Einem Möbelhaus ist es untersagt, Werbung unter Verwendung eines vermeidlichen Testsiegels „Bestes Möbelhaus“ zu betreiben, weil dies in wettbewerbswidriger Weise irreführend ist, so das LG Potsdam (LG Potsdam, Urteil vom 06.05.2011, Az. 51 O 65/10). Worum es ging – die Fakten des...