Das Landgericht Hamburg entschied am 03.09.2019, dass das Angebot, Arbeitsunfähigkeitsscheine (AU-Scheine) per WhatsApp im Rahmen einer Fernbehandlung auszustellen, wettbewerbswidrig sei. Es sei mit der ärztlichen Sorgfalt nicht vereinbar, wenn ein Arzt auf den persönlichen Kontakt mit dem...