zu ihrem Sortiment E-Zigaretten, Shisha-Tabak und Zubehör gehören würden. Daneben, so RA Sandhage weiter, würde die iOcean UG auch Modeschmuck für Damen und Herren anbieten, so z.B. Ketten und Armbänder/Armreifen der Marken Fossil, Thomas Sabo, Calvin Klein u.a..

Im Rahmen der uns vorliegenden Fälle wird ausschließlich im Marktsegment Schmuck/Modeschmuck abgemahnt. Dies ist angesichts des Unternehmensgegenstandes der iOcean UG ("Einzelhandel mit Raucherbedarf, orientalischen Wasserpfeifen, ätherischen Ölen und Duftkerzen, der Verkauf von Tablets, Handys und deren Zubehör, die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte rund um die Abwicklung von Verkäufen über Internetplattformen.") und unter Berücksichtigung der Domain legalsmoke.de sehr beachtlich.

Dies sind jedoch nicht die einzigen Indizien, die abermals dafür sprechen, dass Abmahnanwalt Sandhage erneut eine rechtsmissbräuchliche Abmahnserie ausgelöst hat.

Die Chancen für die Betroffenen, weder eine Zahlung an RA Gereon Sandhage leisten noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben zu müssen, stehen mittlerweile sehr gut.

Gern sind wir daher auch Ihnen behilflich - rufen Sie uns einfach unverbindlich an und profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung aus zahlreichen Sandhage-Abmahnfällen...


UPDATE 18.09.2018: Weitere Abmahnung

Und wieder erreicht uns eine Abmahnung, die Abmahnanwalt Sandhage im Namen der Firma iOcean ausspricht. Diesmal werden eine veraltete Widerrufsbelehrung bei eBay sowie fehlende Informationen auf die OS-Plattform abgemahnt.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 4.000,00 € und mithin 413,64 € auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwalt Gereon Sandhage eingezahlt werden.

Der Verdacht des Rechtsmissbrauchs im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG verstärkt sich deutlich.


UPDATE 19.09.2018: Weitere Abmahnung

Auch heute wird uns eine Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Nils Ebenhög, vorgelegt, die durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage ausgesprochen wurde.

Diesmal wird bloß der bei eBay fehlende Hinweis auf die OS-Plattform standardisiert abgemahnt.

Gegenstandswert der Abmahnung: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 334,75 € (brutto)
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 19.09.2018: Noch eine Abmahnung

Heute geht uns eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma iOcean UG (haftungsbeschränkt), ausgesprochen durch RA Sandhage, zu.

Ebenfalls wird "nur" der fehlerhafte Hinweis auf die OS-Plattform im Rahmen eines eBay-Angebots beanstandet.

Gegenstandswert der Abmahnung: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 334,75 € (brutto)
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 12.11.2018: Weitere Abmahnung

Auch in den letzten Wochen sind uns zahlreiche Abmahnungen zugegangen, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der iOcean UG ausgesprochen hat.

Nun liegt uns eine Abmahnung vor, mit der RA Sandhage eine nicht existierende unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) im Zusammenhang mit einem Amazon-Angebot rügt.

Das über Amazon angebotene Schmuckstück gehöre nicht mehr zur Kollektion des genannten Herstellers - es sei weder über den Hersteller im Internet erhältlich noch in aktuellen Produktlisten geführt. Damit exisitiere keine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für dieses Produkt, sodass die Verbraucher durch die Angabe eines UVPs getäuscht würden.

Diese Werbung erweise sich daher als unlauter und unzulässig und erfüllen "den objektiven Teil des Straftatbestandes nach § 16 Abs. 1 UWG", so Rechtsanwalt Sandhage in der Abmahnung weiter.

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserkärung zu Gunsten der iOcean UG (haftungsbeschränkt) abgeben.

Diesmal sollen zudem Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 35.000,00 € an Rechtsanwalt Sandhage gezahlt werden.

Betroffene sollten sich dringend gegen diese Abmahnungen verteidigen - die Chancen stehen gut!


