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Abmahnung Hakima Oujnan wegen DSGVO

Weitere DSGVO-Abmahnung – Dies mal von Hakima Oujnan - Foto: © photoschmidt/fotolia.com


Abmahnung Hakima Oujnan wegen DSGVO

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Hakima Oujnan, „Transporte aller Art“, Kolpingstr. 22, 40721 Hilden, durch Rechtsanwalt Joachim Müller, Düsseldorf, vor.

Gegenstand der Abmahnung ist die vom Empfänger der Abmahnung angeblich auf seiner Website begangene Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der die bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Informationspflichten zusammengefasst seien und nun aufführen würde, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssten. Die neue Regelung der EU-DSGVO gehe dabei weit über das bisher Erforderliche hinaus.

Die Firma Hakima Oujnan habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte mit der auf seiner Website nicht vorhandenen Datenschutzerklärung gegen Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG verstoßen habe. Diese befindet sich, weder gut sichtbar auf seiner Website, noch versteckt, unter anderen Angaben, wie z.B. dem Impressum. Auch eine derartig versteckte Angabe würde nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen. Nach der Rechtsprechung handele es sich bei Datenschutznormen um Marktverhaltensregeln, so dass bei einem entsprechenden Fehlverhalten abgemahnt werden könne.

Im Einzelnen habe die Firma Hakima Oujnan feststellen müssen, dass beim Empfänger der Abmahnung die erforderliche Datenschutzerklärung weder an der nun erforderlichen vorgehobenen Stelle, noch inhaltlich in ausreichender Form über die Identität, die Zwecke der Datenverarbeitung und die Empfänger der Daten aufkläre.

Der Pflicht zur Nennung der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung komme der Abgemahnte nicht nach. Eine ausreichende Datenschutzerklärung beinhaltet auch die Pflicht, Betroffene über das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung des Widerspruchs- und Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde sowie das Recht auf sogenannte Datenübertragbarkeiten zu informieren.

Insofern fordert die Firma Hakima Oujnan zur Unterlassung auf. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, nach der sich der Abgemahnte verpflichten soll

„es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen eine Website zu betreiben, ohne eine jederzeit abrufbare und für den Nutzer erkennbare Datenschutzerklärung, die den gesetzlichen Anforderungen der DSGVO - EU entspricht.
2. für jeden einzelnen Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen die unter Ziff. 1 genannte Verpflichtung verpflichtet sich die Schuldnerin jeweils zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro an die Unterlassungsgläubigerin.
3. die Kosten, die durch die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Joachim Müller entstanden sind, nach Maßgabe einer 1,3 Gebühr gemäß VV 2300 zuzüglich Auslagen und USt. zu einem Gegenstandswert von 15.000,00 Euro zu tragen.“

Zudem erlaubt sich Rechtsanwalt Joachim Müller noch darauf hinzuweisen, dass bei Abmahnungen nach der DSGVO in Zukunft die Datenschutzaufsichtsbehörde, die auch berechtigt ist in Firmen zu gehen und vor Ort Untersuchungen durchzuführen, verpflichtet ist nach außen sichtbare Verstöße zu verfolgen und diese auch zur Anzeige zu bringen.

Ein akutes Risiko wegen Verstößen gegen die EU-DSGVO bestehe dann, wenn die Behörden aktiv werden. Diese müssten aktiv werden, sobald sie Kenntnis vom Verstoß erhielten. In diesen Fällen würden Bußgelder von bis zu 20.000.000,-- € bzw. 4% des Jahresumsatzes drohen. Diese Verstöße seien ab Mai 2018 meldepflichtig und müssten laut Artikel 83 geahndet werden. Nach Artikel 83 Absatz 3 seien die Aufsichtsbehörden dazu angehalten dafür zu sorgen, dass Strafen in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend seien.


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