Abmahnung Jürgen zur Horst durch Kanzlei Sandhage
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Jürgen zur Horst, Oldenburg, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, vor.
Rechtsanwalt Sandhage behauptet in der Abmahnung, dass Herr Jürgen zur Horst Inhaber eines Ladengeschäfts unter der Adresse Lange Straße 10, 26122 Oldenburg, sei und in seinem Ladengeschäft Uhren und Schmuck anbiete. Weiter würde ein Goldschmied von Herrn Jürgen zur Horst beschäftigt.
Gegenstand dieser Abmahnung ist eine Webeanzeige im Rahmen dessen Herr Jürgen zur Horst die Aussage
- Altgoldankauf zu Höchstpreisen und
- Altgoldankauf zum Rekordpreis
beanstanden lässt.
Weiter lässt Herr Jürgen zur Horst zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese der Abmahnung beigefügt. Hiernach soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR zugunsten des Herrn Jürgen zur Horst versprochen werden. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Wir können in diesem Fall nicht empfehlen, die durch Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag des Herrn Jürgen zur Horst mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
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