• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Firma Masterfile Deutschland GmbH durch Waldorf

Erfahrung mit Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer


Die Firma Masterfile Deutschland GmbH, Düsseldorf, lässt durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, München, wegen der angeblich unerlaubten Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildwerken Abmahnungen aussprechen.


Mit der Abmahnung wird die unlizenzierte Nutzung eines Bildes, an dem der Firma Masterfile Deutschland GmbH nach eigenen Angaben die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen, beanstandet. Der Abmahnung sind Bildschirmausdrucke der jeweiligen Bilddateien beigefügt.


Weiter wird in der Abmahnung der Masterfile Deutschland GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, wofür ein entsprechendes Formblatt beigefügt ist. Hier soll neben der Bezugsquelle für das Bildmaterial auch die Nutzungsdauer angegeben werden.


Wir können nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei Waldorf im Auftrag der Firma Masterfile Deutschland GmbH übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.

Zwischenzeitlich firmieren die Waldorf Rechtsanwälte unter Waldorf Frommer Rechtsanwälte.


Update: In der letzten Zeit gingen uns mehrere Abmahnungen der Masterfile Deutschland GmbH zu. Dies möchten wir zum Anlass für ein Update nehmen.

In all diesen Abmahnungen macht die Masterfile Deutschland GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer urheberrechtliche Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche wegen der angeblich unberechtigten Verwendung von Bildern geltend, zumal hierdurch die exklusiven Rechte der Masterfile Deutschland GmbH verletzt würden. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass jede Nutzung dieses Bildmaterials des Abschlusses einer entsprechenden Lizenzvereinbarung bedürfe. Eine solche konnte im konkreten Fall nicht festgestellt werden. Dabei sei es unerheblich, ob der streitgegenständliche Internetauftritt selbst erstellt wurde oder durch einen Dritten wie zum Beispiel eine Werbeagentur. Jeder der urheberrechtlich geschützte Werke nutze, müsse sich selbst davon überzeugen, dass durch die Verwendung keine fremden Urheberrechte verletzt würden. Ob in diesem Zusammenhang möglicherweise Regressansprüche gegen Grippe bestehen, ist für die Ansprüche der Masterfile Deutschland GmbH unerheblich. Sodann wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Masterfile Deutschland GmbH eingefordert.

Weiter macht die Masterfile Deutschland GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Auskunftsansprüche geltend. Insofern wird Auskunft eingefordert über den Zeitpunkt zu dem das genannte Bildmaterial ins Internet eingestellt bzw. wieder entfernt wurde, sowie über die Herkunft des streitgegenständlichen Bildes. Um eine vollständige und nachvollziehbare Auskunft zu erleichtern, wurde der Abmahnung der Masterfile Deutschland GmbH bereits ein entsprechendes Formblatt beigefügt. Dieses Auskunftsbegehren ist gleichzeitig Grundlage für den im weiteren Fortgang geltend zu machenden Schadensersatz. So fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Masterfile Deutschland GmbH beispielsweise bei einer bis zu dreimonatigen Nutzung des streitgegenständlichen Bildes ein Betrag von 580 €. Dieser setzt sich zusammen aus einer Lizenz für die Nutzung auf der Homepage in Höhe von 290 €, sowie einem hundertprozentigen Zuschlag wegen der unterlassenen Urheberbenennung.

Hinzu kommen die Kosten der Abmahnung, die ebenfalls vom Empfänger der Abmahnung eingefordert werden. Hierzu führt die Kanzlei Waldorf Frommer in Ihrer Abmahnung aus, dass von einem Gegenstandswert von 10.000 € auszugehen sei. Hieraus würden sich Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 651,80 € berechnen. Angesichts der vorliegenden Rechtsverletzung sowie des wirtschaftlichen Wertes der Betroffenen Rechte sei im vorliegenden Fall ein Gegenstandswert von 10.000 € angemessen.

Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls unterbreitet die Kanzlei Waldorf Frommer nach Rücksprache mit der Masterfile Deutschland GmbH ein Angebot zu gütlichen Beilegung der Angelegenheit. Hiernach soll sich der Empfänger der Abmahnung verpflichten, der Firma Masterfile Deutschland GmbH die Kosten der Beauftragung in der vorbezeichneten Angelegenheit durch Zahlung eines Betrages von 550 € zu erstatten sowie einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 500 € zu leisten. Somit ergibt sich hieraus ein Gesamtbetrag für die bis zu dreimonatigen Nutzung eines Bildes in Höhe von 1050 €.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Masterfile Deutschland GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben sollten, raten wir in jedem Fall dringend davon ab, vorschnell die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sowie das Formblatt in Bezug auf den Auskunftsanspruch auszufüllen und zu unterzeichnen.

 


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland