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Abmahnung Annette Gauerke

Abmahnung der Annette Gauerke durch die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen


Abmahnung der Annette Gauerke durch die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Frau Annette Gauerke, Robert-Koch-Str. 29, 24537 Neumünster, durch die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen vor.

In dieser Abmahnung wird ausgeführt, dass Frau Annette Gauerke seit vielen Jahrzehnten Erfahrung in der Hundehaltung habe.

Während dieser Zeit habe sich Frau Annette Gauerke auch zusammen mit deren Mann ein Futterunternehmen, insbesondere für spezielles und hochwertiges Hunde- und Pferdefutter aufgebaut. Auf Frau Annette Gauerke würden zahlreiche neue und weltweit einzigartige Rezepturen für Hundefutter zurückgehen. Daneben habe Frau Annette Gauerke zur Bewerbung von eigenen Produkten eine Vielzahl hochwertiger und prägnanter Fotografien gefertigt sowie außergewöhnliche und hochwertige Designs für Produktverpackungen entwickelt.

Nunmehr habe Frau Annette Gauerke feststellen müssen, dass eines dieser Bilder ohne Berechtigung durch den Empfänger der Abmahnung verwendet würde.

Frau Annette Gauerke würde hierbei zudem auch nicht als Urheber bzw. Lichtbildner genannt bzw. bezeichnet.

Aufgrund dieses Sachverhalts habe der Empfänger der Abmahnung das Urheberrecht der Frau Annette Gauerke verletzt. Daher stünden Frau Annette Gauerke als Urheber i. S. d. § 7 UrhG (sowie als Lichtbildner i. S. d. § 72 UrhG) und Inhaber der ausschließlichen Verwertungsrechte Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche aus den §§ 97 ff. UrhG zu.

Die im Streit stehende Fotografie der Frau Annette Gauerke sei als Lichtbildwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG sowie als Lichtbild gemäß § 72 Abs. 1 UrhG geschützt.

Lichtbildwerke i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG seien Fotografien, die eine gewisse Gestaltungshöhe aufweisen und - wie es bei den vorliegenden Fotografien der Fall sei - Werkcharakter hätten. Als Lichtbilder i.S.d. § 72 Abs. 1 UrhG geschützt seien zudem solche Fotografien, die keinen Werkcharakter hätten und das Ergebnis einer rein technischen Leistung darstellen.

Durch die Verwendung der genannten Fotografie würde der Abgemahnte insbesondere gegen das Vervielfältigungsrecht aus § 16 UrhG sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung aus § 19a UrhG verstoßen.

Auf Grund dessen macht Unterlassungsansprüche geltend. In der Abmahnung ist hierzu zu lesen:

Bevor wir gerichtliche Maßnahmen zur Durchsetzung und Sicherstellung der Rechte unserer Mandantin veranlassen, geben wir Ihnen hiermit die Gelegenheit, die bestehende Rechtsverletzung unverzüglich zu beseitigen und die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auszuräumen.

Weiter soll der Empfänger der Abmahnung die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000 EUR tragen. Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen führt in der Abmahnung hierzu aus:

Für unsere Tätigkeit ist daher im vorliegenden Fall einer Geschäftsgebühr von 1,3 bei einem Gegenstandswert i. H. v. 6.000,00 € anzusetzen. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass sich die Kosten aus diesem Streitwert ausschließlich auf den Unterlassungsstreitwert beziehen. Dieser ist um den Streitwert für Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche zu erhöhen und kann daher derzeit nicht berechnet werden. Nach Erteilung der Auskünfte und Berechnung des Schadensersatzes ist der Streitwert daher ggf. nochmals zu korrigieren.
Vorliegend sind daher von Ihnen die Kosten einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr gern. Ziffer 2300 VV RVG aus einem Streitwert von 6.000,00 € zzgl. 20 € Auslagen und Umsatzsteuer zu erstatten. Unsere Mandantin ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt, weshalb die Umsatzsteuer ebenfalls von Ihnen zu erstatten ist.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Annette Gauerke durch die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Update 15.03.2016: Uns gehen weitere urheberrechtliche Abmahnungen der Frau Annette Gauerke durch die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen zu. Im Weiteren kann größtenteils auf Vorstehendes verwiesen werden.


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