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Abmahnung Rechtsanwalt Dieter Wallenfels Preisbindungstreuhänder


Abmahnung Rechtsanwalt Dieter Wallenfels Preisbindungstreuhänder

Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Dieter Wallenfels als Preisbindungstreuhänder einiger deutscher Buchverlage vor.

Mit dieser Abmahnung werden durch Rechtsanwalt Dieter Wallenfels Verstöße wegen der fehlenden Einhaltung des festgeschriebenen Buchpreises bei neuen / verlagsneuen Büchern gem. dem Buchpreisbindungsgesetz geltend gemacht.

Bei der Buchpreisbindung handelt es sich um eine Auflage, eine Preisbindung für bestimmt Produkte einzuhalten. Hiervon betroffen sind sämtliche in Deutschland verlegten Bücher (also auch fremdsprachige Bücher, wenn diese überwiegend in Deutschland abgesetzt werden) sowie Musiknoten und kartographische Produkte. 

§ 2 BuchPrG bestimmt hierzu:

„(1) Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch 

1. Musiknoten,

2. kartographische Produkte,

3. Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie

4. kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet.

(2) Fremdsprachige Bücher fallen nur dann unter dieses Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind.

(3) Letztabnehmer im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Bücher zu anderen Zwecken als dem Weiterverkauf erwirbt.“

Die Buchpreisbindung verpflichtet Verlage -wie auch Buchimporteure-, einen festen Verkaufspreis festzusetzen, der dann für alle Verkäufer verbindlich ist.

§ 5 BuchPrG: „Wer Bücher verlegt oder importiert, ist verpflichtet, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für Änderungen des Endpreises.“

Wenn es sich um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis nicht eingehalten werden (§ 3 BuchPrG: „Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 BuchPrG festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher“). 

Mit der Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Dieter Wallenfels als Preisbindungstreuhänder deutscher Buchverlage werden Abmahnkosten in Höhe von 213,80€ geltend gemacht.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Dieter Wallenfels als Preisbindungstreuhänder deutscher Buchverlage erhalten haben, sollten Sie diese Abmahnung in jedem Fall ernst nehmen.


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