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Abmahnung Wellnexx4you UG

Abmahnung Wellnexx4you UG, Michaela Hartmann, durch Rechtsanwalt Sandhage


Abmahnung Wellnexx4you UG, Michaela Hartmann, durch Rechtsanwalt Sandhage

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wellnexx4you UG (haftungsbeschränkt), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Hartmann, Am Steinberg 26 b, 15831 Großbeeren, vor. Die Wellnexx4you UG hat mit dieser Abmahnung die uns nur zu gut bekannte Kanzlei Sandhage (RA Gereon Sandhage und Rechtsanwältin Katrin Sandhage, Berlin) beauftragt.

Die Wellnexx4you UG betreibt nach Angaben des Rechtsanwalt Gereon Sandhage Versand- und Einzelhandel insbesondere auch im Direktvertrieb und ist auf den Verkauf von Produkten aus dem Bereich Wellnessartikel und Erotik spezialisiert. Zu ihrem Sortiment gehört die gesamte Palette von Massageölen, Gleitcremes- und gels, Badezusätzen und Massagekerzen.

Die Wellnexx4you UG führt in der Abmahnung aus, dass der Empfänger der Abmahnung im Zusammenhang mit seinen Angeboten den ihm im Fernabsatz obliegenden Informations-und Belehrungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen sei und gegen weitergehende verbraucherschützende Vorschriften verstoßen würde.

Die beanstandeten Rechtsverletzungen würden sich gegenüber der Wellnexx4you UG als unlauter nach den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG darstellen, da die angeführten Vorschriften zu den Unterrichtungspflichten dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und es sich nicht lediglich um einen Bagatellverstoß handeln würde.

Die Wellnexx4you UG sei nicht gewillt, die geschilderten Rechtsverletzungen hinzunehmen, weshalb die Rechtsanwälte Sandhage den Empfänger der Abmahnung aufzufordern hätten, der Wellnexx4you UG gegenüber, die als Anlage vorbereitete Verpflichtungserklärung abzugeben. Für den Fall, dass der Empfänger der Abmahnung der Abgabe der Erklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommen sollte, würde RA Sandhage seiner Mandantin raten, ohne jede weitere Vorankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Zur Fristwahrung sei die Übersendung an Rechtsanwalt Sandhage vorab per Fax ausreichend, wenn das Original unverzüglich auf dem Postweg nachgereicht wird.

Ferner hätte der Empfänger der Abmahnung die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei der Sandhage Rechtsanwälte ohne Rücksicht auf irgendein Verschulden bereits nach § 12 Abs. l S. 2 UWG zu tragen. Diese würde sich aus der der Wellnexx4you UG erteilten Kostennote, die als Anlage der Abmahnung beigefügt ist, ergeben.

Wir können nur dringend davon abraten, die der Abmahnung der Wellnexx4you UG durch Rechtsanwalt Sandhage beigefügte Unterlassungserklärung ohne rechtliche Prüfung zur Unterschrift zu bringen. Insbesondere ist der der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu weit gefasst. Weiter besteht kein Anspruch der Wellnexx4you UG, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurück zu erhalten.


UPDATE 17.02.2014

Auf der Internetseite wellnexx4you.com finden sich derzeit sage und schreibe 10 Artikel, die mehr oder weniger zum Kauf angeboten werden.

Ein Blick in das öffentlich einsehbare Handelsregister offenbart ferner, dass die Firma Wellnexx4you UG (haftungsbeschränkt) am 17.12.2013 - also vor genau 2 Monaten - neu in das Handelsregister eingetragen worden sei.

Auszugsweise heißt es im Handelsregister:

HRB 26700 P: Wellnexx4you UG (haftungsbeschränkt), Großbeeren, Am Steinberg 26 B, 15831 Großbeeren OT Diedersdorf.  

(...)

Gegenstand: Der online und offline Handel mit nicht zulassungspflichtigen Waren und Geschenkkörben, insbesonndere in den Bereichen Wellnessartikeln und Erotik.

Kapital: 500 EUR;

(...)

Geschäftsführer: Hartmann, Michaela, geb. Nehrig, *12.05.1966, Großbeeren; (...)

Obwohl gerade einmal 10 Artikel angeboten werden, hat sich die vor 2 Monaten eingetragene Firma bzw. die dahinterstehende Frau Michaela Hartmann gemeinsam mit den Rechtsanwälten Sandhage dazu entschieden, einen Mitbewerber abzumahen.

Wir sind gespannt, wie viele weitere Abmahnungen ans Tageslicht kommen werden.

Betroffene können gern (unverbindlich) berichten...


UPDATE 20.02.2014: Weitere Abmahnungen

In den vergangenen 2 Tagen sind uns weitere Abmahnungen zugegangen, die Michaela Hartmann als Geschäftsführerin der Wellnexx4you UG bei den Rechtsanwälten Sandhage in Auftrag gegeben hat.

Betroffen von den Abmahnungen sind ausschließlich eBay-Händler und zwar sowohl in Deutschland als auch Österreich.

Dass auch österreichische eBay-Händler durch die Kanzlei Sandhage abgemahnt werden, ist jedoch nicht neu. Die Diktion von RA Gereon Sandhage in diesen und anderen Abmahnfällen lässt indes darauf schließen, dass man sich durch Hinweise auf kostenträchtige Gerichtsverfahren vor deutschen Gerichten schnelle Zahlungen aus Österreich erhofft. Von solchen Drohungen sollten sich aber auch abgemahnte Onlinehändler aus Österreich nicht beeindrucken lassen und sich stattdessen an einen fachkundigen Rechtsbeistand (ggf. in Deutschland) wenden. 

Neben fehlerhaften Widerrufsbelehrungen lässt Michaela Hartmann nunmehr auch die angeblich fehlerhafte Grundpreisangabe abmahnen. Gerade Unterlassungserklärungen wegen Grundpreisangaben führen jedoch zu gewaltigen Risiken. Hintergrund ist nicht nur die grundsätzlich "lebenslängliche" Gültigkeitsdauer von solchen strafbewehrten Unterlassungserklärungen, sondern auch die Fehlerträchtigkeit bei der Grundpreisangabe. Sofern dann je Verstoß eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € an die Firma Wellnexx4you UG gezahlt werden soll, ist es zumindest nicht fernliegend, Frau Hartmann auch finanzielle Interessen an ihren Abmahnungen zu unterstellen.

Wir sind gespannt, was wir zukünftig noch über die Abmahnungen erfahren werden und freuen uns über jeden Hinweis von Betroffenen und Interessenten.

Wer sich über Grundpreise in Onlineangeboten informieren möchte, dem empfehlen wir auch einen Blick in unseren Praxisleitfaden zur Grundpreisangabe.


UPDATE 03.03.2014: Abmahnungen reißen nicht ab

Auch in den letzten Tagen sind uns mehrere Abmahnungen zugegangen, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, im Namen der Firma Wellnexx4you UG, vertreten durch Michaela Hartmann, ausgesprochen hat.

Auffallend ist, dass den jüngsten Abmahnungen keine Vollmacht mehr beiliegt und dass offensichtlich eine Abmahnspezialisierung auf die fehlende/fehlerhafte Grundpreisangabe in eBay-Angeboten erfolgt ist.

Beeindruckend ist zudem schon jetzt die Anzahl der allein uns vorliegenden Abmahnungen, mit denen Michaela Hartmann im Namen ihrer UG im Wettbewerb "aufräumt".

Um den gemutmaßten Rechtsmissbrauch weiter untermauern zu können, bitten wir noch immer alle Betroffenen, uns ihre Abmahnungen unverbinblich zukommen zu lassen, damit das tatsächliche Ausmaß der Abmahnwelle belegt werden kann.

Vielen Dank.


UPDATE 28.03.2014: Einstweilige Verfügung durch die Wellnexx4you UG

Nachdem wir in den letzten Wochen nichts Neues hätten berichten können (mit Ausnahme der weiter zunehmenden Anzahl der Abmahnungen), erreichte uns nunmehr eine einstweilige Verfügung, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Firma Wellnexx4you UG (haftungsbeschränkt) beantragt hat.

