Abmahnung The Swatch Group Management Services AG
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Designverletzung (Geschmacksmuster-Verletzung) zum Nachteil der Firma The Swatch Group Management Services AG.
Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, er habe ein Plagiat einer Uhr verkauft, an dessen eingetragenen Design (Geschmacksmuster) die Firma The Swatch Group Management Services AG die ausschließlichen Rechte habe.
Für diese Design-Verletzung lässt die Firma The Swatch Group Management Services AG durch die bock legal Rechtsanwälte umfassende Ansprüche auf Unterlassen, Auskunft und Rechnungslegung, Herausgabe sowie Abmahnkostenerstattung geltend machen.
Aufgrund ihres weitreichenden Inhalts sollte die mit der Abmahnung von deren Empfänger geforderte Erklärung nicht ungeprüft an die Firma The Swatch Group Management Services AG bzw. an die bock legal Rechtsanwälte zurückgereicht werden.
Auch wenn sich die Abmahnung dem Grunde nach als berechtigt erweisen sollte, bestehen stets Möglichkeiten, die Folgen der Abmahnung – vor allem im Hinblick auf die Zukunft – zu begrenzen.
Angesichts der immensen Kosten, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufgrund hoher Streitwerte entstehen können, sollte die Abmahnung auch nicht ignoriert werden bzw. nicht unbeantwortet bleiben.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma The Swatch Group Management Services AG erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an einen auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um jedwede Risiken und unnötige Kosten aus dem Wege zu gehen, selbst wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist.