Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass der Begriff „Taschengeld“ als Marke für Süßwaren wie Zuckerwaren, Lakritz und Fruchtgummi nicht eintragungsfähig ist. Die Richter sind zu dem Entschluss gekommen, dass der Begriff „Taschengeld“ als Marke nicht schutzfähig ist, weil ihm...