Die einstweilige Verfügung ist naturgemäß ohne mündliche Verhandlung erlassen worden - dazu dürfte auch die dem Antrag beigefügte eidesstattliche Versicherung der Geschäftsführerin Michaela Hartmann beigetragen haben.

Wegen des sich zwischenzeitlich immer weiter aufdrängenden Verdachts des Rechtsmissbrauchs (siehe: § 8 Abs. 4 UWG), werden wir kurzfristig Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung einlegen. Frau Hartmann wird dann sicherlich Gelegenheit bekommen, sich persönlich zu ihren Massenabmahnungen zu erklären.

Über den Fortgang des Verfahrens werden wir an dieser Stelle berichten - Betroffene möchten sich natürlich auch weiterhin gern bei uns melden.


UPDATE 16.05.2014: Weitere einstweilige Verfügungen und Missbrauchsverdacht

In den vergangenen Tagen sind uns weitere einstweilige Verfügungen zugegangen, die die Berliner Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage im Namen der Firma Wellnexx4you UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Michaela Hartmann, Am Steinberg 26 B, 15831 Diedersdorf, vor unterschiedlichen Landgerichten beantragt haben.

Auch diesen einstweiligen Verfügungen lagen jeweils eidesstattliche Versicherungen der GF Michaela Hartmann bei.

In einem Verfahren hat das zuständige Landgericht bereits Termin bestimmt und gleichzeitig das persönliche Erscheinen der hinter der Fa. Wellnexx4you UG stehenden Frau Michaela Hartmann angeordnet.

Aufgrund der Vielzahl der Indizien, die für einen Rechtsmissbrauch sprechen, hat das Landgericht der Firma Wellnexx4you UG zudem weitere Auflagen gemacht.

Wir werden daher weiter berichten…


UPDATE 21.05.2014: Onlineshop wellnexx4you.com nicht erreichbar

Der angebliche Onlineshop der Firma Wellnexx4you UG / Michaela Hartmann, der bislang über die Domain wellnexx4you.com erreichbar gewesen ist, legt derzeit eine "kurze technische Pause" ein. Die Webseite sei im Augenblick geschlossen, allerdings sei man bald wieder für Interessenten da.

Ob es sich hierbei tatsächlich nur um eine kurze Pause handelt oder ob die Deaktivierung mit mehreren gerichtlichen Verfahren und dem massiven Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gegenüber den Abmahnern Hartmann / Sandhage in Verbindung steht, wird sicherlich die Zeit zeigen.

Tatsache bleibt jedoch, dass Frau Hartmann sich nunmehr auch vor Gericht für ihre Abmahnserie wird verantworten müssen und dabei zu ihren (angeblichen) geschäftlichen Aktivitäten Stellung beziehen muss.

Ein geschlossener Onlineshop spricht jedenfalls einmal mehr gegen eine geschäftliche Betätigung und verstärkt damit den Verdacht einer missbräuchlichen Abmahnwelle.


UPDATE 12.06.2014: Wellnexx4you UG lässt einstweilige Verfügungen zurücknehmen

Gleich in zwei von uns betreuten einstweiligen Verfügungsverfahren lässt die Wellnexx4you UG nach unserem ausführlichen Vortrag zu ihrem unseres Erachtens rechtsmissbräuchlichen Abmahnwesen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung jeweils wieder zurücknehmen.

Vermutlich sind sich die Rechtsanwälte Sandhage und die Geschäftsführerin Michaela Hartmann der Tragweite und Konsequenzen ihrer Massenabmahnungen bewusst und versuchen auf diesem Wege, unliebsame Gerichtsentscheidungen, die sich mit dem Rechtsmissbrauch auseinandersetzen, zu vermeiden.

Diese Form der Verfahrensbeendigung ist unter Beteiligung der Sandhage Rechtsanwälte aber keine Seltenheit - auch wenn hierdurch der Rechtsmissbrauch weiter untermauert wird.

Die einstweiligen Verfügungen sind jedenfalls wieder aufgehoben worden - die Firma Wellnexx4you UG hat die Kosten ihres gerichtlichen Vorgehens zu tragen.

