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Abmahnung Filesharing


Wenn Sie auf unsere Internetseite gestoßen sind, weil Sie oder Angehörige, Freunde oder Bekannte eine Filesharing-Abmahnung bekommen haben und Sie derzeit noch nicht wissen, wie Ihnen geschieht oder Ihnen alles „über den Kopf zu wachsen droht“, dürfen wir Sie zunächst beruhigen:

Sie befinden sich in „bester Gesellschaft“.

Natürlich ist das nur ein geringer Trost, jedoch können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen rechtlichen Beratungspraxis mitteilen, dass sich glücklicherweise in einer Abmahnung alles schlimmer liest als es letztendlich ist. Eine rechtzeitige juristische Beratung bei Filesharing kann einerseits sehr viel Geld sparen und andererseits erhebliche Kostenrisiken für die Zukunft für vermeiden.

Warum das?

Es werden etwa 700.000 Filesharing-Abmahnungen pro Jahr ausgesprochen, die ihren Ursprung also in der Nutzung von sog. Internettauschbörsen haben.

Demzufolge versteht es sich fast von selbst, dass die mit diesen Massenabmahnungen einhergehenden wirtschaftlichen Interessen dazu führen, dass sich eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt hat.

Das Taktieren ist jedoch stets nahezu identisch: Dem Empfänger einer Filesharing-Abmahnung wird eine Rechtsverletzung vorgeworfen, selbst wenn dem nicht so sein sollte, soll er nach dem Willen der Abmahnkanzleien zumindest als Anschlussinhaber haften – ihm wird zugleich erklärt, dass die Möglichkeiten, sich zu „enthaften“, äußerst gering und nicht minder aussichtslos sind.

Stets wollen die Abmahnkanzleien sog. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen (sog. strafbewehrte Unterlassungserklärungen) von den Abgemahnten haben. Ebenfalls nahezu standardisiert wird ein erschreckendes Kostenszenario aufgebaut, das es dem Empfänger der Abmahnung leicht machen soll, auf irgendwelche finanziellen Pauschalforderungen einzugehen.

Durch die geschickte Verknüpfung von Begriffen wie Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz und Streitwerten von mehreren zehntausend Euro sowie durch dezente Hinweise auf die Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen und angeblich einschlägige Gerichtsurteil wird ein erheblicher Druck auf die Abgemahnten aufgebaut, der unseres Erachtens nur darauf abzielt, im Wege völlig standardisierter Vorgänge möglichst effektiv „abzukassieren“.

Dies ist allerdings nach unserer Auffassung nicht der Wille des Gesetzgebers.

Natürlich ist allen, die sich mit dem Urheberrecht beschäftigen, bewusst, dass die Verletzung von Urheberrechten keine Bagatelle darstellt und dass es sich insbesondere nicht um Kavaliersdelikte handelt. Ebenfalls ist der Mehrheit aller Betroffenen bewusst, dass Urheberrechtsverletzungen zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen.

Bedenklich an dem Vorgehen der Abmahnindustrie ist jedoch, dass allein aufgrund der Menge der Abmahnungen bei Filesharing auf Seiten der Abmahner nie eine einzelfallbezogene Betreuung einzelner Mandate erfolgen kann.

Allerdings gilt, dass, auch wenn man als Betroffener leicht einen anderen Eindruck bekommen kann, es sich bei solchen Abmahnungen grundsätzlich nicht um eine Abzocke oder Betrug handelt. Der Hintergrund einer mehr oder minder erheblichen Rechtsverletzung darf also nicht aus dem Auge verloren werden, da die mit Urheberrechtsverletzungen einhergehenden Kostenrisiken immens sind.

Durch eine taktisch sinnvolle Verteidigung ist es jedoch möglich, die Folgen und Kosten im Falle einer Abmahnung bei Filesharing zu einem überschaubaren Risiko aus der Welt zu schaffen – dies setzt jedoch voraus, dass Sie sich unmittelbar mit Erhalt einer Abmahnung an eine spezialisierte Anwaltskanzlei wenden.

Das urheberrechtliche Referat unserer Kanzlei hat in den letzten Jahren Erfahrungen aus tausenden Filesharing-Abmahnungen gesammelt. Wir wissen daher, wie wir Ihre Interessen effektiv und einzelfallbezogen vertreten können, ohne dass Ihr Anliegen für uns zum Routinegeschäft geworden ist.

Auch wenn der Inhalt der Abmahnschreiben identisch ist, kommt es stets auf den einer Abmahnung zugrundeliegenden Sachverhalt an. Allein die Frage, weshalb es in Ihrem Fall zu einer Abmahnung wegen Filesharing gekommen ist, entscheidet über das weitere Vorgehen.
Daher werden Sie bei uns keine „08/15-Strategie“ finden und bekommen keine leeren Versprechungen oder Garantien, dass Sie keinerlei Zahlung an die Abmahner leisten müssen.

Hierfür müssen wir uns erst mit Ihrem Fall vertraut machen und sind dabei auf Ihre Angaben angewiesen – erst danach können wir die Rechtslage einschätzen, Ihnen unterschiedliche Lösungen sowie deren Vor- und Nachteile aufzeigen und anschließend taktisch sinnvoll reagieren.

Nehmen Sie daher gern unverbindlichen Kontakt zu uns auf und lernen Sie uns in einem kostenlosen Orientierungsgespräch kennen. Wir können so herausfinden, wie wir Ihnen helfen können und welche Kosten dadurch für Sie entstehen.

Sie erhalten dann von uns ein Pauschalangebot, das unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden abdeckt. Es gibt also eine volle Kostentransparenz und damit keine versteckten Kosten – schließlich wollen auch wir, dass Sie von Beginn des Mandatsverhältnisses an bis zu dessen Abschluss sowie auch darüber hinaus mit unserer Kanzlei zufrieden sind.

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie unter hier.

Wir freuen uns, Sie persönlich oder telefonisch kennenzulernen...

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