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Forderungschaos bei Baek Law - RA Peter Kimm?

Oder: Die Offenbarung des Desinteresses an vermeintlichen urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen nach vermutlicher Filesharing-Abmahnung


Im Sommer 2012 wandte sich eine Mandantin mit einem Schreiben der Inkassofirma Intrum Justitia GmbH, Darmstadt, an uns.

Mit diesem als „Zahlungserinnerung“ titulierten Schreiben behauptete die Firma Intrum Justitia GmbH gegenüber unserer Mandantin, dass dem Gläubiger „Rechtsanwalt Peter Kimm c/o Anwaltskanzlei Baek-Law, Spitaler Str. 32, 20095 Hamburg“ eine Forderung aufgrund „1 Rechnungen vom XXX bis XXX“ zustehe.

Die Gesamtforderung in Höhe von 500,18 € setzte sich wie folgt zusammen:

- Hauptforderung in Höhe von 350,00 EUR
- Unverzinsliche Kosten in Höhe von 148,04 EUR
- Zinsen auf Hauptforderung in Höhe von 2,14 EUR

Weil diese Forderung für unsere Mandantin nicht im Ansatz nachvollziehbar war, wandten wir uns unverzüglich sowohl an die Firma Intrum Justitia GmbH als auch an die Kanzlei Baek-Law bzw. an Herrn Rechtsanwalt Peter Kimm und baten um Mitteilung, auf welcher Grundlage die behauptete Forderung beruhe.

Nachdem 10 Tage vergingen, ohne dass sich entweder Rechtsanwalt Peter Kimm noch das Inkassounternehmen Intrum Justitia zu einer Antwort veranlasst sahen, wandten wir uns erneut an Baek Law sowie an Intrum Justitia und hielten im Namen unserer Mandantin fest, dass wir davon ausgehen würden, dass es sich bei der „Zahlungserinnerung“ wohl offensichtlich um ein Versehen gehandelt hat, sodass die Angelegenheit als abgeschlossen betrachtet würde.

Keine 30 Minuten später meldete sich die Kanzlei Baek-Law und teilte per E-Mail mit, dass unsere Mandantin aufgrund einer Urheberrechtsverletzung angeschrieben worden sei und dass sie hierauf nicht reagiert habe. Deshalb sei dieser Fall an das Inkassounternehmen Intrum Justitia GmbH abgetreten worden. Ebenso kündigte die Kanzlei Baek Law an, dass im Falle des weiteren Zahlungsverzuges Klage erhoben würde – die Angelegenheit sei somit nicht abgeschlossen.

Dieses angebliche Anschreiben aufgrund einer Urheberrechtsverletzung konnte uns unsere Mandantin jedoch nicht vorlegen. Zwar ist uns bekannt, dass Rechtsanwalt Peter Kimm regelmäßig sog. Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen hat. Nicht bekannt war uns jedoch, dass er gleichzeitig auch als Rechteinhaber/Anspruchsberechtigter auftritt, soweit RA Peter Kimm in der „Zahlungserinnerung“ der Intrum Justitia GmbH als „Gläubigerin“ bezeichnet wird.

Wir haben die Anwaltskanzlei Baek Law deshalb um Übermittlung des Anschreibens wegen einer Urheberrechtsverletzung gebeten, damit wir hierzu im Namen unserer Mandantin weiter Stellung hätten nehmen können. Ebenso haben wir Rechtsanwalt Peter Kimm gebeten, die etwaige Zession (also den Übergang der Forderung eines Rechteinhabers auf RA Peter Kimm) darzulegen.

Die dann folgenden zwei Monate blieben ruhig.

Unruhe kam erst wieder auf, als Rechtsanwalt Peter Kimm als „Antragsteller“ den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids gegenüber unserer Mandantin beantragte. Hierbei hat sich Rechtsanwalt Peter Kimm jedoch nicht selber vertreten, sondern den Mahnbescheid durch die Kanzlei der ADIUVO Rechtsanwälte beantragen lassen.

Die ADIUVO Rechtsanwälte haben im Rahmen des Mahnbescheids nunmehr eine Gesamtforderung in Höhe von 595,77 EUR gegenüber unserer Mandantin im Namen von RA Peter Kimm geltend gemacht, die sich wiederum wie folgt zusammensetzen soll:

- Hauptforderung: 350,00 EUR
- Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens: 52,45 EUR
- Mahnkosten: 10,00 EUR
- Auskünfte: 17,85 EUR
- Inkassokosten: 64,26 EUR
- vorgerichtliche Anwaltsvergütung: 83,54 EUR
- Kontoführungsgebühren: 11,90 EUR

Da jedoch erneut weder uns noch unserer Mandantin der angebliche Forderungsgrund offen gelegt worden ist, haben wir im Namen unserer Mandantin Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid erhoben.

Rechtsanwalt Peter Kimm von der Kanzlei Baek Law, vertreten durch die ADIUVO Rechtsanwälte, hat nunmehr nicht etwa die Durchführung des sogenannten streitigen Verfahrens (also des „gewöhnlichen“ Gerichtsverfahrens) beantragt, stattdessen wandte sich erneut ein weiteres Inkassounternehmen an unsere Mandantin.