Interessant wird nunmehr, ob die Firma Wellnexx4you UG auch tatsächlich für die von ihr verursachten Schäden aufkommen wird oder ob die hinter den Abmahnungen und Gerichtsverfahren stehenden natürlichen Personen in Anspruch zu nehmen sein werden.

Wir berichten weiter...


UPDATE 24.06.2014: Wellnexx4you UG nimmt erneut Verfügungsantrag zurück

Auch in einem weiteren Verfahren, in dem wir für unsere Mandantschaft umfassend zum Rechtsmissbrauch vorgetragen haben, lässt Michaela Hartmann, Geschäftsführerin der Firma Wellnexx4you UG (haftungsbeschränkt), eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung wieder zurücknehmen.

Damit wird erneut eine Entscheidung eines Gerichts verhindert - die Firma Wellnexx4you UG hat nunmehr auch insoweit sämtliche Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu tragen.

Unseres Erachtens kann Frau Hartmann damit nicht deutlicher zum Ausdruck bringen, dass Sie sich der rechtsmissbräuchlichen Abmahnserie bewusst ist, die sie gemeinsam mit den (für rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen ohnehin bekannten) Sandhage Rechtsanwälten ausgelöst hat.



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Kommentare (10)

  • Jessica König

    25 März 2014 um 20:20 |
    auch ich habe letzte woche eine abmahnung erhalten und soll 874,40€ bis 03.04. zahlen.... als ich die seite wellnexx4you.com aufgerufen habe, kam mir alles schon sehr komisch vor. 10 angebotene artikel...das soll ein online-shop sein?
    es ist unfassbar, wie manche menschen zu geld kommen wollen. vorallem gleich eine solche summe zu fordern.....

    antworten

  • Roger Gerecke

    18 März 2014 um 20:27 |
    Hallo Roger hier,
    auch ich würde Abgemahnt wegen einer veralteten Wiederuferklärung auf unserem Amazon Shop. Ich bin dazu Aufgefordert wurden eine Unterlassungserklährung zu unter zeichen. Ich habe mir auch einen RA genommen. Was nun die durch mein RA abgeänderte Unterlassung unterzeichen oder?

    antworten

  • dreamy

    17 März 2014 um 14:26 |
    Habe ebenfalls heute per Mail eine Abmahnung bekommen wegen Preisangabenverordnung.
    Es handelt sich hier also um einen Massen-Abmahner, das ist schon mal gut zu wissen. Wie sehen diese Strafanzeigen denn aus?
    Diese Abmahn-Anwälte gehen doch wohl in der Regel so vor, dass sie von vorneherein mit einer ihnen bekannten Person dieses „Geschäftsmodell“ planen und durchführen, oder dass sie selbst gezielt nach Opfern suchen und dann an einen Händler mit diversen Versprechungen herantreten. Hier sieht es ja ganz so aus, als ob der Online-Shop einzig zum Zwecke von Abmahnungen online ging.
    Händler, die dumm genug sind, sich darauf einzulassen, werden in der Regel dann im Nachhinein von diesem Anwalt auch noch selbst abgezockt. Ein Anwalt hat bestenfalls mal ein paar Stunden umsonst gearbeitet, einen Händler kostet es die Existenz.
    Wenn diese Abmahnerin nur ca. 10 eher kleinpreisige Artikel anbietet und noch nicht lange existiert, dann können ihre Umsätze doch nicht so groß sein, dass man eine solch hohe Schädigung und Kosten daraus ableiten kann?
    Kann man als Abgemahnter solche Angaben einfordern, Umsätze z.B.?

    antworten

  • Michael

    13 März 2014 um 18:47 |
    Hallo an alle Geschädigten,

    Sandhage hat bereits wegen seiner Abmahnungen div Strafanzeigen erhalten und wurde auch zu einer Strafe verurteilt (Schreiben der Staatsanwaltschaft liegt mir hier vor)
    ICh kann jedem nur empfehlen, hart mit einem RA gegen ihn vorzugehen. Eine einstweilige Verfügung sollte man nicht kommen lassen. Hr Sandhage geht da teilweise hart vor, weil er einfach seinen Mandanten (der sicher davon nichts weiß) vorschiebt.

