Abmahnung Monika Stolzenberg
Uns geht eine urheberrechtliche Abmahnung der Frau Monika Stolzenberg, Hückelhoven, durch die Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen, Heinsberg, zu. Mit dieser urheberrechtlichen Abmahnung der Frau Monika Stolzenberg lässt diese die angeblich unberechtigte Verwendung eines Lichtbildes im Internet, das sie angebliche nach eigenen Angaben selbst erstellt hat, beanstanden.
Der Empfänger der Abmahnung Frau Monika Stolzenberg wird in dieser zunächst durch die Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem machen die Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen im Auftrag der Frau Monika Stolzenberg eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 300,00 EUR sowie Anwaltskosten in Höhe von 651,80 EUR, somit 951,80 EUR für die Verwendung eines einfachen Produktfotos geltend.
Angesichts der Tatsache, dass eine solche eingeforderte Unterlassungserklärung einen Vertrag darstellt, der sodann lebenslange Wirksamkeit erlangt, raten wir davon ab, mit Abmahnungen übersandte Unterlassungserklärungen ohne entsprechende rechtliche Überprüfung zur Unterschrift zu bringen. Auch muss in diesen Fällen zu 100% sicher gestellt sein, dass vor Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung das streitgegenständliche Lichtbild endgültig und dauerhaft im Internet gelöscht wurde.
Sollten auch Sie Empfänger einer Abmahnung der Frau Monika Stolzenbergdurch die Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen sein, sprechen Sie uns an.