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Abmahnung wegen der Verwendung von Flickr-Bildern

Flickr-Bilder und die Creative Commons License


Lange hat sie auf sich warten lassen, die erste uns vorliegende Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Verwendung eines Lichtbildes auf einer Homepage, das von der Seite Flickr.com entnommen wurde.

Nach den Angaben bei Wikipedia handelt es sich bei Flickr um "ein kommerzielles Web-Dienstleistungsportal mit Community-Elementen, das es Benutzern erlaubt, digitale und digitalisierte Bilder sowie kurze Videos von maximal drei Minuten Dauer mit Kommentaren und Notizen auf die Website zu laden und so anderen Nutzern zugänglich zu machen („zu teilen“)".
Um dieses gigantische Fotoarchiv nach frei verwendbaren Fotos zu durchsuchen, bietet Flickr die Möglichkeit, die Suche auf solche "frei" verwendbaren Bilder einzuschränken, indem eine die entsprechenden Einstellungen vorgenommen werden

Abmahnung Flickr


Genau hier setzt die Abmahnung des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE), Schloßstr. 50, Berlin, für sein Mitglied Dennis Skley an. Die Abmahnung wird durch den vormals durch sogenannte Filesharing-Abmahnungen bekannten Rechtsanwalt Lutz Schroeder ausgesprochen. Ob man von einem derart hoch spezialisierten Interessenverband nicht erwarten kann, dass dieser eine (einfache) urheberrechtliche Abmahnung selbst ausspricht und hierdurch die Kosten der Abmahnung durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder vermieden werden könnten, wollen wir an dieser Stelle nicht weiter vertiefen.

In der Abmahnung wird angegeben, dass das fragliche Bild mit Willen des Herrn Dennis SHey auf der Plattform Flickr.com veröffentlicht wurde und der Creative Commons License Deed unterliegen würde.

Auf der Flickr-Seite sei explizit angegeben worden, dass die Nutzung des Bildes Lizenzbedingungen unterliegt und diese unter dem Link "Bestimmte Rechte vorbehalten"

Abmahnung Flickr 2
ausdrücklich beschrieben worden seien.

Diese Lizenzbedingungen würden die Verwendung des Bildes nur unter der Voraussetzung, dass der Urheber des Fotos so angegeben wird, wie er sich auf der Plattform Flickr.com benennt (hier "Dennis Skley“) nebst eines Links auf dessen Flickr-Seite erlauben. Auf diese Weise würde sichergestellt, dass der Fotograf die entsprechende Aufmerksamkeit und einen Werbeeffekt für seine Arbeit erhalten würde. Zusätzlich müsse ein Link zur Lizenz angegeben werden, damit andere Nutzer sich ebenfalls informieren können, unter welchen Bedingungen das Bild genutzt werden kann.

Der Empfänger der Abmahnung habe das Bild jedoch ohne jede Kennzeichnung des Fotografen und ohne Link auf die Lizenz verwendet und somit auch keine Lizenz für die Nutzung des Bildes erworben.

Die Kostenfolgen sind happig. Neben den Kosten der Abmahnung

Abmahnung Flickr 3
soll ein Schadensersatz von mehr als 800 EUR zum Ausgleich gebracht werden.

Abmahnung Flickr 4
Diese Abmahnung veranschaulicht eindrücklich, dass bei derartigen, vermeintlich „frei“ verwendbaren Bildern bei Flickr immer die Creative Commons License beachtet werden muss. Werden die in der Creative Commons License ersichtlichen Bedingungen nicht eingehalten, droht die Abmahnung.


Ihr Ansprechpartner

Kommentare (5)

  • MH

    03 Februar 2020 um 20:36 |
    Der Schadenersatz ist nicht steuerbar.

    antworten

  • Martin

    09 August 2017 um 19:26 |
    Hallo,
    schöner Artikel und genau das was besprieben wurde - ist mir vor 4 Wochen ins Haus geflattert. Allerdings hat ich den Hinweis © Dennis Skley / Flickr sehr wohl im Bild stehen. Jedoch den Hinweis der CC eben vergessen. Wie das nun jetzt ausgehen mag, da bin ich mal gespannt, nach Urteilen sind ja CC Bilder normal auch nicht nach der MF Tabelle zu berechnen und wenn un düberhaupt sind 100€ ausreichend.

    Beste Grüße
    Martin

    antworten

    • marco

      09 Dezember 2017 um 18:52 |
      Hey Martin,
      darf ich fragen, wie die Sache ausgegangen ist? Genau dasselbe ist mir gestern ins Haus geflattert.

      Merci!

      antworten

  • Herbert Muck

    24 Februar 2016 um 13:48 |
    Herr Skley versucht wohl, seinen mangelnden Erfolg als Fotograf durch Urheberrechtsklagen wettzumachen. Dabei ist er nicht ungeschickt: Er setzt eine relativ komplizierte CC-Lizenz für seine Bilder und lässt dann wegen relativer Kleinigkeiten Abmahnungen verschicken. In meinem Fall war es der fehlende Link, der zu einer Abmahnung führt. Ich kann also die Warnung vor Herrn Skley nur weitergeben.

    antworten

  • Mario H.

    04 Dezember 2015 um 11:46 |
    Grundsätzlich muss man immer die Lizenzbedingungen beachten (es sei denn, das Bild ist selbstgemacht). In diesem Sinne der alte Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Was vor allem gilt, wenn unter dem Medium sogar ein Link zur Lizenz (die imho leicht verständlich aufbereitet ist) steht.
    Andererseits hoffe ich, dass ich mir den Namen des Fotografen merke, damit ich nie Bilder von ihm verwende. Mit bestimmten Methoden möchte ich nichts zu tun haben. Und Leute, die eben solche verwenden, nicht unterstüzten.

    antworten

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