• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Strafbarkeit des "Anpingen" von Handys

Strafbarkeit des "Anpingen" von Handys als Betrug strafbar


Automatisierte, kurze Anrufe auf Mobiltelefone (Anklingeln-Lassen), die den Empfänger dazu veranlassen sollen, eine gebührenpflichtige Mehrwertdienstnummer zurückzurufen („Anpingen“), greifen immer mehr um sich. Das Landesgericht Osnabrück entschied nun, dass diese den Straftatbestand des Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB) erfüllen.

10 KLs 38/09, 10 KLs - 140 Js 2/07 - 38/09

jurisPR-ITR 14/2013, Anm. 6

 


Ihr Ansprechpartner

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland