Neue Informationspflichten bzgl. Schlichtungsplattform ab dem 09.01.2016?
Neue Informationspflichten für Online-Händler ab dem 09.01.2016 ???
Eine Frage, die auch wir nicht abschließend beantworten können!
Ab dem 09.01.2016 gilt die
"VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten)".
Ziel der Verordnung ist es, das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Handel zu stärken und teilweise diesbezüglich bestehende Vertrauenshemmnisse insbesondere im grenzüberschreitenden Handel abzuschaffen. Hierzu will die EU eine grenzüberschreitende Beschwerdeplattform, die sog. "OS-Plattform", einführen, die es dem Verbraucher ermöglicht in seiner jeweiligen Landessprache Beschwerden gegen ein in der EU niedergelassenen Unternehmer einzureichen.
Ziel der Plattform wird es sein, dass eine Schlichtungsstelle zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer vermittelnd tätig wird und im besten Fall eine außergerichtliche Schlichtung zwischen den Parteien herbeiführt.
Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt die wenigsten Unternehmer und noch weniger Verbraucher von dieser Möglichkeit dem Streitschlichtung Kenntnis haben, sollen die Unternehmer gemäß Art. 14 der Verordnung diesbezüglich die "Werbetrommel" rühren und in den Angeboten bzw. in den AGB auf die Plattform, welche von der EU betreut wird, verlinken bzw. hinweisen. Diese Pflicht gilt laut Verordnung ab dem 09.01.2016.
PROBLEM:
Es gibt die Plattform noch gar nicht!
Die EU sollte laut Art. 6 der Verordnung bis einschließlich den 09.01.2015 die Plattform auf Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit testen, um dann eine Endfassung bis zum 09.01.2016 bereitzustellen. Dies scheint nicht gelungen zu sein, da die Plattform nicht online ist. Die EU nennt auf ihrem Internetauftritt den 15.02.2015 als "Einführungstag" der Plattform, meint hierbei aber wohl den 15.02.2016:
UPDATE:
Die Plattform ist Online, sodass die vorgenannte Problematik nicht mehr besteht. Der Hinweis auf die Plattform sollte daher erfolgen! Der fehlende Hinweis ist momentan Gegenstand einiger wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
Kommentare (2)
RA Michael Seidlitz
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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Weber
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