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Abmahnung Handy Deutschland GmbH

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Handy Deutschland GmbH


Abmahnung Handy Deutschland GmbH

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Handy Deutschland GmbH, Fränkische Str. 41, 30455 Hannover, vor.

Die Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Dieter Scholz, Rechtsanwälte Scholz, Hannover, ausgesprochen.

Abgemahnt wird das eBay-Angebot eines Onlinehändlers. Die abmahnende Firma Handy Deutschland GmbH rügt dabei,

- den fehlenden Hinweis, dass der Preis die Mehrwertsteuer enthält und
- die Begrenzung der Gewährleistung für neue Artikel auf 12 Monate.

Zur Begründung der Abmahnung wird erklärt, dass die Handy Deutschland GmbH unter anderem über die Webseite handy-deutschland.de Mobilfunktelefone verkaufe und Mobilfunkverträge vermittele. Sie sei somit Mitwettbewerberin gem. § 8 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Sodann wird der Empfänger der Abmahnung darauf hingewiesen, dass er bei einer Werbung unter Angabe von Preisen dazu verpflichtet sei, zusätzlich zur Angabe der Endpreise auch die in § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben zu machen. Deshalb sei gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV zwingend anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten. Da es sich bei der Preisangabenverordnung um eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG handele, sei die Werbung unlauter.

Sodann wird beanstandet, dass bei einem als „Neu“ beworbenen Mobiltelefon die gesetzliche Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt würde. Dies sei ebenfalls wettbewerbswidrig. Bei einem Verbrauchsgüterkauf sei die Verjährungsregel des § 438 BGB zwingendes Recht. Danach würden Rechte des Käufers bei Mängeln in 2 Jahren, mithin 24 Monaten, verjähren. Diese Regel könne nur in den Grenzen des § 476 Abs. 2 BGB modifiziert werden. Danach sei lediglich bei gebrauchten Sachen eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf 1 Jahr, mithin 12 Monate, zulässig. Entweder würde ein gebrauchtes Gerät unrichtiger Weise als „Neu“ anstatt als „Gebraucht“ beworben, dann wäre die Werbung irreführend gemäß § 5 UWG. Oder die Gewährleistung würde bei einem neuen Gerät unzulässiger Weise verkürzt. Auch in diesem Fall sei die Werbung unlauter.

Wegen dieser wettbewerbswidrigen Werbung stünde der Handy Deutschland GmbH ein Unterlassungsanspruch zu. Der Empfänger der Abmahnung wird deshalb zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung dazu aufgefordert, die dargelegten Wettbewerbsverstöße umgehend zu beseitigen und gegenüber der Handy Deutschland GmbH eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Zudem werden Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € beansprucht, die der Empfänger der Abmahnung an die Rechtsanwälte Scholz zahlen soll.

Wir konnten im konkreten Fall nicht empfehlen, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Weil dies jedoch stets eine Frage des Einzelfalls ist, sollten derartige Abmahnung von der Handy Deutschland GmbH sorgfältig geprüft werden, um unnötige Kosten und Risiken von vornherein zu vermeiden.


UPDATE 15.08.2019: Weitere Abmahnung

Uns wird eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt, die Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dieter Scholz von den Rechtsanwälten Scholz (Jürgen Scholz & Dieter Scholz) aus Hannover im Namen der Handy Deutschland GmbH, Fränkische Str. 41, 30455 Hannover, ausspricht.

Diesmal wird der fehlende Hinweis auf eine bestehende Herstellergarantie im Rahmen eines eBay-Angebots über eine "Apple Watch" abgemahnt.

Zur Begründung der Abmahnung wird behauptet, der abgemahnte eBay-Händler sei gemäß § 312 d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB verpflichtet, den Verbraucher über "gegebenenfalls Bestehen und die Bedingungen von ... Garantien" des angebotenen Produkt zu informieren.

Der Hersteller Apple biete für die vom abgemahnten eBay-Händler angebotene "Apple Watch" eine Garantie an. Hierüber würde aber in dem eBay-Angebot nicht informiert, sodass gegen vorvertragliche Informationspflichten verstoßen würde und wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Unterlassen und Kostenerstattung bestünden.

Der Empfänger der Abmahnung soll auch hier eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Abmahnerin Handy Deutschland GmbH abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € auf dem Kanzleikonto der Rechtsanwälte Scholz zum Ausgleich bringen.


UPDATE 28.01.2020: Weitere Abmahnung

Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, die Rechtsanwalt Dieter Scholz von der Kanzlei der Rechtsanwälte Scholz aus Hannover im Namen der Firma Handy Deutschland GmbH ausspricht.

