Account-Inhaber haftet nicht bei gehackten Zugangsdaten
Betrügereien im Internet nehmen stetig zu. Wenn Zugangsdaten in falsche Hände geraten, kann nicht nur der unmittelbar betroffene Internetnutzer geschädigt werden, sondern auch dessen Vertragspartner.
Vor dem Landgericht Gießen wurde ein Fall verhandelt, in dem die Zugangsdaten zu einem großen Auktionsportal durch einen Betrüger ausspioniert worden waren. Kauft der Hacker in der Folge über den fremden Zugang ein, ist der rechtmäßige Inhaber des Accounts nicht verpflichtet, dem Händler den Kaufpreis zu bezahlen. Durch die Häufung der Betrugsfälle kann der Händler nicht mehr davon ausgehen, dass hinter einer Bestellung ausschließlich der eigentliche Kontoinhaber steckt. Darüber hinaus hätte er die Möglichkeit gehabt, bei der persönlichen Abholung der Ware, die in diesem Fall vereinbart war, durch die Kontrolle der Ausweispapiere die Identität des Abholers zu überprüfen.
Beschluss des LG Gießen vom 14.03.2013
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