Abmahnung Allplan Deutschland GmbH
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Allplan Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München, durch die Frommer Rechtsanwalts PartG mbB (FROMMER LEGAL) vor.
Gegenstand der Abmahnung ist die angeblich unerlaubte Verwendung von geschützten Computerprogrammen.
Nach Angaben in der Abmahnung gehört die Allplan Deutschland GmbH seit nunmehr 30 Jahren zu den führenden Anbietern von CAD-Software für das Planen, Bauen und Nutzen von Gebäuden. Das CAD-System Allplan unterstütze dabei 2D-Konstruktion, 3D- Modellierung bis zum bauteilorientierten Gebäudemodell mit Mengen- und Kostenermittlung. Zu den Produkten der Allplan Deutschland GmbH würden u.a. CAD-Software-Produkte wie Allplan Architektur (Allplan Architecture) und Allplan Ingenieurbau (Allplan Engineering) zählen.
Die Allplan Deutschland GmbH sei für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer unberechtigten Nutzung der von ihr vermarkteten Computerprogramme geltend zu machen.
Um die unlizenzierte und damit rechtswidrige Nutzung ihres geistigen Eigentums einzudämmen, würde die Allplan Deutschland GmbH diejenigen Informationen, die in Zusammenhang mit einer Nutzung ihrer Softwareprodukte von den genutzten Endgeräten zulässigerweise übermittelt würden, überwachen. Dabei würde auf Grundlage von bestimmten Parametern zuverlässig ermittelt, ob es sich um ein lizenziertes Produkt handelt oder nicht. Dabei sei die unzulässige Nutzung des Programms Allplan 2015 Basic sowie Allplan 2015 Ingenieurbau festgestellt worden.
Die Nutzung sei dabei nur deshalb möglich geworden, weil der Kopierschutz des jeweiligen Computerprogramms mittels Software-Crack überschrieben wurde.
Die Verwendung der vorgenannten Software sei nicht ohne Zustimmung der Abmahnerin gestattet.
Die streitgegenständliche Software erfülle zudem die Anforderungen der §§ 2 Abs.1 Nr.1, Abs. 2, 69a Abs. 1, 120 Abs. 2 Nr. 2 UrhG an Computerprogramme und unterliege daher dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
Die Verwendung der geschützten Software ohne Berechtigung sei als unzulässige Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne der §§ 69c Nr. 1, Nr. 2, 16 UrhG urheberrechtswidrig. Bei der Speicherung und anschließenden Verwendung der streitgegenständlichen Computerprogramme auf dem Computer des Abgemahnten handle es sich um eine unzulässige Vervielfältigung im Sinne der §§ 69c Nr. 1, 16 UrhG. Das überschreiben des Kopierschutzes der Lizenz in den streitgegenständlichen Kopien der Computerprogramme stelle eine unzulässige Bearbeitung gemäß § 69c Nr. 2 UrhG dar.
Aufgrund der streitgegenständlichen Rechtsverletzungen stünden der Firma Allplan Deutschland GmbH Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche gemäß §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB zu.
Insofern fordert die Firma Allplan Deutschland GmbH zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zudem könne die Allplan Deutschland GmbH nach § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG den Schaden im Wege der Lizenzanalogie berechnen. Diese bereits seit jeher anerkannte Methode der Schadensberechnung beruhe auf der Überlegung, dass der unberechtigte Nutzer nicht besser stehen soll, als er im Fall einer ordnungsgemäßen Erlaubnis gestanden wäre (Bundesgerichtshof GRUR 1990, 1008f.).
Die Berechnung des Schadens beruht demnach auf einer fiktiven Lizenz, deren Höhe sich rein objektiv danach bemisst, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte (Dreyer/Schulze/Specht, UrhG, 5. Auflage 2015, § 97 Rdnr. 61 ff, Bundesgerichtshof GRUR 1990, 353 (355) - Raubkopien, GRUR 1987, 37 (39) - Videolizenzvertrag, Bundesgerichtshof GRUR 1990, 1008 (1009)- Lizenzanalogie).
Insgesamt mach die einen Betrag in Höhe von 11.280 EUR im Wege des Lizenzschadensersatzes geltend. Dieser setzt sich zusammen aus Lizenzpreis Allplan 2015 Basic (1.995,00 EUR), Lizenzpreis Allplan 2015 Ingenieurbau (6.295,00 EUR), Option Gelände (2.000,00 EUR), Option Lizenzserver je Arbeitsplatz (495,00 EUR) und Option Workgroup je Arbeitsplatz (495,00 EUR).
Weiter fordert die Allplan Deutschland GmbH die ihr durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 1.574 EUR ein.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Allplan Deutschland GmbH erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.