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Abmahnung absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG

Abmahnung absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG durch Kanzlei Dr. Herzog Rechtsanwälte


Abmahnung absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG, Alte Rathausstraße 14, 83209 Prien, vertreten durch Nicole Welponer und Bernd Welponer, vor.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Dürr von der Kanzlei der Dr. Herzog Rechtsanwälte, Rosenheim, behauptet im Namen der Absoluts - bikes and more- GmbH & Co. KG, dass seine Mandantin auf eBay und Amazon sowie in ihrem Onlineshop absoluts24.de Fahrradzubehör und Textilprodukte vertreibe.

Mit ihrer Abmahnung lässt die Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG einen Verstoß gegen Art. 16 Abs. 1 der Textilkennzeichnungsverordnung behaupten, weil das eBay-Angebot des Empfängers der Abmahnung keine Angabe zur Textilzusammensetzung enthalte. Nach Artikel 16 Abs. 1 Textilkennzeichnungsverordnung dürften Textilerzeugnisse nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie mit einer Angabe über Art und Gewichtsanteilen der verwendeten textilen Rohstoffe versehen sind. Diese Angaben müssten für den Kunden leicht lesbar, sichtbar und deutlich erkennbar, sowie in einem Schriftbild, dass in Bezug auf Schriftgröße, Stil und Schriftort einheitlich ist, zur Verfügung gestellt werden. Auch müsse der Verbraucher, bevor er die Waren in den virtuellen Warenkorb einlegt, die Angaben unproblematisch zur Kenntnis nehmen können, so Rechtsanwalt Peter Dürr in seiner Abmahnung. Dieser Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung sei unlauter und gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig. Der der Firma Absoluts - bikes and more - GmbH & Co. KG aus dem genannten Gesetzesverstoß zustehende Unterlassungsanspruch könne nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

Die der Abmahnung der Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG von Rechtsanwalt Peter Dürr vorformulierte „Unterlassungserklärung“ darf – zumindest in dem uns vorliegenden Fall – in keinem Fall unterzeichnet und zurückgereicht werden, da sie deutlich über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr tatsächlich erforderliche Maß hinaus geht.

Ebensowenig konnte empfohlen werden, die Abmahnkosten aus einem Abmahn-Gegenstandswert von 30.000,00 € an die Dr. Herzog Rechtsanwälte zu bezahlen.

Ein Blick ins Handelsregister hat ergeben, dass die absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG erst am 24.08.2015 neu in das Handelsregister (AG Traunstein, HRA 11864) eingetragen worden ist. Trotz der erst jungen Firmengeschichte halten es die hinter der absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG stehenden Personen Bernd und Nicole Welponer für geboten, wettbewerbsrechtlich abzumahnen.


UPDATE 26.01.2016: Mehrfach-Abmahnungen gegenüber Online-Händler

Im Zusammenhang mit den Abmahnungen der Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG ist uns nun ein Fall bekannt geworden, in dem ein eBay-Händler nahezu gleichzeitig drei Abmahnungen bekommen hat.

Dieser Onlinehändler ist Ende Oktober 2015 durch die Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG, 83209 Prien, vertreten durch Nicole Welponer und Bernd Welponer, zunächst wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung an einem Produktfoto abgemahnt worden. Die absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG machte einen Anspruch auf Lizenzschadensersatz in Höhe von 300,00 € geltend. Zudem sollten die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwälte Dr. Herzog, Rosenheim, aus einem Gegenstandswert von 5.300,00 € erstattet werden.

Mitte November 2015 ist derselbe Onlinehändler sodann zum ersten Mal wettbewerbsrechtlich durch die Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG abgemahnt worden. Diesmal beanstandete Rechtsanwalt Peter Dürr von der Kanzlei der Dr. Herzog Rechtsanwälte eine fehlerhafte Belehrung der Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht im Rahmen eines eBay-Angebots. Die Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG forderte neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch zur Erstattung der Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 € auf.

Keine 5 Tage nach dieser vorherigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sprach Rechtsanwalt Dürr eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegenüber dem betroffenen eBay-Händler aus. Diese Abmahnung bezog sich auf dasselbe eBay-Angebot, das die Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG wenige Tage zuvor schon wegen der Widerrufsbelehrung hat beanstanden lassen. Diesmal rügte Rechtsanwalt Peter Dürr jedoch die darin ebenfalls enthaltene „Garantie-Werbung“ und forderte im Namen der Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG abermals zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Nachdem sich der betroffenen Onlinehändler auf die beiden wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen nicht unterworfen hat, ließ die Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG jeweils eine einstweilige Verfügung beantragen. Die Verfügungsverfahren sind jedoch nicht vor einem Gericht in einem Verfahren rechtshängig gemacht worden, stattdessen ließ die Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG, vertreten durch Nicole und Bernd Welponer, eine Verfahrensaufspaltung dergestalt vornehmen, dass der erste Verfügungsantrag beim LG Köln und der zweite Verfügungsantrag beim LG Bochum eingereicht worden ist und zwar um nicht einmal 3 Tage versetzt. Dass ein und dasselbe eBay-Angebot Gegenstand zweier Abmahnungen und zweier Verfügungsanträge ist, verschweigt Rechtsanwalt Peter Dürr im Rahmen seiner Verfügungsanträge.

Nach Erlass und Zustellung beider Beschlussverfügungen ist der betroffene eBay-Händler ein weiteres Mal mit zwei (Abschluss-) Schreiben desselben Datums konfrontiert worden. Unter gleichlautender Fristsetzung sollte er zur Vermeidung eines Hauptsacheverfahrens nunmehr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Abschlusserklärung abgeben. Anwalt Dürr legte beiden Abschlussschreiben jeweils den Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht jedoch aber den Entwurf einer Abschlusserklärung bei.

Zudem sollte der betroffene Onlinehändler die Kosten beider Abschlussschreiben ausgleichen. Da die absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG auch insoweit eine Verfahrensspaltung vornahm, sollten einmal Kosten aus einem Gegenstandswert von 7.500,00 € und ein weiteres Mal aus 24.000,00 € auf das Kanzleikonto der Dr. Herzog Rechtsanwälte gezahlt werden.

Der damit aufkommende Verdacht des Rechtsmissbrauchs im Sinne von § 8 Abs. 4 S. 1 UWG wird nun einer gerichtlichen Prüfung unterzogen.

Wir werden daher weiter berichten…


UPDATE 15.06.2016: Weitere Abmahnung

Soweit wir zuvor darüber berichtet haben, dass ein Onlinehändler mit insgesamt 3 Abmahnungen und 2 einstweiligen Verfügungen überzogen worden ist, kam es nach umfassendem Vorbringen zu dem damit einhergehenden Rechtsmissbrauch zu einem Vergleich. Die abmahnende Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG, vertreten durch die Eheleute Bernd und Nicole Welponer, verpflichtete sich im Zuge dessen, auf sämtliche Kosten und finanzielle Ansprüche, die mit ihren Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen geltend gemacht worden sind, zu verzichten (sog. Kostenaufhebung).

Nunmehr erreicht uns eine weitere Abmahnung der Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG, anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Dürr von der Kanzlei der Dr. Herzog Rechtsanwälte, Rosenheim, mit der dieser Onlinehändler zum 4. Mal abgemahnt wird.


UPDATE 21.02.2022: Weitere Abmahnung

Uns erreicht nach längerer Zeit mal wieder eine Abmahnung, die die Firma absoluts - bikes and more - GmbH & Co.KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin absoluts - bikes and more Verwaltungs GmbH, diese wiederum vertreten durch Bernd Welponer und Nicole Welponer, Nordstr. 10, 83253 Rimsting, gegenüber einem eBay-Händler ausspricht.

Mit der Abmahnung beauftragt ist Rechtsanwalt Peter Dürr, Kufsteiner Str. 13, 83022 Rosenheim.

In der Abmahnung wird behauptet, dass die Firma absoluts - bikes and more - GmbH & Co. KG ein stationäres Ladenlokal in Prien am Chiemsee mit über 1.000qm Ausstellungsfläche und einer eigenen lndoor-Teststrecke für Fahrräder betreibe. Hierbei vertreibe sie als gewerbliche Händlerin seit vielen Jahren u.a. Fahrräder, e-Bikes, Fahrradzubehör, Freizeit-, Outdoor- und Sportartikel sowie Kleidung und Textilprodukte. Zudem sei die absoluts - bikes and more - GmbH & Co. KG bei dem Vertrieb dieser Produkte auch im Onlinehandel auf den Internetverkaufsplattformen eBay bzw. Amazon sowie unter cube-shop-chiemsee.de aktiv.

Dem Empfänger der Abmahnung wirft Rechtsanwalt Peter Dürr die Werbung mit Selbstverständlichkeiten vor, weil unterschiedliche Angaben im Rahmen eines eBay-Angebots keine Besonderheit darstellen würden, sondern schlichtweg auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhten. Dies sei unlauter und unzulässig, meint Rechtsanwalt Dürr.

Der abgemahnte eBay-Händler wird anschließend dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma absoluts - bikes and more - GmbH & Co.KG abzugeben.

Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Streitwert/Gegenstandswert von 30.000,00 € an den Rosenheimer Anwalt Peter Dürr gezahlt werden.

Derartige Abmahnungen müssen unbedingt ernst genommen werden, um insbesondere die erheblichen Risiken, die im Zusammenhang mit der geforderten Unterlassungserklärung stehen, von vornherein zu vermeiden.

Betroffene können sich hierzu gern im Rahmen eines unverbindlichen Orientierungstelefonats an uns wenden.



Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (2)

  • Arnd Meier

    28 Januar 2019 um 07:34 |
    Vielen Dank für den sehr hilfreichen Artikel.
    In so einem Fall macht es Sinn bei der Firma nichts zu kaufen.

    antworten

  • Peter Mader

    03 Dezember 2015 um 16:26 |
    Offensichtlich haben Nicole Mallin und Bernd Welponer geheiratet - sie sind auf alle Fälle auch schon mit der Vorgängerfirma Absoluts - bikes & more - Mallin & Welponer GbR mit Abmahnungen in Erscheinung getreten, z.B. mit einer die seit 13.06.14 geltenden neuen Widerrufsbelehrung betreffenden Abmahnung, immerhin schon am 30.06.14 von der it-Recht Kanzlei München publik gemachten Aktion in der Richtung.

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