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Abmahnung Marcel Frank

Abmahnung Marcel Frank - littlemoneyshopfrank durch Kanzlei Sandhage


Abmahnung Marcel Frank

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Marcel Frank, Ruhlsdorfer Straße 158, 14513 Teltow, handelnd unter der Bezeichnung „littlemoneyshopfrank“, vor.

Mit dieser Abmahnung lässt sich Herr Marcel Frank durch den für rechtsmissbräuchliche (Massen-) Abmahnungen bekannten Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin, vertreten.

Gegenstand der Abmahnung des Herrn Marcel Frank ist der Vorwurf des Angebots von ferngesteuerten Booten (sog. RC-Boote), die nicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG registriert sind.

Zur Begründung der Abmahnung führt Rechtsanwalt Gereon Sandhage zunächst aus, dass Marcel Frank im Internet u.a. auf der Handelsplattform Yatego unter dem dortigen Benutzernamen „littlemoneyshopfrank“ handele. Zu seinem Sortiment würden ferngesteuerte Fahrzeuge, Flugzeuge und Boote nebst sämtlichem Zubehör zählen, so Rechtsanwalt Sandhage in der Abmahnung weiter.

Herrn Marcel Frank sei jedoch aufgefallen, dass der Empfänger der Abmahnung ein ferngesteuertes Boot an Letztverbraucher verkaufe. Hierbei handele es sich um ein Elektrogerät. Gemäß den Vorgaben des Elektrogesetzes (ElektroG) sei jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, sich beim Umweltbundesamt registrieren zu lassen, bevor er solche Geräte in Verkehr bringt. Hersteller sei auch derjenige, der gewerbsmäßig Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in den Geltungsbereich des Gesetzes (also in Deutschland) einführt und in den Verkehr bringt. Der Vertreiber der Artikel gelte immer dann als Hersteller, soweit er neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet (§ 3 Abs. 12 ElektroG).

Weiter habe Herr Marcel Frank feststellen müssen, dass der Hersteller des beanstandeten RC-Bootes nicht im Verzeichnis der registrierten Hersteller der Stiftung-EAR genannt sei. Auch bezüglich des Empfängers der Abmahnung fänden sich keine Einträge bei der Stiftung-EAR. Damit fehle die gemäß § 6 Abs. 2 ElektroG erforderliche Registrierung. Der Vertrieb des ferngesteuerten Bootes sei ohne Registrierung in der Bundesrepublik Deutschland untersagt und vom Gesetzgeber ausdrücklich unter Strafe gestellt.

Zudem stehe dem Abmahner Marcel Frank ein Unterlassungsanspruch zu. Der Empfänger der Abmahnung wird daher dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten von Marcel Frank abzugeben.

Ebenfalls sollten Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 45.000,00 € auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwalt Sandhage ausgeglichen werden.

Die der Abmahnung beiliegende und durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall ohne vorherige Überprüfung und Überarbeitung durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Fach-Anwalt unterzeichnet und zurückgesandt werden. 

Allein das Vertragsstrafeversprechen von 6.500,00 € lässt erahnen, worin die tatsächliche Motivation für die Abmahner Sandhage / Frank liegt. Unterstrichen wird dies von dem geltend gemachten Abmahnkostenerstattungsanspruch, der jenseits der 1.000,00 € liegt.


UPDATE 01.09.2014: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere Abmahnung von Herrn Marcel Frank, Teltow, handelnd unter littlemoneyshopfrank, vor. Diesmal beanstandet Rechtsanwalt Gereon Sandhage in seiner Abmahnung gegenüber einem eBay-Händler das Fehlen einer Widerrufsbelehrung sowie des Muster-Widerrufsformulars.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners Marcel Frank sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € an Herrn RA Sandhage gezahlt werden.

Im übrigen kann auf die bisherigen Ausführungen verwiesen werden.


UPDATE 19.09.2014: Weitere Abmahnung - auch eBay-Händler in Österreich betroffen

Und wieder wird uns eine Abmahnung des Herrn Marcel Frank, Ruhlsdorfer Str. 158, 14513 Teltow, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, vorgelegt.

Abgemahnt wird diesmal ein in Österreich ansässiger eBay-Händler. Die Abmahnkosten sollen demzufolge auf das von Rechtsanwalt Sandhage praktischerweise bei der Sparkasse Imst AG eingerichtete Konto eingezahlt werden.

Ebenfalls lässt der Abmahner Marcel Frank zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Die der Abmahnung insoweit beigefügte und durch RA Sandhage vorformulierte Erklärung sollte jedoch in keinem Fall unterzeichnet werden, da auch diese untergeschobene Unterlassungserklärung - wie von der Kanzlei Sandhage hinlänglich bekannt - deutlich über das Erforderlich hinausgeht.


UPDATE 20.10.2014: Einstweilige Verfügung beantragt und erlassen

Heute haben wir Kenntnis davon erlangt, dass Rechtsanwalt Gereon Sandhage - nach vorangegangener Abmahnung - den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem zuständigen Landgericht im Namen des Abmahners Marcel Frank beantragt hat.

Das Landgericht hat die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen und dem Abgemahnten die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Dieser Vorgang zeigt, dass die Abmahnungen von RA Sandhage im Namen des Abmahners Marcel Frank sehr ernstzunehmen sind.

Eine taktisch sinnvolle Verteidigungsstrategie hilft jedoch, mit Erhalt der Abmahnung unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden.


UPDATE 20.10.2015: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere, aktuelle Abmahnung vor, im Rahmen derer Marcel Frank diesmal durch RA Gereon Sandhage eine fehlerhafte/veraltete Widerrufsbelehrung bei eBay beanstanden lässt.

Die Abmahnung betrifft nunmehr das Marktsegment Auto-/KFZ-Ersatzteile, Motoren, Getriebe, Lichter und Leuchten. Demzufolge gibt Rechtsanwalt Sandhage in seiner Abmahnung vor, dass Marcel Frank einen Ebay-Shop unter dem Verkäufernamen "teltower-autoservice" betreibe. Und tatsächlich exisitiert ein eBay-Konto mit diesem Namen. Dort werden derzeit (Stand: 20.10.2015) 13 Angebote unterhalten, die allesamt am 06.10.2015 eingestellt worden sind - dies wiederum korrespondiert auf wundersame Weise nahezu mit dem Datum der Abmahnung. Betrachtet man das Bewertungsprofil, so fällt auf, dass Marcel Frank in den vergangenen 12 Monaten sage und schreibe 13 Bewertungen bekommen hat und zwar sowohl für An- als auch Verkäufe.

Es bestehen zudem weitere Ungereimtheiten, die den Schluss zulassen könnten, dass mit den Abmahnungen eher sachfremde/rechtsmissbräuchliche Ziele verfolgt werden, auch wenn diesmal - dies muss man RA Sandhage lassen - keine unmittelbaren Abmahnkosten beansprucht werden (zumindest nicht mit dem ersten Schreiben). Auch sonst hat sich Herr Sandhage Mühe gegeben, all die Indizien, die noch in anderen Fällen für einen Abmahnmissbrauch gesprochen haben, zu vermeiden.

Gleichwohl können wir auch bei dem Abmahner Marcel Frank und Rechtsanwalt Gereon Sandhage auf eine interessante und vielsagende Abmahnhistorie zurückblicken und sind gespannt, was passieren wird.


UPDATE 27.10.2015: Weitere Abmahnungen

In den letzten Tagen sind uns mehrere Abmahnungen zugegangen, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage standardisiert im angeblichen Auftrag von Marcel Frank (teltower-autoservice) ausspricht. Beanstandet werden stets fehlende Widerrufsbelehrungen in eBay-Angeboten.


UPDATE 03.11.2015: Weitere Abmahnungen

Auch in dieser (erst jungen) Woche erreichen uns wieder mehrere Abmahnungen, die der Berliner Rechtsanwalt Sandhage im angeblichen Auftrag des Herrn Marcel Frank, Teltow, ausspricht.

Wie gehabt, werden fehlende/veraltete Widerrufsbelehrungen bei Angeboten auf eBay abgemahnt und zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen aufgefordert.

Wir sind gespannt, welche Konsequenzen die mittlerweile zahlreichen Abmahnungen noch nach sich ziehen werden. Es wäre schließlich nicht das erste Mal, dass sich RA Sandhage mit seinen "Abmahnmandanten" verrennt.


UPDATE 24.11.2015: Es wird nach wie vor abgemahnt

In den letzten Tagen sind uns weitere Abmahnungen zugegangen, die Rechtsanwalt Sandhage im Namen des Marcel Frank ausspricht. Ein Betroffener ist dabei gleich zwei Mal, kurz hintereinander, abgemahnt worden. Stets behauptet Rechtsanwalt Sandhage in diesen beiden Fällen, dass der Abmahner Marcel Frank einen Anspruch auf Abmahnkostenerstattung aus einen Gegenstandswert von 6.000,00 € habe.


UPDATE 03.02.2016: Nunmehr auch urheberrechtliche Abmahnung

Uns liegt aktuell nunmehr auch eine Abmahnung vor, mit der Herr Marcel Frank, vertreten durch Anwalt Sandhage, urheberrechtliche Ansprüche behaupten lässt. Beanstandet wird die widerrechtliche Übernahme von 6 Produktfotos, die Marcel Frank in seinen Geschäftsräumen erstellt haben will. Neben Unterlassungsansprüchen werden Ansprüche auf Auskunft und Kostenerstattung aus einem Gegenstandswert von 26.000,00 € behauptet. Weiter erklärt Rechtsanwalt Gereon Sandhage, dass sein Mandant in der Vergangenheit je Bild ein Nutzungsentgelt von 400,00 € je Bild veranschlagt habe.

