• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zuständigkeit von Gerichten bei Verbraucherklagen gegen ausländische Anbieter


Eine in Österreich ansässige Kundin hatte nach dem Internetangebot eines Autohändlers mit Firmenssitz in Hamburg einen Gebrauchtwagen gekauft. Der Kaufvertrag wurde von beiden Vertragspartnern in Hamburg unterschrieben. Die Käuferin wollte später Mängelansprüche aus diesem Vertrag vor einem österreichischen Gericht geltend machen.

Der Europäische Gerichtshof entschied in der strittigen Frage über die örtliche Zuständigkeit des österreichischen Gerichts zugunsten der Käuferin. Dabei stellte das Gericht klar, dass Verbraucher, die mit einem in einem anderen EU-Staat ansässigen Betreiber eines Gewerbes ein vertragliches Verhältnis eingegangen sind, Ansprüche aus diesem Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen vor Gerichten ihres Heimatlandes geltend machen können.

Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner beruflich oder gewerblich im EU-Staat tätig ist, in dem der Verbraucher fest ansässig ist. Dabei reicht es bereits, wenn der Gewerbetreibende, wie der Hamburger Internetanbieter, seine geschäftlichen Zielsetzungen zumindest zum Teil auf den jeweiligen EU-Mitgliedsstaat ausrichtet.

EuGH, Urteil v. 6. September 2012, C-190/11
CR 2012, 670
WRP 2012, 1373

 

Ihr Ansprechpartner

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland