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Abmahnung G&G Media GmbH

Abmahnung der Firma G&G Media Foto-Film GmbH durch RA Yussof Sarwari - Foto: © SZ-Designs/fotolia.com


Abmahnung G&G Media GmbH

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma G&G Media Foto-Film GmbH, Ginsterweg 15a, 42781 Haan, vertreten durch Rechtsanwalt Yussof Sarwari von der Hamburger Kanzlei Sarwari, vor.

In der Abmahnung wird behauptet, dass die Firma G&G Media Foto-Film GmbH Herstellerin, Produzentin und damit Rechteinhaberin an einem Film (den man der Erwachsenenunterhaltung zuordnen kann) sei. Dieser Film würde unter dem eigenen Label Create-X veröffentlicht.

Bei den Filmwerken handele es sich stets um persönliche geistige Schöpfungen im urheberrechtlichen Sinne. Durch die nicht erlaubte Vervielfältigung und Verbreitung der Filmwerke im Internet entstünden der Firma G & G Media empfindliche Einbußen, deshalb habe sie die Firma CS Electronic-IT mit der Recherche von Urheberrechtsverletzungen auf den verschiedenen Internettauschbörsen beauftragen.

Im Rahmen dieser Recherchen seien die Daten des Empfängers der Abmahnung (Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, Client, Titel, Hash-Code) dokumentiert und beweiserheblich gesichert worden. Nach Durchführung eines Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG seien die Daten zum damaligen Anschlussinhaber, also dem Empfänger der Abmahnung, übermittelt worden.

Rechtsanwalt Sarwari wirft dem abgemahnten Anschlussinhaber vor, die Tatbestände der unerlaubten Vervielfältigung sowie der öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt zu haben. Das Recht zur Privatkopie stehe dem nicht entgegen.

Aus diesem Grunde wird ein Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00 € gefordert. Zuzüglich weiterer Rechtsanwaltskosten und Auslagen kommt Rechtsanwalt Yussof Sarwari auf einem Gesamtbetrag von 851,70 €, den der Empfänger der Abmahnung schulde. Diese Gesamtforderung könne aber im Interesse einer schnellen und unproblematischen Erledigung durch Zahlung eines Pauschalbetrages von 650,00 € abgegolten werden.

Darüber hinaus soll der Empfänger der Abmahnung noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der G & G Media Foto-Film GmbH abgeben. Für den Fall, dass die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, droht Rechtsanwalt Sarwari eine einstweilige Verfügung an, wodurch erhebliche Mehrkosten entstehen würden.

Wir können nicht empfehlen, den Forderungen nachzukommen, die die Kanzlei Sarwari im Namen der G & G Media behauptet. Auch wenn es für die abgemahnten Anschlussinhaber zunächst unangenehm erscheinen könnte, sich wegen des Vorwurfs, einen Erotikfilm über Internettauschbörsen heruntergeladen oder verbreitet zu haben, an einen Fachmann zu wenden, sollte die Chance genutzt werden. In einem – natürlich vertraulichen – Gespräch lassen sich viele Unsicherheiten klären und vor allem die Kostenrisiken deutlich reduzieren.

Für ein kostenloses Orientierungstelefonat, das selbstverständlich ebenfalls der anwaltlichen Verschwiegenheit unterliegt, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


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