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Abmahnung Spinning

Abmahnung Spinning und Aquaspinning Firma Mad Dogg Athletics Inc. durch die Greyhills Rechtsanwälte


Abmahnung Spinning © Kzenon - Fotolia.com

Die Firma Mad Dogg Athletics Inc., Venice, Kalifornien, USA, lässt wegen der unzulässigen Verwendung der eingetragenen Marke Aquaspinning und der Marke Spinning markenrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Wir können nur anraten, die der Abmahnung der Firma Mad Dogg Athletics Inc. in Bezug auf die Marke Spinning beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft zu unterzeichnen.

Beachten Sie hierzu auch unseren Beitrag zu den Abmahnungen der Firma Mad Dogg Athletics Inc. Dort finden Sie zahlreiche weitere Informationen zu den Abmahnungen Spinning und Aquaspinning.


UPDATE 10.12.2012: Weitere Abmahnung wegen Marke "SPINNING"


Nachdem es lange Zeit ruhig war in Bezug auf die Spinning-Abmahnungen der Firma Mad Dogg Athletics Inc., Venice, Kalifornien, USA, durch die Greyhills Rechtsanwälte, liegt uns aktuell wieder eine solche Spinning-Abmahnung vor.

In dieser Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Firma Mad Dogg Athletics Inc. Entwicklerin von stationären Fitnessfahrrädern sowie von Trainingskonzepten zur körperlichen Ertüchtigung auf stationären Fitnessfahrrädern sei. Anfang der neunziger Jahre entwickelte die Mad Dogg Athletics Inc. ein völlig neuartiges, ganzheitliches Gruppentrainingsprogramm auf einem stationären Fitnessfahrrädern, die mit einem speziellen Schwungrad ausgestattet waren. Für dieses Gruppentrainingsprogramm, das sich aufgrund seiner positiven gruppendynamischen Effekte nach dem Aerobicboom der achtziger Jahre schnell zu einem der erfolgreichsten Gruppentrainingsprogramm Modell der Welt entwickelte, wählte die Mad Dogg Athletics Inc. den Markennamens Spinning.

Die Mad Dogg Athletics Inc. ist u.a. Inhaberin der rechtsbeständigen Marken

  • SPINNING, EU 3242021, geschützt u.a. für "Bekleidungstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen aller Art" mit Priorität vom 25.06.2003,
  • SPINNING, EU 175117, geschützt u.a. für "Fitnessgeräte" und "Fitnesstraining" mit Priorität vom 01.04.1996,
  • SPINNING (fig.), DE 39813719, geschützt u.a. für "Schuhwaren" und für "Bekleidungsstücke; Turn- & Sportartikel" mit Priorität vom 11.03.1998.


Sodann lässt die Mad Dogg Athletics Inc. die Verwendung der Marke Spinning in Google-Ad-Words Anzeigen beanstanden. Die so verlinkten Webseite würde auf Angebote für Sportbekleidung verweisen, die jedoch allesamt nicht von der Firma Mad Dogg Athletics Inc. stammen würden und von dieser auch nicht lizenziert wurden.

Die Verwendung der Bezeichnung Spinning als Keyword in Verbindung mit einer im Rahmen des Suchmaschinenmarketings geschalteten Werbeanzeige für Sportbekleidung würde eine Verletzung der Marke Spinning darstellen. Die in Rede stehende Verwendung der Marke Spinning würde die Herkunftsfunktion beeinträchtigen, da aufgrund der ausdrücklichen Nennung der Marke in der Überschrift des Anzeigentextes aus der Anzeige für einen normalen informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer erkennbar wäre, ob die dort beworbenen Bekleidungsstücke von der Firma Mad Dogg Athletics Inc. oder einem mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder aber von einem Dritten stammen würden.

Die Internetanzeige würde Nutzern, die nach Original Spinning Bekleidung suchen würden, suggerieren, dass eine wirtschaftliche Verbindung zwischen dem Unternehmen, dass die Anzeige geschaltet hat und der Firma Mad Dogg Athletics Inc. bestehen würde.