UPDATE 22.01.2019: Weitere Abmahnung - diesmal im Marktsegment Schuhe/Sportschuhe

Auch im neuen Jahr wird weiter abgemahnt. So erreicht uns diesmal eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage, in der er erklärt, dass die Firma iOcean UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Niels Ebenhög, auf den Verkauf von Schuhen, insbesondere auch Sportschuhe, spezialisiert sei. Der Internetauftritt der iOcean UG (haftungsbeschränkt) sei über die Internetadresse schuh-werk24.de erreichbar.

Unter Behauptung eines angeblichen Wettbewerbsverhältnisses wird diesmal ein eBay-Verkäufer abgemahnt, der Sportschuhe vertreibt.

Dem Abmahngrund bleibt das Abmahnduo Rechtsanwalt Sandhage/Niels Ebenhög jedoch treu: Auch diesmal wird ein fehlerhafter Hinweis auf die OS-Plattform aufgrund der fehlenden Verlinkung abgemahnt.

Der Empfänger der Abmahnung soll natürlich auch in diesm Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € zahlen.


UPDATE 23.01.2019: Nun auch Berechtigungsanfrage nebst Abmahnung

Uns geht ein Schreiben des Rechtsanwalts Gereon Sandhage aus Berlin zu, ausweislich dessen die Firma iOcean UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Niels Ebenhög, nun mit einer Berechtigungsanfrage gegen einen eBay-Händler vorgeht. Dieses mit „Berechtigungsanfrage“ überschriebene Anschreiben wird aber gleichzeitig mit einer Abmahnung verbunden, für die eine Unterlassungserklärung abgegeben werden und Abmahnkosten zu Gunsten von Abmahnanwalt Sandhage gezahlt werden sollen.

Solche typengemischten Anschreiben (Berechtigungsanfrage + Abmahnung) kennen wir zur Genüge aus anderen Abmahnangelegenheiten der Kanzlei Sandhage.

Betroffen ist erneut das Marktsegment Schuhe/Sportschuhe. Rechtsanwalt Sandhage erklärt auch in dieser Sache, dass die iOcean UG über die Internetadresse schuh-werk24.de erreichbar sei.

Beanstandet wird die Werbung mit einer unverbindlichen Herstellerverkaufspreisempfehlung (UVP). Der beanstandete Artikel sei nicht mehr in der aktuellen Kollektion des Herstellers – es handele sich vielmehr um ein Vorläufermodell. Der Hersteller habe seinen Einfluss auf die Preisbildung bereits aufgegeben, sodass eine unverbindliche Preisempfehlung gar nicht mehr existent sei, so die Behauptungen von RA Sandhage.

Daher will RA Gereon Sandhage im Wege einer „formellen Berechtigungsanfrage“ erfahren, weshalb man sich dazu berechtigt fühle, die angebotenen Sportschuhe unter Verweis auf eine UVP anzubieten und fordert die Vorlage einer aktuellen Preisliste des Herstellers.

Um den Empfänger der Abmahnung/Berechtigungsanfrage einzuschüchtern, lässt es sich Abmahnanwalt Sandhage ferner nicht nehmen, auf eine angebliche Strafbarkeit fehlerhafter UVP-Angaben hinzuweisen. Auch dieses Gebaren ist für ihn allerdings nicht neu.

Für den Fall, dass die beworbene UVP nicht, nicht mehr oder nicht in der angegebenen Höhe besteht, fordert Rechtsanwalt Sandhage die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der von Geschäftsführer Niels Ebenhög vertretenen iOcean UG (haftungsbeschränkt). Zudem sollen in diesem Fall auch Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 € auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwalt Sandhage zur Einzahlung gebracht werden.

Ein solches Vorgehen ist typisch für das rechtsmissbräuchliche Abmahngebaren von Rechtsanwalt Gereon Sandhage. Betroffenen des Abmahnduos Ebenhög/Sandhage wird dringend nahegelegt, sich zur Verteidigung gegen die Abmahnung sowie zur Vermeidung unnötiger Kosten und Risiken dringend an einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.

Auch wir stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.


UPDATE 26.05.2020: Weitere Abmahnung

Erneut erreicht uns eine Abmahnung der iOcean UG, vertreten durch den 25-jährigen Geschäftsführer Niels Ebenhög, die durch den Berliner Abmahnanwalt Gereon Sandhage gegenüber einem eBay-Händler ausgesprochen wird.

