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Abmahnung Ramon Witter Werdermann von Rüden Rechtsanwälte


Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Sozietät Werdermann von Rüden Rechtsanwälte aus Berlin (abmahnhelfer.de) für Herrn Ramon Witter vor. Von der Abmahnung des Herrn Ramon Witter durch die Kanzlei Werdermann von Rüden Rechtsanwälte ist ein Händler auf der Handelsplattform eBay betroffen. Die Werdermann von Rüden Rechtsanwälte führen in Ihrer Abmahnung im Auftrag des Herrn Witter aus, dass dieser Händler diverse gesetzlichen Informationspflichten nicht einhalten würde. 

So wird u.a. seitens Herrn Witter eine falsche Widerrufsbelehrung (40-EURO-Klausel) beanstandet.

Herr Ramon Witter lässt durch die Werdermann von Rüden Rechtsanwälte sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Die der Abmahnung beigefügte und bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach zu weit gefasst. So sieht dieser Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung der Sozietät Werdermann von Rüden beispielsweise eine Vertragsstrafe in Höhe von über 5.000 EUR vor. 

Weiter soll der Empfänger der Abmahnung die Kosten der Beauftragung der Sozietät Werdermann von Rüden erstatten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Sozietät Werdermann von Rüden für Herrn Ramon Witter erhalten haben sollten, raten wir dringend dazu an, die Abmahnung des Herrn Ramon Witter durch einen im wettbewerbsrecht versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Gerne können Sie uns hierzu ansprechen.


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • hyang

    13 April 2020 um 02:32 |
    Ich habe eigene grausige Erfahrungen mit der Sozietät Werdermann v Rüden gemacht und das im Portal Ausgezeichnet.org kommentiert. Ich war nämlich überrascht, daß ich offenbar nicht das einzige "Opfer" bin.
    Wie handeln Sie Abmahnungsfälle ab? Muß ich davon ausgehen, daß alle Anwälte gleich sind, da sie doch dem einzigen Arbeitgeber verpflichtet sind?

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