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Abmahnung AUGUST lmage LLC

Urheberrechtliche Abmahnung der AUGUST lmage


Abmahnung AUGUST lmage LLC

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der AUGUST lmage, LLC, 793 Broadway, Second Floor, New York, NY 10003, USA vor.

Die Abmahnung wird von der Anwaltskanzlei FROMMER LEGAL, vormals: Waldorf Frommer GbR, Beethovenstr. 12 80336 München, ausgesprochen.

Konkret wird die Nutzung eines Fotos in einem Onlineshop beanstandet. Aufgrund des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem soll Auskunft über Art und Umfang der Nutzung des Fotos erteilt werden. Aus der Erfahrung wissen wir allerdings, dass nach der Auskunftserteilung weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz und Abmahnkostenerstattung geltend gemacht werden.

Zunächst erklärt die Kanzlei Frommer Legal dem Empfänger der Abmahnung, dass die amerikanische Firma AUGUST lmage, LLC eine renommierte, international tätige Bildagentur sei, die ihr Repertoire weltweit vermarkte.

Anlass der Beauftragung der Frommer Rechtsanwälte sei die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial. An dem gegenständlichen Foto sei AUGUST lmage für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer unberechtigten Nutzung geltend zu machen.

Sodann wird in der Abmahnung ausgeführt, dass die gegenständliche Bildnutzung in mehrfacher Hinsicht urheberrechtswidrig sei. Das Bild soll die Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG an Lichtbildwerke erfüllen und daher dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) unterliegen. Dabei genüge zur Annahme der Werksqualität eines Fotos bereits ein geringes gestalterisches Niveau. Es gelte der Schutz der sog. kleinen Münze. Dessen ungeachtet sei das streitgegenständliche Bildmaterial in jedem Fall nach § 72 Abs. 1 UrhG urheberrechtlich geschützt, so die Begründung der Kanzlei Frommer Legal.

Die gegenständliche Einbindung des Fotos stelle eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar. Hierunter falle insbesondere das Speichern auf einer Homepage oder auf einem Speichermedium. Die Bereitstellung geschützter Werke auf Internet-Webseiten sei zudem eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG. Dabei sei es insbesondere unerheblich, ob der jeweilige Inhalt jemals abgerufen wurde oder nur für kurze Zeit verfügbar gewesen ist.

Anschließend erklären die Rechtsanwälte Frommer Legal weiter, dass aus diesen Rechtsverletzungen Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche, insbesondere gemäß §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB, zu Gunsten von AUGUST lmage LLC bestünden. Der Unterlassungsanspruch würde auch nicht bereits durch die Entfernung des Fotos aus dem streitgegenständlichen Internetauftritt erlöschen. Stattdessen könne die für den Unterlassungsanspruch maßgebliche Wiederholungsgefahr nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bloß durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Dabei sei es auch unerheblich, ob der streitgegenständliche Internetauftritt selbst oder von einem Dritten (z.B. Werbeagentur, Internetagentur, Mitarbeiter, Bekannter) erstellt wurde. Jeder, der urheberrechtlich geschützte Werke nutzt oder nutzen lässt, müsse sich selbst davon überzeugen, dass durch die Verwendung keine fremden Urheberrechte verletzt werden. Ob in diesem Zusammenhang möglicherweise Regressansprüche gegen Dritte bestehen, sei für die Ansprüche der AUGUST lmage unerheblich. Denn diese Frage wäre allein unter denjenigen zu klären, die an der Internetseite beteiligt sind oder waren.

Der Empfänger der Abmahnung wird sodann unter Fristsetzung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Für den Fall des Fristablaufs wird die Einleitung gerichtlicher Schritte angekündigt.

Der Abmahnung liegt eine im Entwurf durch die Kanzlei FROMMER LEGAL vorformulierte Unterlassungserklärung bei, nach der sich der Empfänger der Abmahnung dazu verpflichten soll, es ab sofort zu unterlassen, die Fotografie ohne wirksame Nutzungsberechtigung durch Einbindung in einen Internetauftritt zu vervielfältigen bzw. vervielfältigen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, wie in der Anlage zur Abmahnung wiedergegeben. Zudem soll sich der Abgemahnte dazu verpflichten, für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe an die AUGUST lmage, LLC zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe könne dabei nach billigem Ermessen bestimmt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden.

Was auf den ersten Blick harmlos aussieht, hat es jedoch in sich. Eine solche Unterlassungserklärung ist zunächst einmal zeitlich unbefristet (lebenslänglich!) gültig. Zudem soll eine „angemessene Vertragsstrafe“ an AUGUST lmage, LLC gezahlt werden, wenn in Zukunft gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wird. In der Regel erachten die Gerichte Vertragsstrafen von rund 5.000,00 € für angemessen – dies für jeden einzelnen Verstoß. Bereits dies zeigt, dass derartige Erklärungen niemals leichtfertig unterschrieben werden sollten.

Zudem scheint es geboten, die Unterlassungserklärung einzuschränken. Eine solche sog. modifizierte Unterlassungserklärung hat den erheblichen Vorteil, dass sich die Risiken für die Abgemahnten von vornherein ganz erheblich beschränken lassen. Diese Chance sollte sofort mit Erhalt einer Abmahnung abgewogen und auch genutzt werden.

Zudem fordert Frommer Legal zur Erteilung schriftlicher Auskünfte auf. Es sollen umfassende und geordnete Angaben zu machen

- über den Zeitpunkt, zu dem das Bildmaterial in den Internetauftritt eingebunden bzw. von diesem
entfernt wurde sowie

- über die Herkunft (Quelle) des vervielfältigten und öffentlich zugänglich gemachten Bildmaterials.

Für diese Auskunftserteilung könne man sich dem der Abmahnung beiliegenden Formblatt bedienen.

Finanzielle Ansprüche werden (noch) nicht geltend gemacht.

Aus anderen Abmahnangelegenheiten der Kanzlei Frommer Legal wissen wir jedoch, dass in einem Folgeschreiben dann weitergehende Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zudem wird dann regelmäßig auch zur Erstattung der Anwaltskosten von Frommer Legal aufgefordert.

Man darf deshalb leider nicht darauf vertrauen, dass der Vorgang mit Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunftserteilung abgeschlossen ist. Daher empfiehlt sich eine vorausschauende taktische Planung der rechtlichen Möglichkeiten. Dies gilt auch für den Fall, dass eine solche Abmahnung in der Sache selbst begründet ist, da auch in diesen Konstellationen noch Möglichkeiten bestehen, die finanziellen Folgen eines solchen Vorgangs zumindest abzumildern.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Frommer Legal für die AUGUST lmage, LLC erhalten haben, können Sie sich gern im Rahmen eines für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats an uns wenden.


Ihr Ansprechpartner

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