Diesmal geht es um die Nennung unterschiedlicher Widerrufsfristen ("14 Tage" und "binnen 1 Monat") im Rahmen der Belehrung der Verbraucher über das Widerrufsrecht.

Abermals wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der iOcean UG (haftungsbeschränkt) gefordert und es sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandwert von 3.000,00 und somit 334,75 € an Rechtsanwalt Gereon Sandhage gezahlt werden.

Die Abmahnungen dürften rechtsmissbräuchlich sein. Der Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG führt zur Unzulässigkeit der Forderungen, sodass sehr (!) gute Verteidigungschancen gegen die von Geschäftsführer Nils Ebenhög und Abmahnanwalt Sandhage behaupteten Ansprüche bestehen.

Betroffenen bieten wir gern kostenlose und unverbindliche Orientierungstelefonate an...


UPDATE 10.12.2020: Weitere Abmahnung ("Berechtigungsanfrage")

Auch aktuell und somit insbesondere nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbsrecht am 02.12.2020 erreicht uns erneut eine typische Sandhage-Abmahnung für die Firma iOcean UG (haftungsbeschränkt) und ihren Geschäftsführer Niels Ebenhög.

Diesmal geht es um die vermeintlich unzulässige/unzutreffende Werbung mit unverbindlichen Herstellerverkaufspreisempfehlungen (UVP) im Zusammenhang mit dem Angebot von Schuhen auf der Internethandelsplattform eBay.

Mit Ausnahme dessen, dass die von Abmahnanwalt Sandhage vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nun kein Vertragsstrafeversprechen mehr beinhaltet, ist alles beim Alten geblieben - gefordert werden Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € und damit in Höhe von 326,31 €.

Diese Abmahnung lässt schon jetzt Zweifel daran aufkommen, ob das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, das rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen eigentlich einen Riegel vorschieben sollte, seinen Zweck nicht völlig verfehlt. Bekannte Abmahner und deren Anwälte lassen sich offensichtlich nicht beeindrucken und mahnen - leicht modifiziert - weiter ab, wie der hiesige Fall ganz offenkundig zeigt.


UPDATE 14.12.2020: Weitere Berechtigungsanfragen/Abmahnungen

Auch zu Beginn dieser Woche haben uns mehrere "typengemischte" Schreiben von Rechtsanwalt Gereon Sandhage erreicht, bei denen es sich um eine Mischung aus Berechtigungsanfrage und Abmahnung im Namen der iOcean UG (Niels Ebenhög) handelt.

Serienbriefartig geht es auch diesmal jeweils um den Vorwurf angeblich unzutreffender UVP-Angaben - die Verteidigungschancen für die abgemahnten eBay-Händler stehen aber nach wie vor sehr (!) gut.





Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (2)

  • Tamara

    31 Juli 2018 um 01:22 |
    Der Fake-Shop der iOcean UG zum vermeintlichen Verkauf von Raucherzubehör unter der Domain legalsmoke.de existiert bereits kurze Zeit nach der Abmahnwelle wegen eines fehlenden Jugendschutzbeauftragten nicht mehr.

    Die Domain wird jetzt auf schmuck-welt24.de umgeleitet, um Schmuckhändler abzumahnen.

    Wie kann man Sandhage bitte noch ernstnehmen?

    Ich bin eine Schmuckhändlerin und habe vor ein paar Tagen eine Abmahnung von Sandhage im Auftrag der iOcean UG wegen vermeintlich fehlender Verlinkung auf die OS-Plattform erhalten. Das Schmucksortiment existierte damals noch nur als Fassade. Entsprechende Screenshots habe ich für ein mögliches Gerichtsverfahren angefertigt.

    Diese kann ich Ihnen (und anderen Lesern meines Kommentars) gerne zur Verfügung stellen, um Sandhage das Handwerk zu legen.

    antworten

    • Anke

      08 August 2018 um 17:25 |
      Hallo Tamara,
      wir haben auch eine Abmahnung bekommen wg. der gleichen Sache und wir verkaufen auch Schmuck. Konntest du etwas erreichen? Nach Rücksprache mit einem IT Fachanwalt wurde uns geraten die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Anwaltskosten zu begleichen. Das passt mir aber gar nicht.

      antworten

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