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Abmahnung Epic Games - Fortnite

Abmahnung der Epic Games, Inc. bzw. Epic Games Germany GmbH


Abmahnung Epic Games - Fortnite

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Epic Games, Inc. bzw. Epic Games Germany GmbH, Berlin, vertreten durch die Frankfurter Kanzlei Beiten Burkhardt, vor.

Mit der Abmahnung werden markenrechtliche, urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht.

Vorwurf der Abmahnung ist das widerrechtliche Angebot von Produkten, die mit der Marke „Fortnite“ gekennzeichnet sind oder die die sog. „Fortnite“-Welt als Grafik aufweisen.

Zur Begründung der Abmahnung wird erklärt, dass Epic Games weltweit Computer- und Videospiele entwickeln und vertreiben würden. Im Juli 2017 sei das Spiel „Fortnite“ veröffentlicht worden, das in seiner Gesamtheit als Multimediaprodukt, aber auch in Bezug auf die einzelnen Bestandteile wie Grafiken, Filmsequenzen, Sounds und Story urheberrechtlichen Schutz genieße. Fortnite sei derzeit eines der weltweit erfolgreichsten Spiele und entsprechend berühmt.

Abgemahnt wird das Anbieten von Produkten auf der Internethandelsplattform Amazon mit Grafiken bzw. Artworks des Spiels „Fortnite“. Insbesondere an der Grafik der „Fortnite-Welt“ stünden Epic Games die urheberrechtlichen Nutzungsansprüche zu.

Zudem würden die Markenrechte von Epic Games verletzt, insbesondere an der Marke „Fortnite“ (EM 017947714).

Letztlich wird das abgemahnte Verhalten auch als Wettbewerbsverletzung gerügt. Durch die Nutzung des Zeichens „Fortnite“ und der sog. Fortnite-Welt würde der gute Ruf von „Fortnite“ unlauter ausgebeutet.

Anschließend lässt Epic Games Unterlassungsansprüche, Vernichtungsansprüche, Beseitigungsansprüche, Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Der abgemahnte Amazon-Händler soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Epic Games Germany GmbH abgeben. Der Abmahnung liegt eine solche „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei.

Schon weil das Vertragsstrafeversprechen 10.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs betragen soll und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 250.000,00 € gefordert werden, sollte eine solch weitreichende und lebenslänglich wirksame Erklärung sorgfältig geprüft werden. Bei jedweden Zweifeln ist zu empfehlen, fachkundige Hilfe hinzuziehen.

Angesichts der erheblichen Risiken, die mit der Abmahnung einhergehen, sollte die Reaktion auch in taktischer Hinsicht sorgfältig überdacht werden, damit es nicht zu unüberschaubaren und womöglich auch existenzbedrohenden Risiken für den abgemahnten Händler kommt.

Keinesfalls darf die Abmahnung auf die leichte Schulter genommen werden. Die gesetzten Fristen sind dringend zu beachten.


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