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Beweislast für Phishingangriff liegt beim eBay-Verkäufer

LG Coburg, Urteil vom 29.04.14, Az. 21 O 135/13


Beweislast für Phishingangriff liegt beim eBay-Verkäufer

Das Landgericht (LG) in Coburg hat mit seinem Urteil vom 29.04.14 unter dem Az. 21 O 135/13 entschieden, dass ein Verkäufer einen Schadensersatz an einen Käufer zahlen muss, wenn unter seinem Nutzerkonto auf der Auktionsplattform eBay ein Artikel verkauft wurde, den er nicht liefern kann oder nicht liefern will. Im Falle eines so genannten Phishing-Angriffs muss der Nutzer beweisen, einer solchen Attacke zum Opfer gefallen zu sein.
In dem vorliegenden Fall wurde einem Käufer Schadensersatz in Höhe von rund 16000 Euro zugesprochen, weil er auf der Plattform eBay einen Porsche ersteigert hat, den er nicht geliefert bekam.
Das LG Coburg entschied, dass Kaufverträge, die im Internet geschlossen werden, ebenso gültig seien wie solche, die mündlich oder schriftlich zustande kommen. Wer sich auf den Einwand der Manipulation berufen wolle, müsse dies auch beweisen.
In dem vorliegenden Streitfall hatte der Beklagte im Juli des Jahres 2012 auf dem Online-Auktionshaus eBay einen Porsche Carrera per Sofortkauf-Option zum Preis von 36600 Euro eingestellt. Der Wagen war dort sehr detailliert beschrieben worden. Der Kläger kaufte das Auto und erhielt zur Bestätigung des Kaufes eine E-Mail von eBay. Nachdem er den Verkäufer nicht erreichen konnte, beauftragte er seinen Anwalt mit der Forderungseinziehung hinsichtlich der Erfüllung des Kaufvertrags. Der Beklagte teilte ihm daraufhin mit, er habe den Porsche nicht bzw. nicht in dieser Weise bei eBay eingestellt. Er sei ein Opfer von Phishingattacken geworden und habe das Auto gar nicht zum Verkauf angeboten.
Daraufhin erhob der Käufer durch seinen Anwalt Klage vor dem LG Coburg. Er behauptet in dem Prozess, er hätte ein ähnliches Fahrzeug zu einem Preis von durchschnittlich 53000 Euro erwerben können. Ihm stehe daher ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 16400 Euro zu. Der Beklagte ist dagegen der Ansicht, vergleichbare Fahrzeuge seien günstiger als zu einem Preis in Höhe von 36600 Euro zu erwerben. Außerdem sei das Angebot bei eBay durch einen Hackerangriff manipuliert worden.
Das Gericht gab der Klage statt, weil der Beklagte seine Behauptung nicht beweisen konnte, den Phishingangriff bei der Polizei angezeigt zu haben.
Weil es an diesem Nachweis mangelte, ging das LG Coburg davon aus, dass der Verkäufer für das Angebot verantwortlich war. Weil er die Leistung aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht erbrachte, habe er der Klägerin den Schaden zu ersetzen. Dabei hat das Gericht die Kosten der Beschaffung eines wirtschaftlich gleichwertigen Fahrzeugs durch einen Gutachter ermitteln lassen. Dieser Gutachter ermittelte für einen vergleichbaren Porsche einen Durchschnittswert in Höhe von rund 50000 Euro. Berücksichtigt wurde dabei die tatsächliche Marktlage zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Sich an diesem Gutachten orientierend, verurteilte das Gericht den Beklagten zu einem Schadensersatz in der geforderten Höhe.

LG Coburg, Urteil vom 29.04.14, Az. 21 O 135/13


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