Letztlich lässt es sich Rechtsanwalt Sandhage nicht nehmen, den Empfänger der Abmahnung darauf hinzuweisen, "die Angelegenheit den Strafverfolgungsbehörden zwecks Strafverfolgung in eigener Kompetenz zur Kenntnis zu geben".

Empfänger solcher Drohungen sollten sich hiervon aber bitte nicht beeindrucken lassen, sondern sich umgehend an einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt wenden, damit durch geeignete Maßnahmen auf die Forderungen von Marcel Frank/RA Sandhage geantwortet werden kann.


UPDATE 22.04.2016: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die Marcel Frank, Ruhlsdorfer Str. 158, 14513 Teltow, über Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, aussprechen lässt.

Mit der Abmahnung wird eine fehlende Widerrufsbelehrung in einem eBay-Angebot beanstandet und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Im Übrigen kann auf unsere bisherigen Ausführungen verwiesen werden.


UPDATE 16.08.2016: Weitere Abmahnung

Und wieder geht uns eine Abmahnung zu, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen von Marcel Frank ausspricht. Gerügt wird diesmal eine veraltete Widerrufsbelehrung bei eBay nebst fehlendem Musterwiderrufsformular.

Ansonsten kann auf Obiges verwiesen werden. Neu ist lediglich, dass der Abmahner Marcel Frank jetzt unter dem eBay-Benutzernamen "bremsenkoenig" handeln soll, so Rechtsanwalt Sandhage gegenüber dem Empfänger der Abmahnung.


UPDATE 09.03.2017: Weitere Abmahnung

Nachdem es mehrere Wochen ruhig um die Abmahnungen war, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen von Marcel Frank ausspricht, geht uns heute eine aktuelle Abmahnung zu.

Zur Abwechslung wird diesmal wieder im Marktsegment RC-Modellbau (ferngesteuerte Boote, ferngesteuerte Autos, ferngesteuerte Modelle) abgemahnt. Hierzu behauptet Rechtsanwalt Sandhage, dass Marcel Frank bei eBay unter dem Verkäufernamen "rc-fahrzeug-shop" die verschiedensten Produkte aus dem Segment RC-Modellbau verkaufe.

Wie für Rechtsanwalt Sandhage in den vergangenen Monaten auch für andere "Abmahnmandanten" üblich, wird auch hier der fehlerhafte Hinweis/der fehlende Link auf die OS-Plattform im Rahmen eines eBay-Angebots beanstandet.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners Marcel Frank fordert Rechtsanwalt Sandhage die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 7.500,00 €.

Es sprechen viele Indizien dafür, dass die Abmahnung den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG erfüllt, sodass den Forderungen nicht ohne sorgfältige (aber fristgerechte) Prüfung nachgekommen werden sollte.

Rufen, mailen oder faxen Sie uns einfach unverbindlich an.


UPDATE 21.04.2017: Weitere Abmahnung

Wieder geht uns eine Abmahnung zu, die von dem Berliner Anwalt Gereon Sandhage im Namen des Marcel Frank, Teltow, ausgesprochen wird. Diesmal ist zur Abwechslung das Marktsegment Kfz-Teile/Kfz-Zubehör mit einer Abmahnung bedacht worden.

Wiederum standardisiert hingegen wird der fehlerhafte Hinweis auf die OS-Plattform abgemahnt.

Den Gegenstandswert seiner Abmahnung setzt Rechtsanwalt Gereon Sandhage aber diesmal auf "nur" 3.000,00 € fest und fordert neben Abmahnkosten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten von Marcel Frank.


UPDATE 19.07.2017: Weitere Abmahnungen

Nachdem es ein paar Wochen ruhig um die Abmahnungen war, erreichten uns in dieser Woche mehrere Abmahnungen, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage mal wieder im Namen von Marcel Frank (RC-Fahrzeug-Shop Frank), Ruhlsdorfer Str. 158, 14513 Teltow, ausspricht.

Standardisiert wird erneut der fehlerhafte Hinweis auf die OS-Plattform beanstandet.

Abmahnkosten sollen auf Grundlage eines Streitwerts von 3.000,00 € bezahlt werden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten des Abmahners abgegeben werden.



Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • Nicole Hölzel

    11 Februar 2015 um 13:44 |
    Telefonisch erhielt ich unter der Rufnummer des Little Money Shop die Mitteilung: Der Betrieb wurde zum 1.1.2015 abgemeldet, Herr Frank sei nicht erreichbar; Nachsendeadresse wird nicht herausgegeben. Eine heutige Testbestellung in einem der Shops des Herrn Frank wurde dennoch angenommen und bestätigt. Unter dem Dach des Litlle Money Shop ist gleichzeitig ein Kfz-Betrieb Frank ansässig.

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