So meldete sich diesmal, etwa einen Monate nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid, das in Witten ansässige Inkassounternehmen Debcon GmbH bei unserer Mandantin und forderte sie erneut zur Zahlung eines Betrages von 350,00 EUR auf.

In diesem Inkassoschreiben erklärt die Firma Debcon GmbH, dass sie die ursprünglich der Rechtsanwaltskanzlei Baek Law zustehende Forderung gekauft habe, so dass die Forderung an die Firma Debcon GmbH abgetreten worden sei. Daher sei nun die Firma Debcon GmbH Inhaberin der gegenüber unserer Mandantin bestehenden und längst fälligen Geldschuld.

Sodann teilt die Firma Debcon GmbH mit, dass ihr die Rechtsanwaltskanzlei Baek Law mitgeteilt habe, dass unsere Mandantin auf den seinerzeit ausgesprochenen Vergleichsvorschlag keinerlei Zahlung geleistet habe. Dieses Verhalten könne die Firma Debcon GmbH nicht verstehen, so dass unsere Mandantin sicherlich Verständnis dafür habe, dass dieser Zustand nicht beibehalten werden kann.

Diesem erneuten Versuch der Forderungsdurchsetzung haben wir ebenfalls widersprochen und sind gespannt, ob das „Spiel“ mit Mahnungen, Inkassoschreiben, Drohungen mit Gerichtsverfahren oder Anträgen auf Erlass von Mahnbescheiden wieder von vorn beginnt.

Bemerkenswert ist: Der angebliche Forderungsgrund ist uns noch immer nicht mitgeteilt worden.

Zwar hat uns die Debon GmbH auf unsere weitere Anfrage eine „Bestätigung der Abtretung und Abtretungsanzeige“ vorgelegt, aus der sich ergeben soll, dass eine Forderung in Höhe von 350,00 € durch die Rechtsanwaltskanzlei BAEK LAW an die DebCon „gemäß Kauf- und Abtretungsvertrag“ verkauft und abgetreten worden sei.

Diesen angeblichen „Kauf- und Abtretungsvertrag“ wollte uns die Firma Debcon jedoch trotz erneuter Aufforderung nicht vorlegen. Auch unsere weitere Bitte, doch nun endlich einmal darzulegen, weshalb sich Rechtsanwalt Peter Kimm überhaupt einer Forderung gegenüber unserer Mandantin berühmt, die dann an die DebCon hätte abgetreten werden können, ist bis heute ignoriert worden.

Stattdessen teilten uns nunmehr die ADIUVO Rechtsanwälte mit, dass das Mandat mit Rechtsanwalt Peter Kimm (Anwaltskanzlei Baek-Law) beendet sei und wir uns deshalb direkt an ihn wenden mögen.

Wir fragen uns daher:

  • Welche urheberrechtliche Position soll RA Peter Kimm innehaben, um angebliche Ansprüche behaupten zu dürfen?
  • Weshalb bedient sich ein Rechtsanwalt eines Inkassounternehmens, um eigene angebliche Ansprüche anzumahnen?
  • Weshalb beauftragt Rechtsanwalt Peter Kimm anschließend eine weitere Anwaltskanzlei, um die angeblichen Forderungen im Wege eines Mahnbescheids geltend zu machen?
  • Weshalb mischt sich nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein weiteres Inkassounternehmen ein und macht dabei im eigenen Namen diejenigen Ansprüche geltend, die zuvor das erste Inkassounternehmen im Namen von RA Kimm gelten gemacht hat?
  • Weshalb werden Kauf- bzw. Abtretungsverträge nicht vorgelegt?
  • Weshalb erklärt keiner der Beteiligten, auf welcher Grundlage die Forderung beruhen soll, die Rechtsanwalt Peter Kimm anfänglich zu seinen Gunsten behaupten ließ?
  • Und wenn der ganzen Forderungsangelegenheit tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung zu Grunde liegen soll: Weshalb ist man dann nicht interessiert, einen damit etwaig einhergehenden Unterlassungsanspruch außergerichtlich (bzw. überhaupt) aus der Welt zu räumen


Da wir keine Antworten erhalten haben, sind wir gespannt, wie sich die Angelegenheit weiter entwickeln wird und werden hierüber natürlich gern berichten.

Sollten Sie ähnliche Erfahrungen mit Rechtsanwalt Peter Kimm / Baek Law Anwaltskanzlei, der Intrum Justitia GmbH, den ADIUVO Rechtsanwälten oder der Debcon GmbH gemacht haben, können Sie sich gern an der Diskussion beteiligen.


Ihr Ansprechpartner

Kommentare (1)

  • Oliver Panzer

    02 Februar 2019 um 15:27 |
    Mich würde als Leser dieser Ganzen Angelegenheit mal Interessieren wie die Sache ausgegangen ist. Auch ich wurde mehrmals durch Versuche der Abmahnung zu Recht kostenintensiven Rechtsvertretungen gezwungen, wobei nicht ein einziger Fall jemals Rechtlich Verhandelt wurde oder werden konnte, da in den ganzen Fällen keine Rechtliche Grundlage zu erkennen war. Es ärgert nur sehr, da man keine Grundlage hat Schadensersatz geltend zu machen.

    Gruß Oliver P

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