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Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH

Erfahrung mit Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer


Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH, München, lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aufgrund des Up- und Downloads von urheberrechtlich geschützten Filmen in peer-to-peer (filesharing, p2p) Netzwerken, wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa, Abmahnungen aussprechen.

Mit der Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Sony Music Entertainment Germany GmbH gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien.

Die Unterlassungserklärung, die wir hier im Original zitieren:

„es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber Unterlassungsgläubiger für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an verletzten Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von verletztem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden.“

bezieht sich nicht nur auf den konkreten Verstoß, sondern auf sämtliche Werke, an denen der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen.

Seit einiger Zeit lässt die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH den Unterlassungsanspruch auf das konkret mit der Abmahnung beanstandete Werk beziehen.

In dem uns vorliegenden Fällen können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.


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