    Firmen in welchem Namen er in der Vergangenheit abgemahnt hat, existieren gar nicht oder wurden von ihm selbst gegründet. Von 2 betroffenen Ebayhändler gehen sehr umfangreiche Strafanzeigen gegen Hr. S vor.
    Leider schreckt er auch nicht davor zurück, Verträge und Emails vor Gericht zu manipulieren, damit er Recht bekommt.
    Man hat es hier also mit einem ganz üblem Zeitgenossen zu tun.

    antworten

  • Frank Schaefer

    10 März 2014 um 18:08 |
    Das läuft wieder bei Sandhage. Wir sind auch abgemahnt worden. Ich habe Strafanzeige und Petition erstellt. Bitte helfen! Wir sitzen im selben Boot (...)

    antworten

    • dreamy

      24 März 2014 um 11:02 |
      Wie lauten denn Strafanzeige und Petition?
      Wie viele Abgemahnte haben sich hier bereits gemeldet?

      antworten

  • Michael Schmacht

    10 März 2014 um 17:41 |
    Auch ich habe am Samstag den 06.03.2014 von diesem besagten RA und dieser Firma Post bekommen.
    Sie möchten für den RA 958,19 Euro und bei nicht Unterschreiben der Unterlassung Erklärung bei weiteren Verstößen weitere 2500,00 Euro und auf der Grundlage einer 1,3er Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 12.000,00 Euro zzgl. der Auslagenpauschale.

    Auch ich bin Ebay Verkäufer und verkaufe einige Massage Oele uns Grems.

    Also wer mir da weiterhelfen kann ?? Ich bin um jeden Ratschlag dankbar.

    antworten

  • Guru-shop GmbH

    21 Februar 2014 um 14:30 |
    Wir haben ebenfalls eine Abmahnung von RA Sandhage erhalten

    Im internet finden sich sehr viele berichte zur Abmahnpraxis von Herrn Sandhage. Aus diesen geht tendenziell hervor, das es sich möglicherweise nur um leere Drohungen handelt. Werden die geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgegeben folgt oft nicht mehr.

    All zu beschäftigt scheint der Kollege Sandhage auch nicht zu sein. Nur Minuten nach einem Schreiben meinerseits, dass wir keine Unterlassungserklärung abgeben werden folgte eine detailierte persönliche Antwort.

    Wer wegen der Preisabgabeverordnung belangt werden soll, soltte sich unbedingt einmal mit folgendem Text beschäftigen:

    it-recht-kanzlei.de/ugp-richtlinie-preisangabenverordnung-aenderungen.html

    Beste Grüße
    Matthias Kuhnt

    antworten

  • Ebay Shop

    20 Februar 2014 um 23:22 |
    Wir haben den Brief mit Rücksendeschein von RA Sandhage am 12.02.14 erhalten. Wellnexx4you gibt an, dass wir gegen Preisangabenverordnung verstoßen, also auch wie oben schon geschrieben wurde, wegen ''Grundpreis''. Noch dazu haben die RA in meiner Rubrik ''Widerrufs- oder Rückgabebelehrung'' Fehler gefunden.
    die Schreiben,dass wir die ges. Grundlage falsch angeben, indem wir auf 312§ e Abs. 1 Satz 1 BGB hinweisen. Richtig aber 312§ g Abs. 1 Satz 1 BGB.

    Das ist doch alles lächerlich was mit den deutschen Gesetzen abläuft und solche RA immer wieder solche Abmahnungen verschicken können.

    Meine Frage, wie und was können wir alle zusammen dagen machen???

    Vielen Dank

    antworten

  • Franz Stengel

    20 Februar 2014 um 11:45 |
    Auch wir haben heute eine Abmahnung von RA Sandhage erhalten. Wellnexx4you gibt an, dass wir den Preis je Mengeneinheit nur im Artikel stehen haben und nicht in der Gallerie. Wir sollen 850 Euro bezahlen. Wir hatten nur 5 Artikel mit je 8,90 Euro (Massage-Oel) im Internet zum Verkauf stehen.

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