Aufgrund der begangenen Markenrechtsverletzung würde der Empfänger der Abmahnung der Firma Mad Dogg Athletics Inc. auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Schadensersatz und Kostenerstattung haften.

Sodann fordern die Greyhills Rechtsanwälte den Empfänger der Spinning-Abmahnung auf, die im Entwurf anliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung oder eine inhaltsgleiche Erklärung zu unterzeichnen und an Sie zu übermitteln.

Der Abmahnung der Greyhills Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltsvergütungsrechnung über 2051 € beigefügt (1,5 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 100.000 €).

Wenn auch Sie eine Spinning-Abmahnung der Greyhills Rechtsanwälte im Auftrag der Mad Dogg Athletics Inc. erhalten haben sollten, raten wir dringend davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zur Unterschrift zu bringen. Wir weisen darauf hin, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein Vertrag zu Stande kommt, der lebenslange Gültigkeit hat.


UPDATE 01.10.2016: Weitere Spinning-Abmahnung der Firma Mad Dogg Athletics Inc.

Uns liegt eine weitere marken- sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Mad Dogg Athletics Inc. durch die Greyhills Rechtsanwälte vor. Mit dieser Abmahnung beanstandet die Firma Mad Dogg Athletics Inc. die Bezeichnung stationärer Fitnessfahrräder auf der Handelsplattform eBay die in der Artikelbeschreibung die Bezeichnung „Spinning“ tragen, jedoch nicht von Firma Mad Dogg Athletics Inc. stammen.

Aufgrund dieser begangenen Rechtsverletzungen hafte der Empfänger der Abmahnung der Firma Mad Dogg Athletics Inc. auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Schadensersatzleistung und Kostenerstattung.

Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 125.000 EUR beziffert.


UPDATE 07.11.2017 Weitere Abmahnung wegen Marke SPINNING

Uns geht eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Firma Mad Dogg Athletics Inc. wegen des Vorwurfs der Verletzung der Marke "SPINNING" zu. Diesmal wird die Benutzung der Bezeichnung "Spinningrad" in einem Onlineshop abgemahnt.

Neben Ansprüchen auf Unterlassung werden Auskunft, Rechnungslegung, Schadensersatz und Abmahnkostenerstattung aus einem Gegenstandswert von 100.000,00 € verlangt.

Im Übrigen kann auf unsere bisherigen Ausführungen verwiesen werden.


UPDATE 29.03.2021: Weitere "SPINNING"-Abmahnung

Vor wenigen Tagen erreichte uns seit längerer Zeit mal wieder eine Abmahnung in Bezug auf das Wort "SPINNING" im Zusammenhang mit dem Onlineangebot von Heimtrainern, Fitnessrädern und Hometrainern über die Handelsplattform eBay.

Die Greyhills Rechtsanwälte erklären in der Abmahnung, dass die Firma Mad Dogg Athletics Inc., Venice, Inhaberin der Marke(n) "SPINNING" sei und festgestellt habe, dass dieses Zeichen durch den Empfänger der Abmahnung in markenverletzender Weise im Rahmen von eBay-Angeboten genutzt würde und zwar insbesondere dadurch, dass der Begriff "Spinning-Bike" prominent und blickfangmäßig nach Art einer Marke herausgestellt worden sei.

Der abgemahnte eBay-Händler soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Mad Dogg Athletics Inc. abgeben. Zudem werden Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Ferner soll der Empfänger der Abmahnung Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 100.000,00 € und somit 2.171,50 € zum Ausgleich bringen.

Wegen der Einzelheiten können wir auf die obigen Darstellungen verweisen.

Zu beachten sind insbesondere die erheblichen Folgen, die mit der leichtfertigen Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehen. Um diese Risiken von vornherein zu begrenzen, empfiehlt es sich in jedweden Zweifelsfällen, sofort fachkundige Hilfe hinzuziehen.



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