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Datenschutz: Sammelklage gegen Facebook

Sammelklage gegen Facebook auf den Weg gebracht


Datenschutz: Sammelklage gegen Facebook

Ein Jurist aus Wien, Max Schrems, hat am Handelsgericht Wien eine "Sammelklage" gegen Facebook eingereicht. Diese Klage könnte sich zur größten Klage Europas entwickeln. An der Klage gegen das Soziale Netzwerk kann sich nämlich jeder Nutzer von Facebook über eine so genannte „Abtretungs App“ beteiligen. Das Ziel sei es, so Schrems, Facebook endlich zum rechtskonformen Umgang mit dem Datenschutz zu bewegen.

Worum geht es?

Inhaltlich geht es bei der Klage um die Gültigkeit der Datenverwendungsrichtlinien, den Beitrag von Facebook zum NSA-Überwachungsprogramm "PRISM", das Tracking durch „Social Plugins“, „Big Data“, Graph Search, Datenweitergabe an „Apps“, (mangelhafte) Auskünfte an Nutzer und die Rückabwicklung von finanziellen Vorteilen durch die widerrechtlich benutzten Kundendaten. Nebenbei soll auch Schadensersatz geltend gemacht werden.

Im Kern wird den Betreibern von Facebook Irland vorgeworfen, Datenrichtlinien zu verwenden, die nach EU-Recht ungültig sind, da Facebook US-Datenschutzbestimmungen anwendet. Es würde weiter die wirksamen Zustimmungen der Nutzer in vielerlei Hinsicht fehlen, mit der Folge, dass Daten hinterrücks gesammelt würden. Zudem würde Facebook Daten an die NSA weitergeben. Über so genannte "Like" Buttons würde auch die Internetaktivität des Nutzers auf anderen Webseiten verfolgt. Das geschehe auch dann, wenn der Nutzer nie auf "Like" geklickt hat. Mit so genannten "Big Data" Anwendungen würde der Nutzer überwacht und analysiert. Fremde Nutzer könnten durch diese externen Anwendungen viele persönliche Daten erhalten.

Wer kann mitmachen und wie funktioniert das?

Damit die Klage den nötigen Nachdruck erhält, sind alle Nutzer von Facebook zum Mitmachen aufgerufen. Diese können ihre Forderungen gegenüber Facebook an den Hauptkläger abtreten, was über ein extra für diese Klage entwickeltes Programm erfolgen kann, eine so genannte „Abtretungs-App“ für Computer und Smartphones, die unter der Adresse www.fbclaim.com abgerufen werden kann. Damit würde das Verfahren eine Zwei-Parteien-Klage bleiben. Dass andere Nutzer sich anschließen, werde durch eine Klageausdehnung erreicht. Teilnehmen kann jeder volljährige private Nutzer des Sozialen Netzwerks außerhalb der USA und Kanada.

Informationen zur Rechtslage

Es gilt zwar europäisches Datenschutzrecht, die Schadenersatzansprüche werden jedoch nach US-Recht beurteilt. Schrems führt aus, bei Facebook Irland sei neben europäischem Datenschutzrecht auch das amerikanische Schadenersatzrecht anzuwenden. Dies stelle eine sehr komfortable Situation für die Kläger dar.
Die Schadenersatzforderung werde man dabei mit symbolischen 500 Euro pro User beziffern. Dies sei bewusst niedrig gehalten, da es vorrangig um vernünftigen Datenschutz gehe. Bei der Menge an Teilnehmern, die sich Schrems erhofft, werde jedoch eine Summe erreicht, die Facebook spüren würde. Schrems selbst betreibt diese Klage unentgeltlich. Als Konsument kann er sie an seinem Wohnsitz einreichen, da eine abweichende Regelung in der EU nicht gültig ist (Art 16 der EuGVVO (VO 44/2001/EG). Durchsetzbar wäre das österreichische Urteil sodann auch in Irland. Es bedarf keiner speziellen Anerkennung oder Umwandlung in ein nationales Urteil. Auch wäre das Urteil in Irland nicht mehr angreifbar.

Finanzielles

Das Prozesskostenrisiko wird durch einen großen Rechtschutzversicherer (Roland ProzessFinanz) abgefangen. Diese erhält 20 % des zugesprochenen Geldes, falls die Klage gewonnen werde. An der Sache beteiligte Anwälte arbeiten idealistisch zu einem Freundschaftspreis. Die um die Kosten bereinigte Summe wird zu guter Letzt an die Teilnehmer weitergeleitet. Bei einem Schadensersatzanspruch von 500 Euro pro Person könne bei positivem Ausgang des Prozesses die Ausschüttung an den einzelnen User zwischen 0 Euro und 400 Euro betragen. Mit einem sicheren monetären Vorteil sollte der Teilnehmer daher lieber nicht rechnen, wohl aber mit einem verbesserten Datenschutz beim Sozialen Netzwerk Facebook.


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