Abmahnung DUH Deutsche Umwelthilfe
Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) macht Unterlassungsansprüche in Bezug auf Verstöße gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) geltend.
Nach Angaben in der Abmahnung bezweckt der Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell (DUH) gemäß seiner Satzung, die aufklärende Verbraucherberatung sowie den Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern. Seit dem 13. Oktober 2004 sei der DUH e.V. in die „Liste der qualifizierten Einrichtungen" gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKIaG) eingetragen. Daraus Ergebe sich die Befugnis des Deutsche Umwelthilfe e.V., Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und gegen Verbraucherschutzgesetze durch geeignete Maßnahmen des kollektiven Rechtsschutzes zu unterbinden, vgl. §§ 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 UKIaG.
Sodann beanstandet der Deutsche Umwelthilfe e.V. die Werbung eines Autohauses für Fahrzeuge auf Facebook.
In dem beanstandeten Werbebeitrag würden die nach § 5 Pkw-EnVKV notwendigen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen gänzlich fehlen. Da für konkrete Fahrzeugmodelle im Sinne der Pkw-EnVKV und nicht nur für eine bloße Fabrikmarke geworben würde, sei der Abgemahnte zu solchen Angaben verpflichtet.
Es stünde damit fest, dass das Verhalten des Empfängers der Abmahnung rechtswidrig sei. Es würde gegen die geltenden Verbrauchskennzeichnungsvorschriften verstoßen. Diese Vorschriften würden dem Umweltschutz dienen. Dies gehe bereits aus den einleitenden Erwägungen der dem deutschen Gesetz zugrundeliegenden EG-Richtlinie hervor. Sie würden darüber hinaus dem Verbraucherschutz dienen, in dem sie ein einheitliches Informationsniveau des Verbrauchers sicherstellen sollen. Die Regelungen würden daher eindeutig einen Wettbewerbsbezug besitzen.
Der Deutsche Umwelthilfe e.V. weist in der Abmahnung weiter darauf hin, dass nur die Abgabe einer erheblich strafbewehrten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr ausräumen würde und den Unterlassungsanspruch des Deutsche Umwelthilfe e.V. erledigt. Es genüge daher nicht die Mitteilung, dass die beanstandete Werbung bzw. Handlung eingestellt würde und/oder durch eine andere ersetzt worden sei. Ebenso wenig reiche die Übernahme einer Verpflichtung ohne Vertragsstrafe aus oder die Zusendung der Unterlassungserklärung nur per Telefax. Erforderlich sei die Übermittlung der Unterlassungserklärung im Original versehen mit den rechtsverbindlichen Unterschriften der Vertretungsberechtigten in Übereinstimmung mit dem Handelsregistereintrag bzw. mit den Angaben im örtlichen Gewerbeverzeichnis nebst Firmenstempel. Eine diesen Grundsätzen gerecht werdende Unterlassungserklärung hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. der Anlage zu der Abmahnung bereits beigefügt.
Nach der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger der Abmahnung unter Übernahme einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von dem Deutsche Umwelthilfe e.V. angemessen festzusetzenden und im Streitfall durch das zuständige Landgericht zu überprüfenden, an den Deutsche Umwelthilfe e.V. zu zahlenden Vertragsstrafe, verpflichten, es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr elektronisches Werbematerial für nach § 5 Pkw-EnVKV kennzeichnungspflichtige neue Personenkraftwagenmodelle zu verwenden und nicht sicherzustellen, dass in diesem Werbematerial Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen des/der beworbenen Fahrzeugmodells/ Fahrzeugmodelle nach Maßgabe und unter Beachtung der Vorschriften der Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in ihrer jeweils geltenden Fassung gemacht werden.
Weiter macht der Deutsche Umwelthilfe e.V. 228,02 EUR (213,10 EUR zzgl. 7% MwSt.) pauschalisierte Kosten für die Abmahnung geltend. Eine genaue Aufschlüsselung dieser Kosten ist der Abmahnung des Deutsche Umwelthilfe e.V. ebenfalls beigefügt.
Wenn auch Sie eine Abmahnung des Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) erhalten haben sollten sprechen Sie uns an.