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Abmahnung DAZN Limited

Urheberrechtliche Abmahnung der DAZN Limited


Abmahnung DAZN Limited

Uns geht eine urheberrechtliche Abmahnung der DAZN Limited, Hannover House, Plane Tree Crescent, Feltham, Middlesex, TW13 7BZ, Vereinigtes Königreich durch eine beauftragte deutsche Rechtsanwaltskanzlei zu.

Nach Angaben in der Abmahnung sei die DAZN Limited eine der führenden internationalen Pay-TV-Anbieterinnen und strahle weltweit Sportprogramme aus. Sie sei für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Inhaberin der Nutzungsrechte an Live-Übertragungen u.a. von Spielen der Bundesliga und der UEFA Champions League. Diese Nutzungsrechte würden insbesondere die Live-Ausstrahlung per Satellit, Kabel, IPTV, Internet und Mobilfunk sowie das Recht, diese Ausstrahlungen gemäß § 22 UrhG in gewerblichen Einrichtungen öffentlich vorzuführen umfassen. Hierfür habe sie von den entsprechenden ursprünglichen Verwertungsrechteinhabern (z.B. DFL GmbH bzw. UEFA Union of European Football Associations) die ausschließlichen Rechte an den entsprechenden Spielsignalen erworben.
Davon sei insbesondere das Recht umfasst, diese Spielsignale gemäß § 22 UrhG in gewerblichen Einrichtungen (z.B. in Gastronomiebetrieben) auszustrahlen bzw. öffentlich vorzuführen. Seit der Spielzeit 2021/2022 biete die DAZN Limited das „DAZN For Business"-Paket an: einen umfangreichen Sport-Streamingdienst für die kommerzielle Nutzung. Mit Registrierung und Abschluss des Abonnements würden gewerbliche Kunden die Berechtigung, Sportübertragungen legal öffentlich vorzuführen erhalten.

Mit der Abmahnung lässt die DAZN Limited sodann die Ausstrahlung von Live-Übertragungen in einem Gastronomiebetrieb beanstanden.

Durch diese unberechtigte Ausstrahlung habe der Empfänger der Abmahnung die ausschließlichen Nutzungsrechte der DAZN Limited und deren Recht auf öffentliche Vorführung gemäß §§ 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 5, 22 UrhG verletzt.
Die Ausstrahlung des streitgegenständlichen Fußballspiels sei als Filmwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt. Das öffentliche Ausstrahlen der Live-Übertragungen sei innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich mit einem von der DAZN Limited angebotenen Abonnementvertrag für das „DAZN For Business"-Paket gestattet.

Sodann fordert die DAZN Limited zur Unterlassung, zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 3.000 EUR und zur Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten auf und unterbereitet gleichzeitig ein Vergleichsangebot, das neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.500 EUR vorsieht, wenn zugleich ein Abo für „DAZN For Business" abgeschlossen würde.

Der Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung bereits beigefügt. Hiernach soll sich der Empfänger der Abmahnung verpflichten, es zu unterlassen, von der DAZN DACH GmbH veranstaltete Live-Übertragungen von Spielen der Bundesliga oder der UEFA Champions League ganz oder teilweise durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen in Örtlichkeiten mit öffentlichem Publikumsverkehr (z.B. Gaststätten, Vereinsheimen oder sonstigen öffentlich zugänglichen Bereichen) öffentlich wahrnehmbar zu machen und/oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen (im Folgenden „Nutzung"), sofern und soweit DAZN eine solche Nutzung durch den Schuldner nicht ausdrücklich autorisiert hat (z .B. durch Abschluss eines entsprechenden Gewerbeabonnements) sowie für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen an DAZN eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 EUR zu zahlen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der DAZN Limited erhalten haben, sprechen Sie uns an.


Ihr Ansprechpartner

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