Abmahnung gat GmbH
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma gat GmbH, Bachstr. 1, 51597 Morsbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wassim Ali, vor.
Die Rechtsanwälte Schwerin & Weise-Ettingshausen beanstanden mit ihrer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der gat GmbH die Verwendung einer fehlerhaften/veralteten Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Angebots auf der Internethandelsplattform eBay.
Der Empfänger der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Firma gat GmbH abzugeben. Ebenfalls sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € zugunsten der Rechtsanwälte Schwerin & Weise-Ettingshausen gezahlt werden.
Die der Abmahnung beigefügte und durch die Kanzlei Schwerin & Weise-Ettingshausen vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst und sollte daher in keinem Falle ohne vorherigen Änderungen unterzeichnet und zurückgesandt werden. Dies allein schon deshalb, weil strafbewehrte Unterlassungserklärungen in der Regel lebenslänglich gültig bleiben und bei Verstößen/Zuwiderhandlungen empfindlich hohe Vertragsstrafenforderungen seitens der gat GmbH drohen.
Im Vorfeld – also mit Erhalt einer Abmahnung – besteht jedoch die Möglichkeit, sämtliche Reaktionsmöglichkeiten zu durchdenken und sodann adäquat auf die Abmahnung zu reagieren, um sämtliche Risiken und unnötige Kosten von vornherein zu vermeiden.
Internetberichten zu Folge sollen die Rechtsanwälte Schwerin & Weise-Ettingshausen auch im Namen der Firma favsol GmbH abgemahnt haben, hinter der ebenfalls Herr Wassim Ali als Geschäftsführer steht.