Abgemahnt wird ein eBay-Händler.

Beanstandet wird, dass in einem Angebot über ein Mobilfunktelefon nicht ordnungsgemäß auf die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG hingewiesen würde. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgehalten, den Verkaufspreis „inkl. MwSt.“ auszuweisen. Da das angebotene Produkt aber der Differenzbesteuerung unterliege, erfolge ein Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung des der Differenzbesteuerung unterliegenden Verkäufers nicht. Aus diesem Grunde müsse der abgemahnte eBay-Händler auf die Differenzbesteuerung hinweisen, sowie darauf, dass auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen würde. Eine in den „Allgemeinen Hinweisen“ platzierte Information genüge dem nicht.

Weiter wird abgemahnt, dass das Mobilfunktelefon als „Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)" angeboten würde. Gleichzeitig würde aber die Gewährleistung in unzulässiger Weise auf einen Zeitraum von 12 Monaten beschränkt.

Der Empfänger der Abmahnung soll auch hier eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Handy Deutschland GmbH abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 25.000,00 € an die Rechtsanwälte Jürgen Scholz und Dieter Scholz überweisen.


UPDATE 08.10.2020: Weitere Abmahnung nebst einstweiliger Verfügung

Erneut wird uns ein wettbewerbsrechtlicher Vorgang übermittelt, im Zuge dessen die Handy Deutschland GmbH von Geschäftsführer Lorenz Dengel mit Hilfe der Hannoveraner Kanzlei der Scholz Rechtsanwälte gegen einen eBay-Händler vorgeht.

Einerseits geht es um die fehlende Angabe, dass der Verkaufspreis die Umsatzsteuer enthalte. Anderseits wird die unlautere Werbung im Zusammenhang mit Garantien abgemahnt. Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 24.000,00 € gefordert.

Im Anschluss an diese Abmahnung hat die Handy Deutschland GmbH eine einstweilige Verfügung gegen den zuvor abgemahnten eBay-Händler erwirkt. Das zuständige Landgericht hat den Streitwert auf 19.200,00 € festgesetzt.

Dieser Vorgang zeigt einmal mehr, dass die Abmahnungen der Handy Deutschland GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Scholz, dringend ernst genommen werden sollten, um unnötige Kosten und Risiken von vornherein zu vermeiden.


UPDATE 28.12.2023: Weitere Abmahnung

Uns erreicht eine weitere Abmahnung, die die Hannoveraner Rechtsanwälte Scholz im Namen der Firma Handy Deutschland GmbH aussprechen.

Gegenstand der Abmahnung ist ein eBay-Angebot über ein Apple iPhone, das von dem abgemahnten Händler als "Neu:Sonstige" beworben worden ist. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass ein Testkauf ergeben habe, dass das so beworbene iPhone nicht neu oder neuwertig sei, weil es bereits vor über einem Jahr in Betrieb genommen und dabei registriert/aktiviert worden sei. Dadurch sei auch die Herstellergarantie von Apple erloschen. Daraus folge, dass es sich bei dem angebotenen iPhone eben nichts mehr um ein neues oder unbenutztes Gerät handele.

Darüber hinaus beanstanden die Scholz Rechtsanwälte, dass der Hinweis auf die Mehrwertsteuer im Rahmen der Angabe des Kaufpreises nicht eindeutig sei. Zudem sei auch der Hinweis auf die Differenzbesteuerung irreführend.

Der abgemahnte eBay-Händler soll deshalb eine strafbewehrte Unterlassungserkärung zu Gunsten von Handy Deutschland abgeben und anteilige Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 € an die Rechtsanwälte Scholz überweisen.

Die Abmahnung ist mit äußerster Vorsicht zu genießen. Auch wenn sich herausstellen sollte, dass der Vorwurf womöglich überwiegend begründet ist, sollten dringend die weiteren Reaktionsmöglichkeiten geprüft und sorgfältig ausgewählt werden, damit es zumindest in Zukunft nicht zu unüberschaubaren Risiken kommt. Die geforderten Abmahnkosten sind dabei das zweitrangige Problem. Entscheidend ist der Umgang mit der ebenfalls geforderten Unterlassungserklärung. Weil man sich mit einer solchen Erklärung zeitlich unbefristet/lebenslänglich an die Firma Handy Deutschland GmbH bindet und sogar im Falle von unabsichtlichen Zuwiderhandlungen/Verstößen empfindliche Vertragsstrafen von ca. 5.000,00 € je Verstoß zahlen muss, sollten die bestehenden Optionen im Vorfeld abgewogen werden.



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