Händler-Zertifizierung (Trusted Shops) darf nicht zweitverwertet werden
Der beklagte Händler hatte in dem Verfahren argumentiert, unter den beiden Domains seien gar nicht zwei verschiedene Shops zu finden, schließlich würden sie vom selben Personal betrieben. Tatsächlich ähnelten sich Design und Sortiment der beiden Shops, waren jedoch nicht identisch. Der Beklagte verglich diesen Zustand mit einem Kaufhaus, das meistens über verschiedene Eingänge verfügt und in dem es verschiedene Fachabteilungen gibt. Trotzdem könne man in den einzelnen Abteilungen aber immer dasselbe Personal antreffen, da diese ja alle für dasselbe Kaufhaus arbeiten.
Dieser Argumentation mochte sich das Landgericht Dresden nicht anschließen. Demnach treten die Shops in unterschiedlicher Weise am Markt in Erscheinung und können daher nicht als Einheit gesehen werden. Will der Händler für beide mit dem Trusted Shop-Siegel werben, dann muss er auch beide zertifizieren lassen.
LG Dresden, Urteil vom 13.06.2014, 3 O 932/14 EV